Romermonath.[]
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Romermonath, war eine Reichsanlage, in Deutschland, welche ihren Namen aus dem Mittelalter hat, da die Kaiser, nach Rom zogen und von den Päbsten, als Kaiser, gekrönt wurden; da dann die Reichsstände verbunden waren, einen Kaiser mit Kriegsvolk zu Pferde und zu Fuß auf solchem Römerzuge zu begleiten. In der Folge wurde dieses zu Geld angeschlagen, und monatl. für jeden Reiter, den ein Stand zu stellen hatte, 12 fl., und für jeden Fußgänger 4 fl. angesezt; und die Gelder hießen Römermonathe. Nachdem die Römerzüge aufgehört haben, so hat man diesen Fuß doch bey den Reichsteuern beybehalten, und, bey außerordentlichen Fällen, dem Kaiser ein oder mehrere Römermonathe bewilligt. So sollte z. E. K, Carl VI. im Jahr 1716 zufolge eines Reichsschlusses, als eine Beysteuer zum Türkenkrieg, 50 Römermonathe erhalten, und 1734 sollten, zum Kriege wider Frankreich, 30 Römermonathe zur Reichskriegs-Operationskasse bezahlt werden. Unter K. Franz I. wurden zur Unterhaltung der Reichsexecutions-Armee, 1757. 30 Römermonathe, 1758. 20 und 1760. 40 Römermonathe verwilligt. Durch die Auflösung der deutschen Verfassung hören die Römermonathe auf, und an ihre Stelle treten die Kontingente, welche jedes Mitglied des Rheinischen Bundes zu stellen hat. Nach der Reichs-Matrikel von 1521, worinnen die Zahl der Mannschaft oder die Summe des Geldes bestimmt ist, so jeder Reichsstand zu geben hat, soll ein Römermonath 128,000 fl. betragen. Allein, nach Abzug verschiedener Moderationen oder Verminderung ihres Quantums, welche einige Stände erlanget, ingleichen nach Abzug der Posten, die theils unrichtig, theils gar verlohren sind, blieb nur eine richtige Summe von 88,464 fl. übrig; und auch dazu wurden öfters nicht alle Beyträge richtig gezahlt.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte zu Landshut. Landshut, bei Philipp Krüll, Universitätsbuchhändler. 1811.