Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Orden des Verdienstes.[]

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Der Orden des Verdienstes wurde den 27. May 1808 von dem Könige in Baiern für Männer von Verdiensten aus allen Klassen des Civilstandes gestiftet. Er besteht aus vier Klassen: 1) aus 12 Großkreuzen, 2) 24 Kommandeurs, 3) 100 Rittern, 4) aus den Bürgern, welche die Civil-Verdienst-Medaille besitzen. Aus den Großkreuzen wird ein Großkanzler und ein Großschazmeister gewählt. In Zukunft soll ein Fond zu jährlichen Einkünften für die Ritter ausgemittelt werden. Das Ordenszeichen besteht aus einem achteckigen, weiß emaillirten und mit einem Eichenkranze umgebenen Ordenskreuze, welches mit der Königskrone bedeckt ist, und in der Mitte die blauen und weissen Ranter nebst der goldenen Krone und der Umschrift Virtus et honos, auf der gleich gestalteten untern Seite aber das Brustbild des Stifters in Gold mit der Umschrift: Max. Jos. Rex Bojoariae zeigen soll. Dieses Kreuz tragen die Großkreuz an einem vier Finger breiten gewässerten blau seidenen Bande, dessen Rand einen viertel Zoll breit weiß eingefaßt ist, von der linken Schulter zur rechten Seite hinab. Die Kommandeurs tragen das etwas kleinere Ordenskreuz an einem etwas schmäleren Bande an dem Halse auf die Brust hangend. Die Ritter befestigen das noch kleinere Kreuz an einem noch schmälern Bande im Knopfloche. Die vierte Klasse trägt ihre Verdienstmedaille. Durch die Errichtung dieses Ordens soll der Pfälzische Löwenorden erlöschen.


Der Civil-Verdienst-Orden der baierischen Krone.[]

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Dieser ist 1808 den 27. Mai gegründet. Es kann jeder Eingeborne, welcher dem Staate vorzügliche Dienste leistet und durch höhere bürgerliche Tugenden sich auszeichnet, darinn aufgenommen und zu allen Klassen befördert werden. Auch verleihet der König solchen an Auswärtige, deren Würdigkeit sie dazu qualificirt.

Mit der Zeit soll ihm auch ein Fond angewiesen werden, aus welchem eine bestimmte Anzahl Mitglieder von allen Klassen, angemessene jährliche Einkünfte beziehen können.

Der Verdienst-Orden besteht aus 4 Klassen, aus 12 Großkreuzen, 24 Commandeurs und 100 Rittern; alle die, welche die Civil-Verdienst-Medaille haben oder noch erhalten, bilden die 4te Classe.

Aus den Großkreuzen sind zwei Groß-Officiere des Ordens, der Eine Groß-Kanzler und der Andere Groß-Schatzmeister, diese bilden mit 4 Großkreuzen und 4 Commandeurs das Ordens-Conseil, das sich alle Jahre am 27sten Mai versammelt und dem Monarchen die neu Aufzunehmenden vorschlägt.

Das Ordenszeichen für die 1ste Classe der Großkreuze besteht aus einem achteckigten, weiße emallirten, mit einem Eichenkranze umgebenen Ordenskruze, welches mit der Königskrone bedeckt ist, und in der Mitte die blauen und weißen Rauten nebst der goldenen Krone und der Umschrift: Virtus et honos hat. Auf der gleichgestalteten untern Seite ist das Brustbild des Stifters in Gold mit der Umschrift: Max. Jos. Rex Bojoariae. Es wird an einem 4 Finger breiten, gewässerten blauseidenen Bande, dessen Rand mit weißen Streifen eingefaßt ist, von der linken Schulter zur rechten Seite hinab getragen. Der achteckigte Stern auf dem Oberkleide auf der linken Brust, bildet ein ähnliches Kreuz mit silbernen Strahlen, in deren Mitte die Krone, mit obiger Umschrift auf ponceaurothem Grunde mit einem Eichenkranze, zu lesen ist.

