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2) Stadt Berlin vom 27. Okt. 1806.
"Der General-Commandant der Stadt ist unterrichtet worden, daß Uebelgesinnte den Lärm verbreiten, daß in der Stadt geplündert werden soll. Die Bewohner der Stadt Berlin sollen fest auf die Biederkeit der fr. Garnison u. auf die des General-Commandanten der Stadt rechnen, daß Unordnungen aller Art vermieden werden sollen. Die wachthabenden Offiziere an den Thoren, die Patrouillen, die Adjudanten der Stadt und die Polizei werden ihre Wachsamkeit verdoppeln, und allen und jeden gefangen nehmen, und nach den Gefängnissen bringen, welche die öffentliche Ruhe stören; auch werden sie sich vorzüglich befleißigen, die Störer dieser Ruhe und Verbreiter dieser falschen Gerüchte zu entdecken, damit solche sofort vor das Militär-Gericht gezogen werden. Der Commandant wendet sich ganz besonders an den Magistrat, an die guten Bürger, an die National-Garde, um dahin zu trachten, die Uebelgesinnten zu entdecken und anzugeben."
Der General-Commandeur der k. k. Garde zu Fuß und Commandant von Berlin.
Quellen.[]
- ↑ Bamberger Zeitung. Nr. 311. Freitag, 7. November 1806.