Urbino.[]
[1]
Urbino, Herzogthum in Italien, welches gegen Norden an das adriatische Meer und an Romagna, gegen Westen an Toscana, gegen Süden an das Herzogthum Spoleto, und gegen Osten an die Marca d'Ancona gränzt, hat bis 1631 seine eigenen Herzoge gehabt, die aus der Familie des P. Julius II. waren, der sie damit belehnt hatte. Weil der letzte Herzog, Franz Maria, in dem genannten Jahre ohne männliche Erben verstarb, so kam dieses Land an die päbstl. Kammer und wird durch einen Legaten regiert. Es ist fruchtbar an Getreide und herrlichem Wein, aber von ungesunder Luft, und wurde eingetheilt in das eigentliche sogenannte Herzogthum Urbino, die Grafschaften Monteselino und Gubio, die Herrschaft Pesaro und das Vicariat Sinigaglia. Im J. 1808 theilte aber K. Napoleon dieses Herzogthum dem Königreich Italien zu; und es trägt nun von dem wichtigsten Flusse, der es durchfließt, den Namen Departem. del Metauro. Die Hauptstadt
Urbino, liegt auf einem Hügel, bey dem Ursprunge des Flusses Foglia, am apenninischen Gebirge, und ist in gutem Stande. Sie hat einen Erzbischof. Seit 1808 ist Urbino der Hauptort eines Bezirks im Departem. des Metauro.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte zu Landshut. Landshut, bei Philipp Krüll, Universitätsbuchhändler. 1811.