Preßfreyheit in Schweden.[]
Der eilfte Junius 1792.[]
Wir haben der Begünstigung der Preßfreyheit in Schweden schon früher gedacht. *) Als Vorläufer jener Verordnung vom Jahr 1809 verdient das frühere Dekret vom heutigen Tag einer ehrenvollen Erwähnung. Unter anderm heißt es darinn: daß eine allgemeine Aufklärung der erste und sicherste Schritt zum allgemeinen Wohl und Denk- und Preßfreyheit eins der theuersten Güter eines freyen Volks und eine unschätzbare Gabe sey, die der Schöpfer selbst dem menschlichen Geschlechts verliehen habe, die man ohne dessen in der Natur gegründete Rechte zu erkennen und zu beleidigen, nicht einschränken könne und daß diese Freyheit, weit entfernt, die Ordnung und Ehrfurcht gegen die Gesetze worauf aller Staaten Wohl und Bestand beruhe, zu stören, vielmehr, wenn man sie recht handhabe, hauptsächlich zu deren Befestigung leite, daß sie schädliche Vorurtheile aufdecke, die Finsternisse der Unwissenheit zerstreue und statt deren im Licht der Wahrheit die Belohnung für treue Ausübung theurer Pflichten gegen Gott, den König und das Vaterland zeige. -- Die Einschränkungen, welche gemacht wurden, sind blos diese: Es soll nichts anstössiges, weder gegen die Religion noch gegen den König, gedruckt, keine Versuche gegen die Regierungsform, Moral und gute Sitten gemacht, nichts verkleinerliches gegen fremde Höfe, keine Pasquille und schmutzige Schriften ins Publikum gebracht werden. Jeder Schwede darf sich der Preßfreyheit bedienen, wenn er seinen Namen nennt und die Drucker bedürfen nur diesen, um von aller Verantwortung frey zu seyn.
- (*) Man sehe den 29ten April.
Der neun und zwanzigste April 1809.[]
Unter den neuern Gesetzen in Schweden zeichnet sich vor allen andern das vom heutigen Tag -- über die Preßfreyheit, eine der größten Wohlthaten, die Regenten ihren Völkern geben können, wenn sie sich der Worte des großen Haller erinnern wollen:
Es besteht in folgenden Punkten: 1) Wenn ein Buch der Behörde zur Censur übergeben wird, und Drucker und Verleger den Namen und Aufenthalt des Verfassers angeben können; so sind sie von aller Verantwortlichkeit frey. Dieß findet jedoch nicht statt, wenn diese Angaben nicht vollständig sind. In dem Fall hingegen, 2) wo die Religion, die bürgerliche Ordnung, die persönliche und individuelle Sicherheit in irgend einer Schrift angegriffen werden, sind Drucker und Verfasser zugleich dafür verantwortlich. 3) Die Verfasser können sich der Rechts bedienen, ihre Namen den Büchern nicht vorzusetzen, allein sie sind verpflichtet, den Drucker von ihrem Namen und Aufenthalt genaue Kenntniß zu geben. 4) Das Verbot, französische und dänische Schriften einzuführen, ist ganz aufgehoben.
Ueber Censur und Denkfreiheit.[]
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An die Redaction des Politischen Journals.
Meine Herren,
Sie haben im August-Stücke des Politischen Journals vom v. J. S. 841. eine Unterredung geliefert, die am 4ten Jun. 1807 zwischen dem Könige von Schweden und dem Reichsmarschall Brune zu Schlatkow statt gefunden hat und die von Schwedischer Seite in beiden Sprachen publicirt und in öffentliche Blätter eingerückt war.
Ihnen, meine Herren, darf ich es kaum bemerklich machen, daß die davon gelieferte Deutsche Uebersetzung unvollständig ist *). Es fehlt in derselben die Ueberschrift, die man dem Aufsatze gegeben hatte und mehrere kleine Züge im Fortgange der Conferenz, die wirklich zur Sache gehören.
- *) Diese war von einem Correspondenten in einem solchen Auszuge zu einer Zeit eingesandt und der Druckerei übergeben, als das Original noch nicht vollständig war bekannt geworden.
- Anmerk. d. Herausgeber.
