Capitulum Canonicorum ad St. Patroclum zu Soest.[]
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Hat mit Inbegriff des Decanats und der Scholasterei 17 Canonicat-Präbenden. Die Canonici können adelichen und bürgerlichen Standes, alle aber müssen katholische Priester seyn. Die Beneficia werden per turnum von dem Königs. Kurpfalz und dem Capitul, nach den Monaten wie bei dem Capitul zu Emmerich, vergeben. Noch befinden sich bei diesem Capitul 25 katholische Vikarien, welche grösstentheils von Sr. Königl. Majestät und dem Capitul per turnum vergeben werden. Die Königl. Monate sind Januar, März, Mai, Julius, September und November.
Resignationes sind hergebracht. Die Honoraria davon, so wie von den in dem Königl. turno vacant werdenden Präbenden und Vicarien, erhält die reformirte Gemeine zu Soest, vermöge Concession d. 16. Sept. 1666.
Das Jus Primariarum precum findet statt in Ansehung der in turno Capituli zuerst offen werdenden Präbende.
Quellen.[]
- ↑ Handbuch über den Königlichen Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1804. Berlin, bei Johann Friedrich Unger.