Zeitungsnachrichten.[]
- [1807]
Maaßregeln gegen Unruhen und öffentliche Unsicherheit.
Hessen. Im Bezug auf die neulichen Unruhen in Hessen, ist von Seiten des Generalgouverneurs Lagrange, unter dem Datum vom 21. Febr., folgende Proklamation ergangen:
"Bewohner und Soldaten von Hessen! Die meisten unter euch haben sich dem Aufruhr hingegeben; sie haben Unruhen erregt; noch mehr -- sie heben es gewagt, den Waffen Sr. Maj. des Kaisers Hohn zu sprechen. Zu Hersfeld wurde ein Soldat gemeuchelmordet. Bewohner und Soldaten! Se. kais. Majestät wurden über dieses Betragen aufgebracht. Welche Mittel, welche Verwegenheit hattet ihr, eine vorsetzliche Beschimpfung Ihrer überall siegreichen Waffen zu wagen? Sie haben verordnet, daß die Stadt Hersfeld verbrannt werden soll; jene von Eschwege würde das nämliche Schicksal gehabt haben, wenn sie sich nicht beeifert hätte, die Strafbaren auszuliefern, welche mit ihrem Blute die Schuld bezahlt haben, die ihr zur Last fiel, weil sie einen Aufstand in ihren Mauern duldete. Thoren! sehet nun, zu welchem Resultate eure Wagstücke führten: es ist das Verderben, und der bey mehreren unter euch gerecht und nothwendig gewordene Tod, während eine noch größere Anzahl nach Frankreich geschickt wird, um dort bis zum Frieden in Gefangenschaft zu bleiben. Schließet aus diesen Maaßregeln, was für weit strengere auf euch warten, wenn man in Zukunft noch einige unter euch fände, die es wagen würden, sich ähnlichen Frevelthaten zu überlassen. Rechnet nicht mehr auf eiern Fürsten; er und sein Haus haben aufgehört zu regieren. Dieß ist eine Wahrheit, die ich euch schon angekündigt habe, und die ich euch heute noch einmal bekräftige. Einwohner, die ihr während dieser Unruhen ruhig geblieben seyd, an euch ist es zu fühlen, welcher Gefahr eure Vaterland ausgesetzt war. Wachet für die pünktliche Vollziehung aller vorgeschriebenen Maaßregeln, damit es bey der ihm wieder gegebenen Ruhe gesichert ist. Das Land ist entwaffnet worden; jedes Individuum, welches, aus Verachtung gegen diesen Befehl, Waffen verheimlichet oder versteckt haben würde, wird auf der Stelle arretirt und erschossen; die Urheber von Zusammenrottirungen, diejenigen, die es wagen, die Glocken zum förmlichen Auflaufe zu läuten, kurz alle diejenigen, die die gesetzliche Macht des jetzigen Gouvernements, so wie die der Beamten, oder anderer mit der Vollstreckung seiner Befehle beauftragten Magistratspersonen einen Augenblick nicht anerkennen würden, werden mit der nämlichen Strafe belegt."
Zu Folge des in dieser Proklamation enthaltenen Befehls wurde die unglückliche Stadt Hersfeld am Morgen des 23. Febr. wirklich an vier Ecken in Brand gesteckt. Allein der Brand wurde glücklicher Weise wieder gelöscht, ohne daß man sich französischer Seits dawider setzte, so daß nur einige Häuser, eine Kirche und des Exerzierhaus niederbrannten. Die Stadt hofft von der Großmuth Napoleons noch Verzeihung zu erhalten.
Quellen und Literatur.[]
- National-Zeitung der Deutschen. 13tes Stück, den 19ten März 1807.