Die Discretion der Herausgeber von Zeitungen und Journalen, ist allerdings lobenswerth und ihre Vorsicht wird nothwendig als je, in unsern Zeiten und bei der Aufnahme von Aufsätzen, politischen Inhalts, die Privatpersonen ihnen zusenden; allein die Unterdrückung officieller Actenstücke, oder eine unvollständige Lieferung derselben, -- verzeihen Sie das einem Freunde der Wahrheit, der keiner Partei anhängt -- diese Discretion würde, wenn sie statt hätte, Ihre Zeitschrift dem Tadel aller vorurtheilsfreien Männer, in Frankreich so gut, als in Deutschland und England, aussetzen. -- Wir hätten doch so etwas, würde man sagen, den Herausgebern eines Journals nicht zutrauen sollen, die uns sonst freimüthige Darstellungen beider Theile unverstümmelt geliefert haben, und die eine neue Laufbahn ihrer Tendenz, mit einer Note begannen, deren Bekanntmachung in dem letzten Preußisch-Französischen Kriege keins der unwichtigsten Vorspiele gewesen ist.
Bei wem durften Sie fürchten, meine Herren, daß es Anstoß erregen könnte, wenn Sie oben erwähntes Actenstück vollständig lieferten? -- Bei dem erhabenen Kaiser! Bei seinen aufgeklärten Ministern? oder bei dem biedern Reichsmarschall Brune selbst?
Die Französische Regierung, und jede andere an ihrer Stelle und mit ihren Zwecken, wird und muß es ahnden, wenn es sich Schriftsteller erlauben, ihren Absichten durch hämische Darstellungen, durch Entstellung von Thatsachen, entgegen zu arbeiten; aber sie übt niemals eine Tyrannei über Meinungen aus und noch nie hat sie es einem Schriftsteller untersagt, officielle Actenstücke zu sammeln und zu publiciren, um dem Historiker die Mittel zu dem großen Zwecke zu rauben: aus den Trümmern der Vergangenheit die Zukunft zu lehren.
Der Kaiser Napoleon ist gegen die Meinung der Nachwelt nicht gleichgültig; aber zu Groß und zu aufgeklärt, um nicht zu wissen, daß der erste Grundsatz einer weisen Staatsklugheit die Gerechtigkeit ist, (Moniteur, 2 Nov. 1807.) legt er dem freien Geiste keine Fesseln an. Noch im vorigen Jahre gab er, der mächtige Freund der Aufklärung, ein Beispiel, wie sehr er Intoleranz und Obscurantismus haßt, indem er die Censoren der Pariser Journale durch andre ersetzte Erhaben über die Rücksichten, welche gewöhnlich die Menschen bestimmen, ließ er einst öffentlich erklären: Je veux que le règne des idées philanthropiques et généreuses soit le caractère du siècle!
Seine höhern Staatsbeamten in und außer Frankreich, diese Auswahl kluger und kraftvoller Männer, beeifern sich dem erhabenen Muster zu folgen, und um hier noch einmal den Blick auf das oben erwähnte Actenstück zurückzuwerfen, jener General selbst, auf den es eine besondere Beziehung hat, nie konnte er durch dessen Bekanntmachung beleidigt werden. Seine liberale Denkungsart, sein menschenfreundliches Herz erheben ihn weit über einen solchen Verdacht. Und enthält jenes Dokument selbst denn nicht die Bestätigung seiner Behauptungen und kann irgend ein Urtheil Tadel auf ihn werfen, wenn man sich ganz in die Lage setzt, einem Könige gegen über, dessen unbiegsamen Charakter man kennt, mit dem man aber doch negociiren soll? –
Ich werfe mich hier in keiner Hinsicht zum Vertheidiger auf. Die gute Sache bedarf dessen nicht. Es schmerzt mich aber, um des Deutschen Charakters willen, wenn ich sehe, daß achtungswürdige Schriftsteller sich entweder ganz der Publicität entziehen, oder aus Furcht vor einer Censur-Bedrükung, die bei uns nicht existirt, oder vor widrigen Folgen, ihren politischen Arbeiten eine verworrenes Gepräge geben oder ihnen gar einen falschen Stempel aufdrücken. Ich wünsche, als ehrlicher Mann, diesen irrigen Begriffen entgegen zu arbeiten und durch Thatsachen aus der neuesten Zeit zu beweisen, daß die Grundsätze der Französischen Regierung über diesen Gegenstand, mißverstanden werden und daß sie, von Despotismus und Schwäche gleich weit entfernt, auf dem liberalen Mittelwege fortgehen.
