Ausländische Begebenheiten.[]
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Am 28. Nov. erließ der Divisionsgeneral Michaud folgende Proclamation an die Einwohner des Herzogthums Mecklenburg-Schwerin: Wir Endes unterzeichneter Divisionsgeneral Lieutenant Sr. Majestät des Königs von Holland, Commandant der Avantgarde des achten Corps der grossen Armee, fügen hiemit allen Behörden und Einwohnern in Mecklenburg zu wissen: Daß Wir, in Gemäßheit der Befehle, welche Uns durch Se. Exc., den Reichsmarschall Mortier, geworden sind, von diesen Landen im Nahmen Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen und Königs von Italien, unseres allergnädigsten Herrn, diese Lande in Seinem Nahmen regiert und verwaltet werden sollen. Wir sind der gewissen Ueberzeugung, daß alle Behörden, so wie auch die Einwohner, sich befleissen werden, Sr. Majestät dem Kaiser und König Proben ihrer Unterwürfigkeit und ihres Gehorsams zu geben, und daß alle zur Erhaltung der Ordnung und der Ruhe im Lande beytragen werden. Wir befehlen demnach, daß vorstehende Erklärung in beyden Sprachen abgedruckt, und überall, wo es erforderlich ist, bekannt gemacht und angeschlagen werde, damit niemand des Inhalts unwissend bleibe.
Quellen.[]
- ↑ Wiener Zeitung. Nro. 102. Sonnabend, den 20. December 1800.