Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Ostindische Compagnie.[]

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Ostindische Compagnie, in den vereinigten Niederlanden, kam zu Anfang des 17ten Jahrhunderts zu Stande. Da K Philipp II von Spanien der im J. 1580 Herr von Portugal wurde, den wider ihn empörten Niederländern nicht mehr erlauben wollte, in den Portugiesischen Häfen die Ostindischen Waaren zu holen, so suchten diese im J. 1595 selbst den Weg nach Ostindien, und ihre 4 ersten Schiffe kamen im J. 1597 glücklich zurücke. Es traten verschiedene Gesellschaften von Kaufleuten zusammen, um diesen wichtigen Handel lebhaft zu betreiben. Aber da sie ihre Unternehmungen nicht verabredeten, so entstund die üble Folge, daß oft viele Käufer an einem Orte, in Indien, den dasigen Preis erhöheten und auch als Verkäufer, in Europa, verminderten. Die Generalstaaten schlugen daher diesen verschiedenen Gesellschaften vor, in Eine zusammen zu treten, die sie sodann privilegiren wollten. Dieser Rath ward angenommen, und den 20. März 1602 kam die Gesellschaft vollkommen zu Stande. Sie wurde in 4 Kammern, nämlich die von Amsterdam, Seeland, der Maas und Nordholland, eingetheilt. Diese allgemeinen Kammern sollten aus 6 besondern bestehen, nämlich der Kammer zu Amsterdam, in Seeland, zu Delft, zu Rotterdam, zu Hoorn und zu Enkhuysen. Jede solche Kammer hatte ihre eigenen Vorsteher, (Bevindhebbers) und was die ganze Compagnie betrift, wurde durch das Collegium der Siebzehner, als den engern Ausschuß der Bevindhebbers, bestimmt. Zu diesem ernennte die Kammer von Amsterdam 8 Personen, Seeland 4, jeder der 4 übrigen Kammern 1 Person. Die Compagnie konnte zufolge ihres Privilegiums, im Namen der Generalstaaten, in Ostindien Verträge schließen, und alles was zur bürgerlichen und Kriegsverfassung gehört, veranstalten; nur mußten die Beamten derselben den Staaten in Absicht auf das Kriegswesen den Eid der Treue schwören; so wie sie es der Compagnie, in Absicht auf die Handlungsgeschäfte, thaten. Jedermann in den vereinigten Niederlanden sollte zu dieser Compagnie, eingeladen werden; dagegen sollte keinem derselben, der nicht dazu gehörte, vom 20. März, 1602 an, 21 Jahre hindurch, erlaubt seyn, weder um das Vorgebirg der guten Hoffnung, noch durch die Magellanische Strasse, Schiffe nach Ostindien schicken. Für dieses Privilegium ließ die Gesellschaft dem Staate einen Antheil von 25,000 fl. holländ. auf ihrem Capital; welches auf 6,600,000 holl. Gulden gesezt, und in Actien zu 3,000 fl. eingetheilt wurde. Es wurden 12 Schiffe ausgerüstet, welche unter dem Admiral Wybrandt von Waerwyk, nach Ostindien giengen, und die wider die Portugiesen schon angefangenen Feindseligkeiten fortsezten. Diese, nebst Spanien, suchten zwar den Niederländischen Handel aus allen Kräften zu unterdrücken. Allein es glückte den Holländern, daß sie von den Moluckischen Inseln und mithin von dem alleinigen Gewürzhandel, in Asien und Europa, Meister wurden, und im J. 1618 den Anfang machen konnten, Batavia, auf der Insel Java, zu erbauen. Sie sezten den Krieg wider Portugal auch danach fort, als sich dieses Reich, 1640, von Spanien getrennet hatte, und machten so beträchtliche Eroberungen und Etablissements, daß den Portugiesen, von ihren ersten ansehnlichen Besitzungen, äusserst wenig übrig blieb, und daß die Compagnie, ungeachtet ihr auch von Seiten der Engländer, Hindernisse gemacht und feindselig begegnet wurde, eine sehr ausgebreitete Herrschaft erwarb. Sie herrschte über die Insel Java, auf welcher der Hauptsitz der Regierung und die Residenz des Gouverneurs, Batavia, liegt; ferner über die Banda-Inseln, die Südwestküste von Timor, Amboina, Ternate und die Moluckischen Inseln, Macassar, ein Stück von Borneo, Sumatra, Malacca; sie hatte Etablissements in Pegu und Arracan, auf der Küste von Coromandel, Madure, und Malabar und zu Surate; sie besaß die Küsten von Ceylon, und die Colonie des Vorgebirgs der guten Hofnung, in Africa.