Das Verbot oder die Suspension gewisser stark gelesener Zeitschriften pflegt am meisten aufzufallen. So wurde vor einigen Jahren das Journal politique de Leyde und im Jahre 1806 die Erlanger Real-Zeitung, wiewol beide nur auf kurze Zeit, suspendirt. Ich kann über die Sache nicht urtheilen, weil ich die Gründe nicht hinlänglich kenne; aber dergleichen kömmt auch unter andern Regierungsverfassungen sehr häufig vor. Am 7ten September 1804 wurden in Schweden alle Französische Zeitschriften von den Kanzeln verboten, weil eins derselben (Moniteur, 14. Aug.) den bekannten Aufsatz geliefert hatte. Eben so wurde unterm 24sten Jun. 1806, ich weiß nicht, aus welchem Bewegungsgrunde? das Altonaer Journal: l'Abeille du Nord, in Schweden verboten. -- Der Buchhändler Hartmann zu Riga wurde ganz kürzlich, wegen Einführung einiger Jahrgänge der Minerva, des Landes verwiesen und Hartknoch hatte vor ihm ein ähnliches Schicksal.
Dagegen haben wir in Deutschland Zeitschriften, vorzüglich im Politischen Journal, freimüthige Darstellungen und Berichtigungen der andern Partei, mit Vergnügen gelesen. Die Schriften der Herren Th. Schmalz, R. Bosse, R. Z. Becker, Villers und C. D. Voß, (ich führe bloß diese an, weil sie grade mitten auf dem Kriegstheater wohnten,) enthalten durchdachte Aeußerungen, die nichts weniger, als den Ton des Beifalls begünstigen, den der große verzagte Hause anstimmen zu müssen glaubt; aber es ist diesen Männern nie ein Haar deswegen gekrümmt. Andere dieses Sinnes sind gar zu Ehrenstellen befördert worden.
Es ist beleidigend für einen großen Monarchen, wenn man ihn nicht über so kleinlichen Rücksichten erhaben hält und es läßt sich mit Grund behaupten, daß diese -- wie soll ich es gelinde genug nennen? -- diese zaghafte Behutsamkeit, die man in den letzten Jahren bei den Redaktionen politischer Blätter und ihrer Censoren bemerkt hat, statt die Absichten der Französischen Regierung zu fördern, ihnen auf gewisse Weise vielmehr nachtheilig gewesen ist. Wenn der Hamburgsche Correspondent -- ich bemerke, unter mehreren Zeitungen, diese, weil auf sie hauptsächlich ein so zahlloses Publicum sieht -- in der Periode des Russisch-Französischen Krieges alle Russischen und Preußischen Officialberichte eben so wörtlich, als die Französischen Bülletins, hatte abdrucken lassen, wie sehr würde dies das allgemeine Zutrauen bewahrt haben! Und wie bald würden die vielfachen Erdichtungen, die albernen Uebertreibungen, womit geblendete Partheisucht die Leichtgläubigkeit jeden Tag von neuem unterhielt, in ihr Nichts zurückgesunken seyn! Wenn aber dergleichen Berichte ungegründet waren, wie lange konnte ihnen geglaubt werden? Die Wahrheit bricht durch, wie die Sonne! -- Gesetzt aber auch, sie wurden theilweise bestätiget, mußte denn nicht der Sieg über einen tapfern Feind, den Ruhm der Französischen Waffen erhöhen?
Es ist beinahe unglaublich, wie sehr seit dieser Zeit sich ein Mißtrauen gegen die Unpartheilichkeit der Zeitungen eingewurzelt hat. -- Ich habe einen Canonikus in Sachsen gekannt, der, vier Wochen nach der Schlacht von Friedland, sich nicht überzeugen ließ, daß Danzig capitulirt habe. -- "Es wird alles diktirt, sagt er, es kömmt nichts Wahres mehr hinein!" -- -- In einer Deutschen Stadt bl_eb einmal das Zeitungspacket des Correspondenten einen Posttag zurück. Am nächsten Morgen war die Ursache bekannt genug: Die Nummer hatte viermal umgedruckt werden müssen! Züge dieser Art klingen allerdings unglaublich; jedoch nur dem, der den Unverstand der Menge nicht kennt. Zu der Menge aber in diesem Sinn gehört die Gesammtheit aller derjenigen, die es nicht vertragen können, daß die Weltgeschichte einen andern Gang nehme, als den sie in ihrem engen Gehirn, das nur der kleinlichste Egoismus in Bewegung setzt, für die abgezirkelt haben.
