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1) Französische Armee. Stadt Berlin. Tagsbefehl vom 26. Okt. 1806.
"Der General-Commandant der Stadt Berlin versichern die Einwohner dieser Residenz, daß er zur Aufrechthaltung der ungestörtesten Ruhe und der regelmäßigsten Ordnung alle mögliche Sorgfalt anwenden wird. Jeder Einwohner, der sich über irgend Etwas zu beschweren Ursache haben möchte, kann sich mit Zutrauen an Ihn wenden. Sechshundert Mann von der Bürgerschaft sollen bewaffnet bleiben und zur Handhabung der Ordnung zum Wachdienst gebraucht werden; der Fürst von Hatzfeldt wird diese Mannschaft auswählen. Jedem Andern, der nicht zu dieser Bürgerwache gehört, wird hiermit ausdrücklich anbefohlen, innerhalb der nächsten 24 Stunden seine in Händen habende Waffen, im Zeughause an den dort deshalb anwesenden franz. Offizier abzuliefern. Wofern es sich finden sollte, daß dies nicht getreulich und ohne alle Ausnahme geschehen wäre, so wird der Gen. Kommandant in dieser Rücksicht Haussuchung anstellen und denjenigen, der noch Waffen bei sich verheimlicht haben möchte, exemplarisch bestrafen lassen. An jedes Stück Waffen, welches auf die vorbeschriebene Weise im Zeughause abgeliefert wird, muß auf einem daran befestigten Zettel der Name des Inhabers bemerkt seyn, und dieser Name muß in seinem Beiseyn, in das zu diesem Zwecke vorhandene Verzeichniß eingetragen werden."
Der General-Commandeur der Grenadiere zu Fuß von der kais. Garde und Kommandant in der Stadt Berlin
Quellen.[]
- ↑ Bamberger Zeitung. Nr. 311. Freitag, 7. November 1806.