Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Madrider Convention vom 21 März 1801, zwischen Frankreich und Spanien.

Da der erste Consul der fränkischen Republik und Se. katholische Majestät auf eine beständige Weise diejenigen Staaten bestimmen wollen, welche als Aequivalent dem Sohn des Infanten von Parma gegeben werden müssen, so sind sie über folgende Artikel übereingekommen, und haben zum Abschluß dieses Tractats bevollmächtigt, nemlich:

Der erste Consul, den Bürger Lucian Bonaparte, gegenwärtigen Botschafter der fränkischen Republik; und
Seine katholische Majestät, den FriedensFürsten;

Welche folgende Artikel beschlossen haben:

1. Der regierende Herzog von Parma entsagt für sich und seine Erben auf immer dem Herzogthum Parma mit allen dessen Zugehörungen zu Gunsten der fränkischen Republik, und Se. Majestät werden diese Entsagung garantiren. Das GrosHerzogthum Toscana, welchem gleichfalls der GrosHerzog entsagt, und dessen Abtretung von dem teutschen Kaiser garantirt wird, soll dem Sohn des Herzogs von Parma zum Ersaz der Länder gegeben werden, welche der Infant, sein Vater, Abtritt, und in Folge eines andern Tractats, der vorher zwischen Sr. katholischen Majestät und der fränkischen Republik geschlossen worden.
2. Der Prinz von Parma begiebt sich nach Florenz, wo er als Souverain von allen Besizungen, die zu dem GrosHerzogthum gehören, anerkannt wird, indem er aus den Händen der constituirten Autoritäten des Landes die Schlüssel der Festungen und den VasallenEid empfängt, der ihm als Souverain zukommt. Der erste Consul wird mit seiner Macht zu der friedlichen Ausführung dieser Acte beitragen.
3. Der Prinz von Parma wird als König von Toscana mit allen Ehrenbezeugungen anerkannt werden, die seinem Range gebühren, und der Erste Consul wird ihn anerkennen, und als einen solchen König von den andern Mächten behandeln lassen, indem schon vor der Besiznahme die dazu nöthigen Schritte geschehen werden.
4. Derjenige Theil der Insel Elba, der zu Toscana gehörte, und von demselben abhängt, soll im Besiz der fränkischen Republik bleiben, und der Erste Consul wird dem König von Toscana das Land Piombino, welches dem König von Neapel gehört, zum Ersaz geben.
5. Da dieser Tractat seinen Ursprung in demjenigen hat, der von dem Ersten Consul mit Sr. katholischen Majestät geschlossen worden, wodurch der König den Besiz von Louisiana an Frankreich abtritt, so kommen die contrahirende Theile überein, die Artikel dieses frühern Tractats in Ausführung zu bringen, und ihre respectiven Rechte bis zur Beilegung der Differenzen zu gebrauchen, die in demselben erwähnt sind.
6. Da das neue Haus, welches sich in Toscana etablirt, von der spanischen Familie ist, so sollen diese Staaten auf immerwährende Zeiten das Eigenthum von Spanien seyn, und es soll zum Regieren daselbst jedesmal ein Infant der Familie berufen werden, wenn der gegenwärtige König oder seine Kinder keine Nachkommen hätten, in welchem Fall die Söhne der regierenden Familie in Spanien in diesen Staaten succediren müssen.
7. Der Erste Consul und Se. katholische Majestät kommen in Betracht der Entsagung des regierenden Herzogs von Parma zu Gunsten seines Sohnes überein, demselben eine angemessene Entschädigung an Besizungen oder Einkünften zu verschaffen.
8. Gegenwärtiger Tractat soll in drei Wochen ratifizirt und ausgewchselt werden.
(Unterzeichnet:)
Lucian Bonaparte. Der FriedensFürst.

Quellen und Literatur.[]

  • Taschenbuch für die neuste Geschichte. Herausgegeben von D. Ernst Ludwig Posselt. Neunter Jahrgang. Nürnberg, in der Bauer- und Mannischen Buchhandlung. 1803.
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