Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Republik.[]

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Republik. Unter Republik wird ein jeder nicht einem Einzelnen unterworfene Staat verstanden. Eine Republik ist also der Gegensatz einer Monarchie; daß aber beide Verfassungen sehr oft in eine verschmelzen können, daraus ein mit einem Monarchen an der Spitze befindlicher Freistaat entstehen kann, ist durch die Beispiele vom ehemaligen Polen, von England und mehreren andern Ländern bewiesen. Die Regierungsverfassung einer Republik, im oben bezeichneten Sinne des Wortes, kann aristokratisch, demokratisch, oder eine aus beiden gemischten seyn. Oligarchien und Ochlokratien (s. diese Art.) sind Ausartungen der eben erwähnten Verfassungsarten. (Ueber das Wesen einer Aristokratie und Demokratie, so wie überhaupt über die in beiden den Einwohnern zugestandenen Bürger- und Menschenrechte, siehe die Artikel: Monarchie, Aristokratie, Demokratie.) Eine demokratische Verfassung kann nur bei kleinen Staaten, der Natur der Sache nach, Statt finden und Bestand haben; größere in republikanischer Form regierte Länder müssen entweder rein aristokratisch, oder repräsentativ, oder föderativ seyn. Die repräsentative Verfassung, die darin besteht, daß die einzelnen Stände des Volks durch gewählte Deputirte repräsentirt werden, kann auch mit der Monarchie zugleich bestehen, wie England beweis't. Eine föderative republikanische Verfassung ist die, wenn ein großes Land in mehrere kleine Republiken getheilt ist, die zwar jede ihre eigene besondere Regierungsart haben, durch Verträge aber zu einem Ganzen verbunden sind, und in allen auswärtigen Dingen in Gesammtmasse handeln. Das Alterthum stellte solche föderative Freistaaten durch den achäischen, ätolischen und dorischen Bund auf; in unsern Zeiten sind die Schweiz und die vereinigten Staaten von Nordamerika solche Vereine.


Quellen.[]

  1. Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1818.
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