Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Deputations-Hauptschluß.[]

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Deputations-Hauptschluß (Hauptdeputations-Rezeß) des römisch-deutschen Reichs, wurde abgefaßt den 25sten Febr. 1803. Die im siebten Artikel des lüneviller Friedens bestimmte Entschädigung der Erbfürsten, welche im Revolutionskriege ihre Besitzungen auf dem linken Rheinufer verloren hatten, sollte zu Regensburg ausgemittelt werden, und es wurde dazu eine außerordentliche Reichsdeputation (Versammlung der Abgeordneten der Reichsstände und der kaiserl. Commissarien) aus acht Mitgliedern niedergesetzt; aus dem Churfürsten-Rathe: Churmainz, Churböhmen, Chursachsen, Churbrandenburg; aus dem Fürstenrathe: Bayern, Würtemberg, Hoch- und Deutsch-Meister und Hessen-Cassel. Dieser Deputation legten am 18ten Aug. 1802 der französische Minister Laforest und der russische Minister von Klüpfel einen gemeinschaftlich genehmigten allgemeinen Entschädigungsplan, etwas abgeändert den 9. Oct. 1802, als Resultat ihrer neuesten Instructionen vor. Aus diesem ging, in der fünfzigsten Sitzung der Deputation, der Deputations-Hauptschluß hervor, welcher, unter Verwahrung der kaiserl. Gerechtsame und mit einstweiliger Suspension der vorgeschlagenen Virilstimmen, den 28sten April 1803 vom Kaiser ratificirt wurde. Wenige Besitzungen des deutschen Reichs blieben unverändert; alte Fürstenhäuser erloschen, ein neues Fürstenthum entstand: der Churfürst-Reichserzkanzler, Metropolitan-Erzbischof und Primas von Deutschland in der Person des Freiherrn von Dalberg, bisherigen Coadjutors von Mainz. Alle dadurch entstandenen Veränderungen hat Gaspari in einem eigenen Werke von 2 Bänden ausführlich dargestellt.


Quellen.[]

  1. Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
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