Das Oberhaupt der Regierung in Ostindien war der General-Gouverneur, welcher der Handlungsgesellschaft und den Generalstaaten den Eid der Treue schwur. Er war zugleich Generalcapitän und Admiral der Kriegsmacht der Compagnie, und ward von dem Rathe von Indien, nach der Mehrheit der Stimmen gewählt, mußte aber von der Gesellschaft und von den Generalstaaten bestätigt werden. Der erste war Peter Bath, von 1610 - 14.

Der nächste nach ihm war der Generaldirekteur, welcher die Handlungsdirektion der Compagnie zu besorgen, die Preise zu bestimmen, und die Sorten von Waaren, die in die Magazine kommen, anzuordnen hatte. Er war das erste Glied des

Raths von Indien, der, ausser dem General-Gouverneur, als Präsidenten, und dem General-Direkteur, aus 5 ordentliche, und 11 - 13 ausserordentlichen Räthen bestund.

Unabhängig von dem Gouverneur und Rathe von Indien war der Justizrath, ein Collegium, welches ausser dem Präsidenten, aus 8 Justizräthen, einem Fiscal in Regierungssachen und einem andern in Seewesen, und einem Secretär bestund. Es besorgte ausser den Justizangelegenheiten die Rechte der Republik bey Kollisionen mit der Compagnie.

Seit 1749 wurde der Erbstatthalter General-Direkteur der ganzen Gesellschaft.

Die Gesellschaft schickte jährlich ohngefähr 40 Schiffe aus Europa an, welche zu drey verschiedenen Zeiten, allemal ein Theil davon, ihre Reise antraten. Nach einer mäßigen Rechnung hat die Gesellschaft seit ihrer Errichtung bis 1739. 360 Millionen an Waaren nach dem Preise des Einkaufs, welche, nach dem Preise des Verkaufs 1620 Millionen betrugen, aus Ostindien gebracht. Im J. 1751 belief sich das reine Vermögen der Compagnie auf 28 Mill. 380,000 fl. worunter 11,700.000 fl. in Waaren bestund. Ihr Gewinn hat sich von Zeit zu Zeit vermindert. Um das Jahr 1646 trug das Capital der Interessenten im Durchschnitt jährlich 22 Procent; von 1649 - 1784 nur 1725/32 von 1721 - 1756 wieder 204/9 und von da bis 1774 nur etwan 16 Procent.

Der Krieg zwischen England und der Republik Holland von 1781 hat der Ostindischen Compagnie in ihrem Handlungswesen vielen Schaden gebracht; wie sie denn auch verschiedene ihrer Plätze und Etablissements verlohr. Bey der durch die Franzosen bewirkten Revolution in der Batavischen Republik wurde die Ostindische Gesellschaft völlig aufgehoben; die Republik übernahm ihre Besitzungen und ihre Schulden.


Quellen.[]

  1. Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1806.


Literatur.[]

  • Ueber die neuesten Veränderungen der Ostindischen Gesellschaft in den vereinigten Niederlanden, von M. C. Sprengel. Halle, in der Rengerschen Buchhandlung 1794.
  • Gegenwärtiger Zustand der Ostindischen Handels-Gesellschaft in den Vereinigten Niederlanden von M. C. Sprengel, Professor der Geschichte in Halle. Lübeck und Leipzig, bey Johann Friedrich Bohn, 1797.
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