Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Revolutionstribunal.[]

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Revolutionstribunal. Dieses schreckliche Gericht der Tyrannei und des unerhörtesten Blutdurstes entstand, als mitten in der Gährung der französische Revolution im Nationalconvente die Parteien des Berges und der Gironde sich stritten, und die erstere die Oberhand erhielt. Seiner Einrichtung und Absicht gemäß sollte das Revolutionstribunal alle diejenigen bestrafen, die gegen den Gang der Revolution waren, sich als Anhänger des Königshauses verdächtig machten. Es läßt sich denken, welcher ungeheure Spielraum der Bosheit, dem Haß und dem Verfolgungsgeiste durch Errichtung eines solchen Gerichtshofes freigegeben wurde, der an keine Formalitäten sich band, immer nur das Todesurtheil sprach, nie die wahren Punkte der Anklage, zuletzt kaum mehr die Namen der unglücklichen Schlachtopfer untersuchte, die eine höllische Rotte von Angebern (an deren Spitze das Ungeheuer Fouquier-Tinville stand) ihm täglich zuführte. Trotz dessen, daß von seinem ersten Entstehen an das Revolutionstribunal fast unaufhörlich seine Hände in Blut tauchte, schien doch bald den immer grimmiger wüthenden Jacobinern das Verfahren dieses Gerichtshofes noch zu umständlich und langsam, und als im J. 1794 die Girondisten völlig gestürzt waren, ein Robespierre und ähnliche Ungeheuer präsidirten, da trug der Wohlfahrtsausschuß, unzufrieden über das langsame Verfahren des Revolutionstribunals, darauf an, daß das Tribunal mit der Hinüberspedirung der Menschen in die andre Welt sich hinführo mehr beeilen solle; ein Vorschlag, der auch vom Convente gebilligt wurde. Von jetzt an hörte bei diesem entsetzlichen Gerichtshof jede einzelne Anklage auf. Fouquier-Tinville und seine Rotten reichten täglich lange Listen Unglücklicher ein, die des Hochverraths an der Republik beschuldigt wurden. Ohne zu untersuchen, ob, in wie weit, und auf welche Art die Armen diese Anklage verdienten, wurden sie vor den höllischen Richterstuhl geschleppt, einer ganzen Schar immer auf einmal das angeschuldigte Verbrechen und zugleich das Todesurtheil vorgelesen, ihre Vertheidigung nicht gehört, ja selbst nicht einmal darauf Rücksicht genommen, ob diese Elenden wirklich die waren, die die Anklageliste benannte, oder ob (welches häufig der Fall war) eine bloße Namensverwechslung Statt finde, und dann zur Guillotine geführt. Wie ungeheuer die Zahl der täglich Gemordeten war, erhellt daraus, daß man im Juni 1794 sich genöthigt sah, die Guillotine auf einen andern Platz hinzuschaffen, da der, auf dem sie bis dahin stand, von dem Blute der Erwürgten so naß und schlüpfrig geworden war, daß die Henker keinen sichern Tritt mehr thun konnten. Außer diesem zu Paris bestehenden Revolutionstribunale wurden auch in den größern Städten der Provinzen ähnliche errichtet, und Nantes, Lyon, Arras, Straßburg und viele andre Städte sahen in ihren Mauern das blutige Schauspiel wiederholen, das Paris täglich gab. Daß aber mit dieser Art, die angeblichen Feinde der Republik zu morden, die Ungeheuer, die damals Frankreich beherrschten, noch nicht zufrieden waren, ist bekannt, und da das Beil der Guillotine ihnen immer noch zu langsam mordete, so nahmen sie ihre Zuflucht zu den Füsilladen, Mitrailladen und sogenannten revolutionären Hochzeiten, wo zu Hunderten, Paar und Paar an einander gebunden, in den Wellen umkamen. Als endlich das Ungeheuer Robespierre und mit ihm die Bergpartei gestürzt wurde, da befahl der etwas menschlicher gewordene Convent dem Revolutionstribunale mehr Mäßigung und Schonung, und im Anfang des Jahrs 1795 erntete, von demselben Mordgerichte verdammt, dem er so viele Schlachtopfer zugeführt hatte, Fouquier-Tinville (vergl. d. Art.) mit einem Haufen seiner Helfershelfer ihren Lohn. Noch in demselben Jahr wurde das Revolutionstribunal ganz aufgehoben, an dessen Stelle eine Militärcommission Gesetz, deren Wirksamkeit aber auch bald darauf blos auf militärische Verbrechen eingeschränkt wurde. Früher, als das zu Paris, hörten die in den andern Städten Frankreichs errichteten Revolutionstribunale auf.