Die Commandeurs tragen ein ähnliches, nur etwas kleineres Kreuz, an einem schmaleren Bande um den Hals und die Ritter beides noch kleiner und schmaler im Knopfloche auf der linken Brust.

Die 4te Klasse trägt goldene und silberne Medaillen an einem ähnlichen Bande mit dem Brustbilde des Königs.


Gesetze des königl. Zivil- Verdienstordens der Baierischen Krone.[]

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In Ergänzung der Baierischen Konstituzionsurkunde vom 1. May 1808 ist nun auch folgendes pragmatische Gesetz über die dortigen Orden erschienen.

Gesetze des königl. Zivil- Verdienstordens der Baierischen Krone:

Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern. So wie Wir für ausgezeichnete Verdienste des Wehrstandes Unserer Monarchie durch den militärischen Verdienstorden ein Ehrendenkmal zu stiften bedacht waren, eben so wollen Wir auch den vorzüglichen Zivil-Staatsdiensten und den hervorstechenden Tugenden und Verdiensten der Staatsbürger aller Klassen eine ehrenvolle Auszeichnung gewähren; Wir haben daher beschlossen und beschliessen wie folgt: 1) Es soll ein eigener Verdienstorden, unter dem Namen der Baierischen Krone, gebildet, und zum Tage seiner Gründung soll der 27. May bestimmt werden. 2) Diesem soll seiner Zeit ein Fond angewiesen werden, aus welchem für eine bestimmte Zahl von Mitgliedern aller Klassen angemessene jährliche Einkünfte gebildet werden können. 3) Jeder Eingeborne, welcher dem Staate vorzügliche Dienste geleistet, sich durch höhere bürgerliche Tugenden ausgezeichnet, oder um den Nutzen und Ruhm des Vaterlandes sich besonders verdient gemacht hat, kann in den Verdienstorden aufgenommen, und zu allen Klassen desselben befördert werden. 4) Auch wird die Verleihung desselben an Auswärtige, deren Würdigkeit anerkannt ist, vorbehalten. 5) Der Verdienstorden besteht aus 4 Klassen, deren die erste 12 Großkreuze, die zweyte 24 Kommandeurs, die dritte 100 Ritter, und die vierte jene begreift, welchen die Zivil-Verdienstmedaille zugetheilt ist, oder noch verliehen wird. Die Auszeichnung, welche die mit gedachter Medaille Begnadeten durch gegenwärtige Einreihung in den Verdienstorden erhalten, wird für diese ein neuer Antrieb seyn, stäts den Grundsätzen eines reinen Patriotismus und eines in jeder Hinsicht ehrenvollen Wandels treu zu verbleiben. 6) Aus den Großkreuzen sollen 2 Großoffiziere des Ordens, nämlich ein Großkanzler und der Gross-Ordensschatzmeister gewählt werden. 7) Diese sind ständige Mitglieder des Ordenskonseil, so wie zu demselben 4 Großkreuze, dann 4 Kommandeurs gezogen werden sollen. 8) Das Ordenskonseil versammelt sich alle Jahre einmal, und zwar am 27. May, um die der Verleihung des Verdienstordens aller Gnade Würdigen dem Monarchen vorzuschlagen, ohne jedoch einen oder den andern in bestimmten Antrag zu bringen. An dieses Konseil sollen auch alle Berichte wegen Ertheilung der Verdienstmedaille gegeben werden, weil auch von daher der Vorschlag zur Verleihung derselben erwartet wird. Der Monarch wählt sodann einige oder mehrere unter den Vorgeschlagenen, und es ist für die nicht Aufgenommenen schon eine ehrenvolle Auszeichnung, in dem Vorschlage begriffen zu seyn. 9) Das Ehrenzeichen des Ordens besteht: a) Für die Großkreuze aus einem achteckigten, weiß emailirten, und mit einem Eichenkranze umgebenen Or_enskreuze, welches mit der Königskrone bedeckt ist, und in der Mitte die blauen und weissen Rauten nebst der goldenen Krone und der