WaffenStillstand zwischen der fränkischen Republik und dem Herzog von Modena.
Der OberBefehlshaber der fränkischen Armee in Italien bewilligt dem Herzog von Modena, damit derselber Zeit haben möge, nach Paris zu senden, um von dem VollziehungsDirectorium einen endlichen Frieden zu erhalten, einen WaffenStillstand unter folgenden Bedingungen, denen Herr Friedrich, Commandeur von Este, Bevollmächtigter des Herrn Herzogs von Modena, sich unterwirft, und sie zu erfüllen verspricht. Nemlich:
- Art. 1. Der Herzog von Modena soll der fränkischen Republik die Summe von 7 Millionen, 500,000 Livres, fränkischer Münze, zahlen, wovon 3 Millionen auf der Stelle in die Kasse des Zahlmeisters der Armee; 2 Millionen, innerhalb 14 Tagen, in die Hände des Herrn Balbi, Bankiers der Republik in Genua, in MonatsFrist, entrichtet werden sollen.
- 2. Der Herzog von Modena soll, überdis, für 2 Millionen 500,000 Livres, an Lebensmitteln, Pulver, oder andern KriegsMunitionen liefern, welche, so wie die Zeit und die Orte, wohin die Ablieferung geschehen soll, der OberBefehlshaber ihm anzeigen wird.
- 3. Der Herzog von Modena soll verbunden seyn, 20 Gemählde aus seiner Galerie, oder aus seinen Staaten, abzugeben, welche die hiezu beauftragten Bürger auswählen werden.
Mittelst obiger Bedingungen werden die Truppen der Republik, bei ihrem Durchzuge durch die Staaten des Herzogs von Modena, keine Requisitionen ausschreiben: die Lebensmittel, deren sie etwa bedürfen könnten, sollen, nach freiwilliger Uibereinkunft, geliefert und bezahlt werden.
- Unterzeichnet:
- Friedrich, Commandeur von Este, und Buonaparte.
Quellen und Literatur.[]
- Taschenbuch für die neueste Geschichte. Herausgegeben von D. Ernst Ludwig Posselt. Fünfter Jahrgang. Feldzug 1796. Nürnberg, in der Bauer- und Mannischen Buchhandlung. 1799.