Welch ein schönes Beispiel aufgeklärter Grundsätze und eines würdigen Selbstgefühls giebt auch die Dänische Regierung. Wo wurden, außerhalb Schweden, die Declarationen desselben gegen Rußland und gegen Dännemark zuerst publicirt? Zu Kopenhagen. Die dasigen Blätter lieferten jene Actenstücke mit einer historischen Treue, welche die Achtung selbst des Feindes nur vermehren muß.
Im Januar 1806 hatte das Journal de l'Empire eine von Ollmütz datirte Proclamation, unter der Unterschrift des Kaisers Napoleon drucken lassen. Früher war solche von dem Buchdrucker Theodor Zabern zu Maynz gedruckt. Man ließ darin den Kaiser sagen: Er wolle sich nach St. Petersburg begeben. Se. Majestät war niemals in Ollmütz gewesen. -- Die Regierung erklärte sich vermittelst des Moniteurs, vom 27sten Januar 1806, darüber auf folgende, zwar ernstliche, aber doch immer sehr milde Weise:
"Der Redacteur hat eine große Unvorsichtigkeit begangen, daß er auf den Glauben einer Privat-Correspondenz und auf das Schreiben eines zu Frankfurt sich aufhaltenden Intriganten, an die Existenz dieser Proclamation geglaubt und so den Namen Sr. Majestät prostituirt hat. Eine noch größere Unvorsichtigkeit hat er dadurch begangen, daß er fälschlich angeführt: Dieser Artikel sei aus der Wiener Zeitung entlehnt. -- Wir sind autorisirt zu erklären, daß die Proclamation, die, wie man anführt, zu Ollmütz verfertiget worden, falsch und untergeschoben und daß sie nie in der Wiener Zeitung abgedruckt worden ist. Es liegt dem Redacteur des Journals de l'Empire ob, den Agenten zu nennen, der ihm solche Noten von Frankfurt zugeschickt, damit der Magistrat dieser Stadt ihn kennen lerne und über alle diejenigen nähere Aufsicht haben könne, die, so wie dies bis hetzt noch anonyme Individuum, die lügenhaftesten Erzählungen in verwerflicher Absicht fortpflanzen. Der Stadt Frankfurt geschieht dadurch ein Dienst, denn sie kann nicht, ohne sich zu exponiren, in ihren Mauern jene Fabriken von Intriguen und Falschheiten dulden. -- Es ist zu erwarten, daß die Französischen Journale, nach so vielen widrigen Erfahrungen, Mißtrauen auf ihre Correspondenten setzen und daß sie besonders zweimal zusehen werden, ehe sie in ihren Blättern den Namen des Kaisers zu Aufsätzen gebrauchen, die, wenn sie auch weniger lächerlich wären, doch offenbar nicht weniger apokryphisch für jeden klugen und einiger Aufmerksamkeit fähigen Mann seyn würden."
Vor allem hat wol das Todesurtheil welches am 25sten August 1806 eine zu Braunau niedergesetzte Militair Commission, gegen den Buchhändler Palm aus Nürnberg und den Kaufmann Schoderer aus Donauwerth, aussprach und an dem ersten vollziehen ließ, die Verbreitung des Schreckens befördert, aber ohne hinlänglichen Grund, wie ich glaube, und mehr durch Ueberraschung und das Außerordentliche der Form.
Die damals in Untersuchung gerathenen Personen wurden (wir urtheilen hier nach den officiellen Summarien des Processes) als Verfasser, Drucker und Vertheiler von Schandschriften angeklagt, welche gegen Se. Maj., den Kaiser und König, und seine Armeen erschienen und in der Absicht verfaßt worden, die Gesinnungen der Einwohner des südlichen Deutschlands irre zu führen, indem sie selbige zur Meuterei, Aufstand und Meuchelmord gegen die Französischen Truppen aufreden, ja sogar diese letzteren verführen und zu Ungehorsam und Vergessenheit ihrer Pflichten gegen ihren rechtmäßigen Oberherrn verleiten wollen. -- Palm und Schoderer wurden einstimmig von den Richtern schuldig befunden, diese Schriften ausgetheilt und verbreitet zu haben. -- Die Commissiou erwog: "daß, wo sich immer eine Armee befinde, es die erste und vorzüglichste Sorge des Chefs seyn müsse, über ihre Sicherheit und Erhaltung zu wachen; daß die Verbreitung solcher Schriften, welche zu Aufstand und Meuchelmord reizen, nicht blos die Sicherheit der Armee, sondern auch der Nationen bedrohe; daß nichts dringender sey, als die Fortschritte einer Lehre zu hemmen, durch welche das Völkerrecht, die Achtung, die man den gekrönten Häuptern schuldig ist, und mit einem Worte, alle Ordnung und Subordination zusammenstürzt"-- und sie erkannte die Strafe des Hochverraths.