Umschrift: Virtus et honos, auf der gleich gestalteten untern Seite aber das Brustbild des Stifters in Gold, mit der Umschrift: Max. Jos. Rex Bojoariæ zeigen soll. Dieses Ordenskreuz wird an einem 4 Finger breiten gewässerten blau seidenen Bande, dessen Rand einen Viertel-Zoll breit weis eingefaßt ist, von der linken Schulter zur rechten Seite hinab getragen. Zugleich soll der auf der linken Seite des Oberkleides an der Brust zu tragende Stern gleichfalls ein achteckigtes silbernes Kreuz mit Strahlen in Glanz bilden, in dessen Mitte die Königskrone auf den blau und weissen Rauten sich befindet, dann die Umschrift: Virtus et honos auf ponceaurothem Grunde zu lesen, und mit einem Eichenkranze umgeben ist. b) Für die Kommandeurs aus dem nämlichen Ordenskreuze, nur etwas kleiner gebildet, und mit dem Unterschiede, daß sie dasselbe an einem blauen etwas schmäleren Bande, dessen Rand weiß eingefaßt ist, an dem Halse auf der Brust hangend zu tragen haben. c) Für die Ritter, aus einem gegen die vorige Klasse noch kleineren Kreuze der nämlichen Gattung, welches an einem gleichen schmäleren Bande im Knopfloche befestiget wird. d) Für die vierte Klasse aus der theils goldenen, theils silbernen schon bestehenden Verdienstmedaille, welche auf die unterm 13. April 1807 vorgeschriebene Art getragen werden soll. 10) Jeder Ordensritter soll befugt seyn, mit den vorgeschriebenen Ordensinsignien sein angebornes und hergebrachtes Wappen zu umgeben. 11) Der Verdienstorden des Pfälzischen Löwen erlischt durch gegenwärtige Errichtung des neuen Verdienstordens, und wird sonach nicht wieder ertheilt werden; die zur Zeit damit begnadigten In- und Ausländer jedoch tragen ihn unter seinem Titel fort. 12) Die Insignien des Verdienstordens werden nach dem Tode eines Ordensmitglieds von seinen Erben an den Großkanzler übermacht. 13) Ueber sämmtliche mit dem Orden und der Medaille Begnadete soll ein ordentliches Verzeichniß verfaßt werden, welches nebst dem Namen und dem Tage der Aufnahme auch die Verdienste jedes Ordensmitglieds enthält, und dieses soll nebst allen auf den Verdienstorden bezüglichen Urkunden und Papieren in dem Ordensarchiv hinterlegt werden. Die gegenwärtigen Satzungen des von Uns errichteten Verdienstordens behalten Wir Uns vor, nach Erforderniß zu erweitern und zu erklären. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beygedruckten geheimen Kanzleysiegels.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den 19. May 1808.

Max Joseph. Freyherr v. Montgelas.

Die Mitglieder sind die sämmtlichen Staatsminister, die Freyherren von Montgelas und Hompesch, und Graf von Morawitzky, die ausgezeichnetsten Geschäftsmänner der verschiedenen Departements und Provinzen, ohne allem Unterschied des Standes oder Religion. Unter dem mit diesem Orden gezierten Gelehrten bemerkt man die rühmlich bekannten Namen der Gebrüder Bader, Flurl, Schrank, Sömmering, Feuerbach, Gönner, Imhof, des Historikers Westenrieder, der geheimen Archivare Pallhausen und Lang, und von den neuen Akademikern des Präsidenten Jakobi, Schelling, Schlichtegroll, Jakobs.


Quellen.[]

  1. Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte zu Landshut. Landshut, bei Philipp Krüll, Universitätsbuchhändler. 1811.
  2. Neueste Kunde von dem Königreiche Baiern aus guten Quellen bearbeitet von C. R. Prag, 1813.
  3. Wiener-Zeitung. Nro 46. Mittwoch, den 8. Juny 1808.

Literatur.[]

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