Von Bastille bis Waterloo. Wiki

Tagsbefehl der großen Armee.[]

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München, 5. Mai.

Der hier noch anwesende Marschall Prinz Alexander Berthier gab unter 25. April folgenden Tagsbefehl der großen Armee heraus:

"Die franz. Herren Offiziere, welche als Militärkommandanten in den Städten der königl. baier. Staaten angestellt sind, dürfen daselbst keine andere Amtsverrichtungen ausüben, als solche, welche sich auf die Polizei und Aufsicht über die zur Armee gehörigen Franzosen beziehen, indem Se. Maj. der König von Baiern seine Civil- und Militär-Obrigkeiten hat, in derer Amtsverrichtungen sich die franz. Commandanten nicht mischen dürfen. Es muß ihnen Wohnung in Natura, nach Verhältniß mit ihrem Grad angewiesen werden, sonst aber dürfen sie nichts weder unter dem Namen von Bureau-Kosten, noch von Entschädigung für Tafel oder Repräsentationen fordern oder nehmen. Die Bureau-Kosten werden ihnen auf dem nämlichen Fuße, wie sie durch die Gesetze für die Platz-Kommandanten im Innern von Frankreich bestimmt sind, bewilleget, allein sie werden deren Bezahlung von 1. Mai an aus der Armeekasse erhalten."


Quellen.[]

  1. Bamberger Zeitung. Nro. 132. Montag, 12. Mai 1806.