Sprecher.[]
Sprecher, engl. Speaker, oder Redner im großbritannischen Parlament, ist eine Person, so im Namen der übrigen Gli der das Wort führt Beyde Parlamentshäuser haben ihren besondern Sprecher, vor dem das Scepter, wenn er ein- und ausgeht, hergetragen wird. Bey dem Oberhause vertritt diese Stelle der Lordkanzler oder Großsiegelbewahrer (der, wenn der König zugegen ist, hinter dessen Himmel oder Baldachin steht, oder auch auf dem ersten Wollensack zur Seite des Himmels sitzt, und das große Siegel, wie auch ein si bern vergoldetes Scepter neben sich liegen hat). In dem Unterhause oder dem Hause der Gemeinen hat der Sprecher nur allein einen Stuhl, so in der Mitte steht, und der Actuarius einen neben seinem Tische. Wenn der König im Parlament erscheint, giebt man dem Unterhause Befehl, ihren Sprecher oder Redner zu erwählen, welches sie sonst ohne königl. Befehl nicht thun dürfen. Hierauf gehen die Glieder der Gemeinen von den Schranken des Oberhauses zurück in ihr Gemach, und wählen aus ih em Mittel einen Redner, welcher insgemein ein wohlerfahrner Rechtsgelehrter ist, und den sie dem Könige folgenden Tages vorstellen. Wenn der König i~n für gut erkennt, so schlägt er aus Bescheidenheit diese Ehre ab; nachdem er aber genöthigt worden, solche anzunehmen, bittet er den König um 3 Dinge: 1) daß die Gemeinen, so lange das Parlament sitzt, Zutritt zu ihn haben mogen; 2) um die Freyheit, ihre Meinung frey in ihrem Hause zu sagen; 3) Freyheit von allen Arresten; welche Puncte der König bewilligt. s. Parlement.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte zu Landshut. Landshut, bei Philipp Krüll, Universitätsbuchhändler. 1811.