Errichtung des Revolutionsgerichts zu Paris.[]

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Der zehnte März 1793.

Im Innern Frankreichs war durch die Parteyen der Orleanisten und Girondisten die Gährung bereits auf das höchste gekommen, als der Nationalconvent, gewohnt, bis jetzt nur die glänzendsten Siege posaunen zu hören, durch die Nachrichten, wie übel die Sachen gegenwärtig in Belgien stünden, sich fürchterlich aus seinem Freudentaumel aufgeschreckt und im Geiste schon der Untergang der Republik nahe sah. Statt der dreyfarbigen wehte nun eine schwarze Fahne vor der Hauptkirche zu Paris, um die Trauer und Gefahr des Vaterlandes anzuzeigen, und der Conventsdeputirte St. Andre schlug die Errichtung eines Revolutions-Tribunals vor, welches alle Feinde der Revolution verurtheilen und schnell aus der Welt schaffen sollte. Carrier unterstützte den Vorschlag, Guadet wollte dagegen sprechen, allein die Mörder auf den Gallerien überschrien ihn. Vergebens stellte Lanjuinais vor, wie abscheulich es seyn würde, in dem freyen Frankreich ein solches Tribunal zu errichten, auch seine Stimme wurde durch Mordgeschrey unhörbar gemacht. Die Convention zitterte und gegen ihre bessere Ueberzeugung dekretirte sie: "daß ein außerordentlicher Gerichtshof errichtet werden solle, von welchem keine Appellation statt finde und welcher alle Verräther, Verschworne und Feinde der Revolution zu richten habe." -- Weiter beschloß man: daß die Richter des Revolutions-Tribunals von der Konvention gewählt werden sollten, wodurch diese die oberst richterliche Gewalt in Frankreich erhielt, somit alle Gewalten in sich vereinigte, und das Volk mit völliger Despotie beherrschte. man wählte zu Beysitzern des Tribunals lauter Girondisten, die man für rechtschaffene und gemässigte Männer hielt; allein die besoldeten Mörder, die den Versammlungssaal umgeben hatten, drohten ihnen so lange mit Säbeln und Pistolen, bis sie die Wahl von sich ablehnten. Nun kamen die wüthenden Anhänger des schrecklichen Marats an die Reihe, und diese, welche die bekannten Septembergräuel und Mordthaten erregt hatten, wurden nun die Richter über Leben und Tod jedes, auch des schuldlosesten Bürgers in Frankreich, und die Maratisten setzten alles durch, was sie nur wollten. *)

(*) Girtanner in den historischen Nachrichten über die französische Revolution 12t. Band setzt die Errichtung des Revolutionsgerichts auf den 9ten. Posselt hingegen (Taschenbuch für die neueste Geschichte, 2ter Jahrgang 1795) auf den 10. März. Ich habere das letztere Datum beybehalten, weil ich den Verfasser in solchen Angaben immer sehr genau gefunden habe.


Zeitungsnachrichten.[]

1793.[]

Paris, vom 29. Merz. [3]