Dies Urtheil, ich gestehe es, ist nach der Strenge der Gesetze; aber kann man ihm die Nothwendigkeit und die Gerechtigkeit absprechen?
Mögen Rechtsgelehrte nicht vergessen, daß die Lage einer Armee militairische Maaßregeln erheischen kann, die sich nach den hergebrachten Formen nicht abmessen lassen.
Die Französische Regierung hat bei andern Gelegenheiten ihre Grundsätze über Censur und Denkfreiheit öffentlich dargelegt.
Am 30sten März 1807 erschien ein Russischer Ukas, wodurch alle politischen Gespräche und Unterhaltungen verboten und die unter der Regierung der Kaiserinnen Elisabeth und Catharine über diesen Gegenstand erlassenen Ukasen angeführt und erneuert wurden. Mehrere Pariser Blätter tadelten damals laut diese Beschränkung und stellten dagegen die Freiheit, die jeder Staatsbürger in Frankreich genießt, zum Contrast auf.
Im September 1806 beschwerte sich [[Friedrich Wilhelm Ernst von Knobelsdorff|der Preußische Gesandte von Knobelsdorf] zu Paris, über verschiedene Artikel in öffentlichen Blättern. Seine am 1sten October dem Prinzen von Benevent überreichte Note, sagte unter andern: "Schon erlauben sich die Journale der Hauptstadt gegen Preußen eine Sprache, deren Infamie ein Souverain, wie der König, zwar verachten kann, die aber doch immer die Absichten oder den Irrthum der Regierung beweiset, die solche duldet." -- Es war damit besonders, wie man aus dem Preußischen Kriegsmanifest vom 9ten desselben Monats sieht, ein Aufsatz im Publiciste vom 16ten September gemeint, der "eine Diatribe gegen den König und den Preußischen Staat," genannt wird, die "von Seiten ihrer Schreibart der schmutzigsten Perioden der Revolution würdig, ehrenrührig für die Nation, in and_rn Zeiten, als die unsrigen und der feierlichsten Kriegserklärung gleichgeltend sey." –
Die Französische Regierung gab darauf die Erklärung: daß diese Artikel nicht im Moniteur erschienen und also keinen officiellen Charakter hätten; daß sie aber der Freiheit der Schriftsteller, ihre Ansichten und Meinungen über politische Angelegenheiten dem Publikum mitzutheilen, keinen Zwang anlegen könne.
Mehr als alles beweist aber diese liberalen Grundsätze, eine Erklärung des Moniteurs vom 22sten Januar 1806, die aus Anlaß eines Imprimatur gegeben wurde, welches einer neuen Comödie vorangesetzt war, die Collin d'Harleville in die Sammlung seiner Werke aufgenommen hatte. Sie war folgende:
"Se. Majestät vernehmen mit Verwunderung, daß ein so achtungswürdiger Schriftsteller einer Approbation bedurfte, um ein Werk, das seinen Namen führt, drucken zu lassen. In Frankreich existirt keine Censur. Jeder Französische Bürger kann jedes Buch, das ihm gut dünkt, unter seiner Verantwortlichkeit bekannt machen. Kein Werk soll unterdrückt, kein Schriftsteller kann anders, als durch die Gerichte, oder zufolge eines Dekrets Sr. Majestät, in dem Falle verfolgt werden, da die Schrift die ersten Rechte der Souveränetät und des allgemeinen Interesse antasten würde."
"Wir würden in eine sonderbare Lage zurück fallen, wenn ein bloßer Commis sich das Recht anmaaßen wollte, den Druck eines Buchs zu verhindern, oder den Verfasser zu zwingen, etwas davon oder dazu zu thun."
