Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Waffenstillstand, zwischen dem General Murat, OberBefehlshaber der fränkischen ObservationsArmee, und dem Ritter Micheroux, Bevollmächtigten Sr. Sizilianischen Majestät, geschlossen zu Foligno, den 18 Febr. 1801.

Durchdrungen von den Gefühlen der Mässigung und Grosmuth der Fränkischen Regierung, und den Beweisen von Wohlwollen, welche Se. Majestät der Kaiser von Rußland gegen den Hof von Neapel stets fortsezte; entschlossen, den KriegsUibeln zwischen Frankreich und Sr. sizilianischen Majestät ein Ende zu machen, und ihrer Seits zu Beförderung des allgemeinen Friedens beizutragen, sind der General Murat, OberBefehlshaber der ObservationsArmee, und der Herr Ritter Micheroux, Bevollmächtigter Sr. Majestät des Königs beider Sizilien, über folgende Punkte eines WaffenStillstandes einig geworden.

1. Der WaffenStillstand wird zwischen den Armeen Sr. sizilianischen Majestät und den Armeen der fränkischen Republik zu Land und zu Wasser statthaben. Alle zehn Tage nach Abschluß des Gegenwärtigen, gemachte Prisen werden gegenseitig wieder ausgeliefert werden.

2. Die neapolitanische Armee wird den KirchenStaat räumen, und vom Tage der Unterzeichnung des Gegenwärtigen an gerechnet, in wenigstens 6 Tagen muß dieser Staat ganz geräumt seyn.

3. Die fränkische Armee bleibt in ihrer Stellung, besezt Terni, und zieht sich längst der Nera hin, bis wo sich diese mit der Tiber vereinigt; indem sie den Einfluß der Nera in die Tiber nicht überschreitet

4. Alle Häfen der Königreich Neapel und Sizilien werden allen englischen und türkischen Kriegs- und KauffahrteiSchiffen, bis zu einem DefinitivFrieden zwischen Frankreich und jenen Mächten, verschlossen seyn.

Die jenen Nationen angehörigen Fahrzeuge müssen in 24 Stunden nach Andeutung der gegenwärtig abgeschlossenen Convention, die Häfen räumen.

Die Kriegs- und KauffahrteiSchiffe der fränkischen Republik und ihrer Alliirten werden in de Häfen beider Sizilien alle Privilegien der darin am meisten begünstigten Nationen geniessen.

5. Alle Communication mit Porto-Ferrajo und Longone muß aufhören, so lange die Engländer den ersten dieser Häfen im Besiz haben.

6. Alle Häfen der fränkischen Republik werden während dieses Waffenstillstandes den neapolitanischen Fahrzeugen offen seyn.

7 Den englischen und türkischen Fahrzeugen, welche sich in den Häfen von Neapel und Sizilien befinden mögen, wird kein Kriegs- noch MundVorrath gereicht werden, ausser so viel zu ihrer Subsistenz, um sich in die nächstgelegenen Häfen zu begeben, schlechterdings nothwendig wäre.

Jede Korn- Lebensmittel und KriegsMunitionsAusfuhr wird von Sr. Majestät dem König beider Sizilien den Engländern und Türken, und besonders nach der Insel Malta, verboten, bis ein allgemeiner Friede geschlossen ist.

8. Der B. Dolomieu, die Generale Damas und Monsecous, alle bei ihrer Rükkehr aus Aegypten aufgefangene Franken, sollen unmittelbar in Freiheit gesezt werden. Unmittelbar darauf werden die neapolitanischen Gefangenen zurükgegeben werden.

9. Da in dem Königreiche beider Sizilien jedes SchrekensTribunal verabscheut wird, so macht sich Se. Majestät verbindlich, bei seinen Verhandlungen wegen des allgemeinen Friedens den Empfehlungen der fränkischen Regierung zu Gunsten der Personen, welche wegen ihrer Meinungen gefangen sizen oder ausgewandert sind, Folge zu leisten.

10 Der WaffenStillstand ist von 30 Tagen, unter 10tägiger Aufkündigung bei Erneurung der Feindseligkeiten.

11. Die fränkische Regierung wird einen Bürger mit der Vollmacht, wegen des Friedens zu unterhandeln, ernennen. Der Hof von Neapel hat mit der hiezu nöthigen Vollmacht bereits den Ritter Micheroux in das HauptQuartier der ObservationsArmee abgesendet.

12. Es werden von den kommandirenden Generalen Offiziere vom GeneralStab ernannt werden, welche über die Vollziehung gegenwärtiger Artikel zu wachen haben.

Geschehen und abgeschlossen im HauptQuartier zu Foligno, den 29 Pluvios, Jahr 9 der fränkischen Republik; (18 Febr. 1801.)

Unterzeichnet:
Der Ritter Micheroux.
Jac. Murat, OberGeneral.


Quellen und Literatur.[]

  • Taschenbuch für die neuste Geschichte. Herausgegeben von D. Ernst Ludwig Posselt. Neunter Jahrgang. Nürnberg, in der Bauer- und Mannischen Buchhandlung. 1803.
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