Gestern fand sich der Maire an der Spize einer Deputation von den 48. Sektionen von Paris vor dem N. Convent ein. Die Sektion der Tüileries, sagte er, hat einen auf die gegenwärtigen Umstände sich beziehende' Schluß abgefaßt, welchem die meisten andern Sektionen ihre Beystimmung ertheilt haben; ich überreiche diese Petition dem N. Convent im Namen der Commissarien von den Sektionen; sie lautet also: "Bürger und Gesezgeber, grosse Unglücksfälle sezen die Republick in Betrübniß; die auswärtigen Intriguen-Stifter wollen dieselbe zu Grund richten; nur grosse Maas-Regeln können sie retten; einige derselben habet ihr bereits genohmen, aber ihre langsame Vollziehung vereitelt ihre Wirkung; schon seit 20. Tagen ist ein Revolutions-Tribunal errichtet, und noch ist der Kopf keines Verbrechers unter dem Schwerdt des Gesezes gefallen, und dieses Tribunal ist noch nicht einmal in seine Funktionen eingesezt. Einige unserer Generals haben sich des Ehrgeizes und des Mangels an Patriotismus verdächtig gemacht; dem vollziehenden Conseil fehlt es an Kraft und Thätigkeit. Wir fodern das N. Convent zur Aufmercksamkeit auf das Betragen der Minister und Generals auf. Bürger und Gesezgeber, in einer der gegenwärtigen Situation ähnliche bedenckliche Lage der Sachen hat die gesezgebende National-Versammlung den Muth gehabt, zu deklarieren, daß sie ausser stand sey, das Vatterland zu retten; da macht sich das ganze Volck auf, und das Vatterland wurde gerettet; wenn eine neue Anstrengung von dieser Art nöthig ist, so sind wir bereit dazu, ihr dörffet nur ein Wort sagen." -- Diese Petition, deren Geistchen nicht schwer zu errathen ist, hat, wie man leicht dencken kan, viel Aufsehen gemacht. Im N. Convent wurde dekretiert, daß sie gedruckt und an die Departements und Armeen überschickt werden soll. -- Heute wird zufolg eines Dekrets vom N. Convent das Revolutions-Tribunal mit seinen Funktionen den Anfang machen.

Paris, vom 19. April. [4]

Das Revolutions- oder ausserordentliche Criminal-Tribunal hat am 15. dieses den gewesenen Marschall de Camp und Gouverneur der Französischen Antillischen Insuln, Blanchelande, zum Tod verurtheilt und das Urtheil ist noch am gleichen Tag Abends um 4. Uhr vollzogen worden.

Paris, vom 29. April. [5]

Vorgestern sind abermahl zwey Persohnen, zufolg des vom ausserordentlichen Criminal-Tribunal über sie gefälten Urtheils, enthauptet worden. Ein gleiches Schicksahl dörfte wohl auch ein Buchdrucker le Normand haben, welcher am 25. ins Gefängniß gebracht worden wegen der Herausgabe eines Trauerspiels unter dem Titel: Der Tod Ludwigs XVI.

Paris, vom 6. May. [6]

Das ausserordentliche Criminal Tribunal hat seit dem 3. dieses abermahls 4. Personen zum Tod verurtheilt, und das Urtheil ist auch sogleich vollzogen worden; ausser an der Frau des einen von ihnen, welche wegen angegebener Schwangerschaft noch Frist erhalten hat.

Paris, _om 9. Herbstmonat. [7]

-- Am 6. dieses sind zufolg des am 5ten vom Revoluzions-Tribunal über sie gefälten Todes-Urtheils 9. Personen durch die Güillotine hingerichtet worden, weil sie im Jenner dieses Jahrs in Rouen Zusammenrottierungen angestiftet, oder doch Theil daran genommen, wobey man, es lebe der König! geruffen, die National-Cokarden mit Füssen getretten, die Bürger, die sie nicht hergeben wolten, mißhandelt, und den Freyheitsbaum umgehauen und verbrannt hat. -- Cüstines gewesener Beichtvatter, Lothringer genannt, ist wieder aus der Gefangenschaft entlassen worden.

Paris, vom 11. Weinmonat. [8]

Am 5., 6 und 7. die_es sind abermahls 6. Personen von dem Revolutions Tribunal zum Tod verurtheilt und sogleich hingerichtet worden: unter andern Gorsas, ein gewesenes Mitglied des N. Convents, welchen man am 6. dieses im Palais-Royal auf seiner Durchreise durch Paris in Verhaft genohmen, und als einen, der bereits durch ein Dekret für einen Vatterlands-Verräther und des Schuzes der Geseze verlustig erklärt war, zum Tod verurtheilte.

