Graf v. Goltz.[]
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Goltz, (Graf v.) preußischer Generalmajor, war 1791 außerordentlicher preußischer Gesandter am französischen Hofe. Im Februar 1792 übergab er dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten Lessart eine Note, in welcher er erklärte, daß ein Einmarsch französischer Truppen ins Gebiet des deutschen Reichs von dem ganzen deutschen Staatskörper nur als eine Kriegserklärung angesehen werden, und der König von Preußen in diesem Falle nicht unterlassen könnte, seine Truppen zu der kaiserlichen Armee stoßen zu lassen. Den 25. May verließ er darauf, zu gleicher Zeit mit dem Oesterreichischen und Russischen Minister, Paris und ging kurz darauf als Gesandter nach Petersburg, wo er bis im August 1795 residirte. Nach seiner Ankunft in Berlin begab er sich zu Ende des Dezembers nach Basel, um den Frieden zwischen Preußen und der französischen Republik zu unterhandeln, und wechselt den 22. Januar mit Barthelemy die Vollmachten aus; allein noch vor geendigten Unterhandlungen starb er den 6ten Februar plötzlich in dieser Stadt.
Ein anderer Graf von Goltz war preußischer Gesandter am Russischen Hofe, und schloß in Verbindung mit dem Grafen Kalkreuth den Friedenstractat zu Tilsit zwischen Frankreich und Preußen ab. Nach des Ministers Stein Entlassung ward Goltz vom Könige Friedrich Wilhelm III. zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt, welche Stelle er noch bekleidet.
Quellen.[]
- ↑ Moderne Biographien, oder kurze Nachrichten von dem Leben und den Thaten der berühmtesten Menschen, von Karl Reichard. Leipzig, 1811. In Commission bey Peter Hammer.