"Die Denkfreiheit ist die erste Eroberung des Jahrhunderts! Der Kaiser will, daß sie erhalten werde; nur muß der Gebrauch dieser Freiheit weder für die Sitten. noch für die Rechte der höchsten Gewalt nachtheilig werden, und gewiß, nur ein verwahrloseter Schriftsteller könnte diese antasten wollen. Auch nur ein schwacher Fürst könnte eine Zügellosigkeit dulden, die die Grundlagen der geselligen Ordnung und die Ruhe der Bürger zerstört. Freiheit und Civilisation existiren blos zwischen den Extremen. So muß auch die Verwaltung und die Gesetzgebung zwischen den Extremen stehen bleiben."
Wenn die Deutschen Völker einmal eine Nationalstadt bauen, worin sie die Denkmäler ihres ehrwürdigen Vaterlandes sammeln, die Großthaten ihrer Ahnherren ehren und ihren Nachkommen Mementosäulen erreichten, so würde ich gern meinen letzten Thaler darbieten, um eine Denksäule zu setzen, worauf man mit unvergänglichen Buchstaben diese Grundsätze eingrübe, die allen Schriftstellern und allen Regierungen eine unwandelbare Norm seyn würden, weil sie das Resultat der Vernunft und Freiheit zugleich sind.
Verzeihen Sie, meine Herren, wenn einige Digressionen diesen Brief über meine Absicht ausgedehnt haben und nehmen Sie die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung an.
- L. am 14ten May 1808.
Preußischer Zeitungs-Artikel.[]
- [1808]
Regierungen sollten auf die öffentlichen Blätter mehr Aufmerksamkeit verwenden, als gewöhnlich geschieht. Nicht meine ich eine so strenge Censur der politischen Gegenstände, daß nichts darf gesagt werden, über die neuesten Kriegsbegebenheiten, wenn die Nachrichten der herrschenden Parthei nicht annehmlich sind, sondern die Aufmerksamkeit verlange ich, daß die Zeitungsschreiber durch albernen Vortrag ihre Regierungen nicht beleidigen dürfen. Das klingt hart, aber doch ist es nicht selten der Fall, daß man entweder Dinge ohne Sinn ließt, oder auch die ernsthaftesten Gegenstände durch den sonderbarsten Vortrag zuweilen einen komischen Anstrich bekommen. Als dahin gehöriges Beispiel kann man einen Artikel anführen, der ursprünglich aus Preußischen Zeitungen herrührt, aber -- auch andere sonst sehr gute Blätter, als z. B. der Korrespondent von und für Deutschland, haben ihn wörtlich nachgeschrieben, und daher müssen wir ihn mit einigen Bemerkungen begleiten. Er lautete so:
"Am 23. August starb zu Königsberg im 88sten Jahre der Lieutenant Lux. Der Mann ist deswegen merkwürdig, daß er ein Böhme von Geburt, dem Preussischen Hause 65 Jahr diente, in den Schlachten von Chotusitz, Hohenfriedberg, Grosjägerndorf, Kunersdorf, Torgau, vom gemeinen Soldaten sich bis zum Feldwebel schwang, und dann als Lieutenant bei der Landmiliz angestellt wurde." In diesen wenigen Zeilen sind gar sonderbare Nachrichten erhalten, denn die Merkwürdigkeit des verstorbenen 88jährigen Lieutenants besteht darin, daß er 65 Jahre dem Preussischen Hause gedient, und in 5 Schlachten, die namentlich angegeben worden, sich vom gemeinen Soldaten bis zum Feldwebel emporgeschwungen hat. Da er nun wahrscheinlich zur Belohnung seiner treuen, vieljährigen Dienste es nicht höher gebracht hat, als zu einem Lieutenant der Landmiliz, so scheint es beinahe, als wolle sich der Zeitungsschreiber über die Preußische Regierung, und ihrer Art Verdienste zu belohnen lustig machen.
Ist es sein Ernst, so muß man sich um so mehr über die Art seines Vortrags wundern, und der Schluß dieses Artikels ist eben so sonderbar. Nachdem dieser Greis sich erkundigt, wie sich das Regiment Rüchel gehalten, bei welchem er ehemals gestanden, und sehr gute Nachricht bekommen, hat er Gott dafür mit dem Zusatz gedankt: jetzt geh ich froh aus dieser Welt. Und dies war ein Böhme! setzt der Zeitungsschreiber hinzu, der dadurch zu erkennen giebt, daß er die Böhmen unter die Klassen wilder Völkerschaften setzt, weil er von des Böhmen christlicher Aeusserung so großes Aufhebens macht.