Paris, vom 28. Weinmonat. [9]

Das Revolutions Tribunal hat sich seit der Verurtheilung der Königin, um seine Geschäfte zu beschleunigen in 2. Sektionen getheilt; die eine beschäftiget sich mit dem Prozeß der 21. in Verhaft befindlichen Convents-Glieder, und die andere hat seit dem 16. bis jzt abermahl 11. Personen zum Tod verurtheilt und durch die Güillotine hinrichten lassen. -- Die gegenwärtige Anzahl der Gefangenen belauft sich auf 3098. Der vormahlige Düc von Orleans ist noch immer nicht in Paris angekommen. Aber der alte General Luckner ist in der Gegend von Mez arrettiert und kürzlich hier in den ehmaligen Pallast Luxemburg in Verhaft gebracht worden.

Paris, vom 4. Wintermonat. [10]

-- Das Revolutions Tribunal hat innerhalb der 3. ersten Tagen dieses Monats abermahl 6. Personen zum Tod verurtheilt; unter anderm auch die als Schriftstellerin bekannte Olympia Gouges; deren Hinrichtung aber, weil sie sich für schwanger erklährt, noch aufgeschoben worden ist.

Paris, vom 8. Wintermonat. [11]

Das Revoluzions-Tribunal hat dem abgeschiedenen Geist Ludwigs abermahls ein Todten-Opfer gebracht. Ludwig Philipp Joseph Egalite, vormahls Orleans, 46. Jahr und einige Monate alt, gebohren zu St. Cloud bey Paris, Deputierter bey dem National-Convent, ehmals General-Lieutenant von den Land- und See-Truppen von Frankreich, ist wegen seiner Theilnahm an einer Verschwörung gegen die Einheit und Untheilbarkeit der Republik, am 6. dieses (also 4. Tage nach seiner Ankunft von Marseille) von dem obengenannten Tribunal zum Tod verurtheilt, und dieses Urtheil gestern, am 7. dieses, an ihm vollzogen worden. Zugleich mit ihm wurde auch der kürzlich von Nantes hier eingebrachte Coustard um der gleichen Ursache willen, und auf das Urtheil eben dieses Tribunals hingerichtet. Er war 52. Jahr alt, zu Leogane auf der Insel St. Domingo gebohren und in Nantes wohnhaft; vormahls Lieutenant der Mareschaux de France, Deputierter bey der gesezgebenden oder zweiten National-Versammlung, und nachher Mitglied des N. Convents vom Departement der Nieder-Loire. Ausser diesen beyden sind seit dem 5. dieses noch 6. andere, 3. Manns- und 3. Frauens-Personen durch die Guillotine hingerichtet worden; unter den leztern auch die jüngst erwähnte Olympia de Gouges, deren vorgebliche Schwangerschaft nicht wahr befunden wurde. --

Paris, vom 18. Wintermonat. [12]

Seit dem 14ten dieses sind, ausser noch 6 andern Personen, P. Manuel, ehmaliger Prokureut der Commüne und gewesenes Conventsglied, seines Alters 40 Jahre; und J. N. Houchard, 53 Jahr alt, gewesener General zu erst von der Mosel- nachher von der Nord-Armee, vom Revolutions-Tribunal zum Tod verurtheilt und hingerichtet worden.

Paris, vom 22 Wintermonat. [13]

Die gegenwärtige Anzahl der Gefangenen belauft sich auf 3315. -- Der unlängst gefänglich eingebrachte Barnave, vormahliges Mitglied der ersten konstituierenden N. V. wird gegenwärtig vor dem Revolutionstribunal verhört. Dasselbe hat seit den leztern Nachrichten nur 2 Personen zum Tod verurtheilt, und 3 andere losgesprochen, deren falsche Ankläger und Zeugen dafür in Verhaft gebracht worden sind.

Paris, vom 25. Wintermonat. [14]

Der neulich zum Verhaft verurtheilte Jülien von Toulouse Mitglied des N. Convents ist entwischt, vermittelst eines Passes, der ihm ertheilt worden war, um sich als Commissar in eine Papier-Manufaktur zu begeben. Das N. Convent hat den Paß für ungültig erklährt und allen Civil- und militarischen Autoritäten anbefohlen, ihn anzuhalten. -- Gestern war die berüchtigte Dübarry und der vormahlige General-Controleur Laverdy im Verhör vor dem Revolutions-Tribunal; auch ist mit Bethüne-Charost ein geheimes Verhör vorgenohmen worden.