Wäre ich an der Stelle des Preussischen Monarchen, ich würde einen solchen Zeitungs:Artikel sehr übel aufnehmen, denn es kann nicht fehlen, daß er zu bittern Spöttereien Veranlassung giebt.
Zeitungsnachrichten.[]
1812.[]
Kopenhagen, den 13ten Juny. [4]
Die schwedischen Zeitungen enthalten einen Vorschlag des Königs an die Stände vom 26sten May, in welchem Se. Majestät erwähnt, Sie hätten auf den Vorschlag derselben die Pressfreyheit bewilligt, indem sie heilsame Resultate von dieser Erlaubniß gehofft hätten; aber die Schriftsteller hätten frevelhaften Mißbrauch von derselben gemacht und die Pressfreyheit müßte eingeschränkt werden.
Vermischte Nachrichten. [5]Unterm ersten August ist in allen Departements, Westphalens Befehl erlassen: daß Jeder, der sich erlaubt, Nachrichten über die Situation der Armeen im Norden zu verbreiten, welche nicht officiell, und durch die im Umfange des Königreichs erlaubten öffentlichen Blätter bekannt gemacht sind, auf der Stelle arretirt und nach Kassel gebracht werden soll, um Rechenschaft abzulegen, und so lange in Verwahrung daselbst zu bleiben, bis er denjenigen angegeben, von dem er die Nachricht erhalten hat.
Churhannöversche Verordnung gegen die Ausbreitung anstößiger Zeitungen, periodischer Schriften und fliegender Blätter.[]
Georg der Dritte, von Gottes Gnaden König von Großbrittannien, Frankreich und Irland xc. Es ist bekannt, daß an auswärtigen Orten Zeitungen, Wochenblätter, Journale, periodische Schriften und andere fliegende Blätter und Aufsätze nicht nur eigends zu dem Zweck, um die Meinungen und Gesinnungen von Aufwiegelungen der Unterthanen, Verunglimpfungen der Obrigkeiten, und Umkehrungen aller bürgerlichen Ordnung zu empfehlen und auszubreiten, verfasset und ausgegeben, sondern auch überdieß ungefodert und unverlangt, zudringlicher Weise allenthalben herumgeschickt werden, um sie abzusetzen und recht bekannt zu machen. Wir sind von der ganzen Denkungsart Unserer getreuen Unterthanen genug versichert, daß sie dergleichen Grundsätze und Beginnen nicht anders, als um so mehr verachten und mißbilligen können, je mehr auch schon die Erfahrung gezeigt hat, wie sehr damit unumgänglich nicht allein das Wohl des Landes überhaupt, sondern ebenfalls der ganze bürgerliche Wohlstand vornehmlich, und die Privatsicherheit, Ruhe und Glückseligkeit eines jeden einzelnen zugleich untergraben, und über den Haufen geworfen wird. Nachdem wir jedoch, als Landesherr, auf Uns haben, zum Besten Unserer Lande und getreuen Unterthanen auf alle Weise dafür zu sorgen, daß solchen anstößigen und verderblichen Zudringlichkeiten und Versuchen durchaus gesteuert werde: so verordnen wir damit ernstlich und wollen:
- 1) daß die Buchhandlungen, Buchdrukkers, Colporteurs, Antiquarien und Commissionärs überall dergleichen Zeitungen, Wochenblätter,periodische Schriften, Journale, Broschüren und fliegende Blätter, die in der vorgedachten bösgesinnten Absicht geschrieben werden, nicht führen, noch annehmen, noch verabfolgen lassen, sondern, wenn so etwas ihnen zugeschickt wäre, lediglich solches an den ersten von der Obrigkeit des Ortes einliefern sollen, von welchem darauf an Unser Geheimte Raths Collegium zu berichten und dessen Verfügungen darüber zu gewärtigen ist.
- 2) Daß Unsere Postämter und einzelne Postbediente, desgleichen die Zeitungs- und Intelligenzexpeditionen weder Bestellungen auf solche Schriften anzunehmen, und zu besorgen, noch was ihnen etwa von selbst zugeschickt wird, auszugeben und zu verbreiten, sondern so fort an Unser Geheimte Raths Collegium einzusenden haben.