Paris, vom 2. Christmonat. [15]

Es sind seit wenigen Tagen von dem Revolutions-Tribunal abermahls 12. Personen verurtheilt und hingerichtet worden: unter denselben befindet sich auch der vormahlige Justiz-Minister Düport-Dütertre, und Barnave ehmahls Mitglied von der ersten National-Versammlung, als deren Deputierter er nebst Pethion und noch einem andern abgeschickt worden war, um die Königl. Familie von ihrer Flucht wieder nach Paris zurückzubringen. --

Paris, vom 4 Christmonat. [16]

Die Mitglieder des Revolutions-Tribunals in Ville-Affranchie, dem vormahligen Lyon, schreiben an das National-Convent unter anderm: "Täglich fallen hier unter dem Schwerdt des Gesezes bey 30. strafbahren Köpfen; die beyden hiesigen Criminal-Gerichte haben bereits über 200. Verschwörer zum Schaffort verurtheilt." -- Hier in Paris ist kürzlich, nebst einigen andern, abermahls ein vormahliges Mitglied des National Convents vom Revolutions-Tribunal verurtheilt und hingerichtet worden; nemlich Kersaint, vormahls Officier bey See-Dienst.

Paris, vom 9. Christmonat. [17]

Auch hier in Paris fährt dieses furchtbahre Gericht ununterbrochen in seiner schrecklichen Thätigkeit fort. Seit den leztern Nachrichten sind, ausser verschiedenen andern Personen, zufolg der von demselben gefällten Todes-Urtheile hingerichtet worden: 1) Rabaud St. Etiene, vormahliges Mitglied des N. Convents; 2) Noel, ebenfalls ein gewesenes Convents-Glied; 3) Die berüchtigte ehmalige Gräfin Dübarry, gebohrne Vaubernier, 42. Jahr alt, lezte Maitresse Ludwig XV., gebürtig von Vaucouleurs, und wohnhaft in Lüciennes. Die gegen sie geführte Anklage bestand darinn: Sie habe an der Verschwörung gegen die französische Republick Antheil genohmen, und den Succeß der Waafen ihrer Feinde im Gebiet derselben dadurch begünstiget, daß sie ihnen auf ihren verschiedenen Reisen nach Engelland, wohin sie selbst emigriert war, ungeheure Geld-Summen verschaft; sie habe mit den Emigrierten und andern Feinden der Freyheit und Gleichheit eine vertraute Correspondenz und Verbindung unterhalten; in London für den Tyrannen die Traur getragen, und daselbst mit der Ministerial-Parthey und besonders mit Pitt vertraulich gelebt; und endlich die Schäze des Staats durch ausschweiffenden Aufwand verschwendet; 4) J. Baptist Vandenyver, nebst seinen zween Söhnen, in Paris etablierte Banquiers, von Amsterdam gebürtig; denen Schuld gegeben wurde, daß sie an den revolutionswiedrigen Unternehmungen der Dübarry Antheil gehabt. Rabaud wurde am 5. dieses unmittelbahr nach Verlesung seines Urtheils, die fünf andern aber am 7. mit einander hingerichtet. -- Dieser Verurtheilungen ungeachtet vermehrt sich die Anzahl der hiesigen Gefangenen noch immer und belauft sich gegenwärtig auf 4133.


Quellen.[]

  1. Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
  2. Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.
  3. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 6. April, 1793. Num. 28.
  4. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 27. April, 1793. Num. 34.
  5. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 8. May, 1793. Num. 37.
  6. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 15. May, 1793. Num. 39.
  7. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 18. Herbstmonat, 1793. Num. 75.
  8. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 19. Weinmonat, 1793. Num. 84.
  9. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 6. Wintermonat, 1793. Num. 89.
  10. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 13. Wintermonat, 1793. Num. 91.
  11. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 16 Wintermonat, 1793. Num. 92.
  12. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 27. Wintermonat, 1793. Num. 95.
  13. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 30 Wintermonat, 1793. Num. 96.
  14. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 4. Christmonat, 1793. Num. 97.
  15. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 11. Christmonat, 1793. Num. 99.
  16. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 14. Christmonat, 1793. Num. 100.
  17. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 18. Christmonat, 1793. Num. 101.

Literatur[]

  • Tagebuch des Revolutions-Tribunals in Paris. 1794.
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