- 3) Daß überhaupt keiner unserer Diener, Unterthanen, und Eingesessenen sich auf eine nahe oder entfernte, directe oder indirecte Art mit der Verschreibung, Ausbreitung und Divulgirung von der Art Schriften und Blätter irgend besassen sollte und dürfe, immaßen wir vielmehr einem jeglichen auf seinen Huldigungs- und Diensteid zur Pflicht machen, wenn dergleichen an ihn adressirt, oder überschickt würde, solches sofort seinem Vorgesetzten im Dienst, oder seiner Obrigkeit, oder auch, wie ihm frei stehet, unmittelbar bei Unserm Geheimte Raths Collegio zu Anzeige zu bringen.
Wir befehlen demnach allen und jeden, darnach sich zu achten, und Unsere sämmtlichen Landes-Collegien, Aemter, Magistraten und Gerichten, darüber mit Sorgfalt zu wachen und zu halten. Gegeben Hannover, den 24sten Nov. 1792.
- Ad mandatum Regis et Electoris speciale.
v. Kielmannsegge. . . . . v. Beulwitz. v. Arnstwaldt. v. Steinberg.
Merkwürdiges K. Preußisches Rescript wegen der Preß-Freyheit.[]
Nachstehendes an die K. Preußischen Regierungen zu Anspach und Bayreuth, und wahrscheinlich gleicher maaßen an die andern K. Preußischen Regierungen erlaßnes Rescript, ist durch seinen Inhalt selbst über alle Lobpreisung, über allen Eingang erhaben. [7]
"Friedrich Wilhelm u. s. w. Unserm Zeitalter war es vorbehalten, daß durch eine übelverstandne und übel geleitete Aufklärung die Grundpfeiler der Staaten erschüttert, und den Völkern Unglück und Verderben, statt einer vorgespiegelten Freyheit zubereitet werden. Besonders befleißigen sich verschiedene teutsche Schriftsteller, die gefährlichen Grundsätze der Französischen Revolution auch in ihrem Vaterlande zu verbreiten, und sich Anhänger zu erwerben, worunter einige so weit gehen, daß sie, ausser der Aufruhrs- und Empörungs-Grundsätze, sich Urtheile und Raisonnements erlauben, welche den Königsmord entschuldigen und sogar billigen.
Wir können Euch daher nicht genug Aufmerksamkeit auf alle Schriften empfehlen, welche Revolutionen begünstigen, oder Neuerungen in der Regierungsform anpreisen. Was zu einer andern Zeit ganz unschädlich ist, und durch kluge Anwendung dem Staate nützlich seyn kann, wird gegenwärtig Gift, da so viele Köpfe durch Neuerungssucht und durch unregelmäßiges Emporstreben verrückt sind. Bestimmte Regeln lassen sich hierüber nicht ertheilen. Eure Vorsicht muß zwar gegen die Verbreitung gefährlicher Grundsätze verdoppelt werden; sie muß aber mit einer vernünftigen Freyheit zu denken und seine Meynung öffentlich zu äußern, im genauesten Verhältniße stehen.
Ermahnen, Warnen, unter der Hand gegebne Winke, nutzen öfters mehr, als Drohungen und fiscalische Untersuchungen.
Hiernach und in dieser Maaße habt ihr auch diejenigen anzuweisen, denen die Bücher-Censur obliegt, und ihnen noch eine besondere Obacht auf die Uebersetzungen Französischer politischer Schriften anzubefehlen, zu deren Drucke und Verbreitung in Unsern Fränkischen Staaten nicht eher Erlaubniß gegeben werden darf, bis davon die Anzeige bey Unserm dirigirenden Minister von Hardenberg geschehen ist." Bayreuth, den 31 Jan. 1793.
- Auf S. K. Maj. Special-Befehl.
- Hardenberg.
Quellen.[]
- ↑ Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.
- ↑ Politisches Journal nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen. Jahrgang 1808.
- ↑ Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 162. Sonnabend, den 6. July 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 204. Sonnabend, den 24. August /5. September 1812.
- ↑ Politische Annalen herausgegeben von Christoph Girtanner. Berlin. Bey Johann Friedrich Unger. 1793.
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