Bekanntmachung.[]
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In Breßlau erschien unter dem 4. Nov. folgende Bekanntmachung:
"Die Gefahr, die der guten Stadt Breßlau zeither nur von ferne drohte, ist unvermerkt näher gerückt, der Zeitpunct scheint nicht mehr fern zu seyn, wo feindliche Heere vor ihren Mauern sich zeigen werden. Bürger und Bewohner Breßlau's! Die Schicksale der Völker stehn in der Hand einer weisen Vorsehung; was also auch unser gemeinschaftliches Loos seyn mag, so verliert in den Tagen der allgemeinen Gefahr das Vertrauen auf diese Vorsehung, verliert nächstdem die Besonnenheit nicht. Ein Geist müsse Euch alle beseelen, der Geist der Ruhe, der Ordnung und der Eintracht. Ueberlaßt in stiller Ergebung alle etwanige Vertheidigungsanstalten einem hohen Gouvernement, der friedliche Bürger hat mit Waffengeräusch nichts zu schaffen. Der Staat fordert Eure Einmischung nicht, die Klugheit gebiethet Euch dringend Mässigung und Ruhe, selbst der Feind wird ein so eingerichtetes Betragen zu ehren wissen. Aber wenn auch schon der Staat Eure Hilfe zur Vertheidigung nicht fordert, so bedarf es dich Eurer thätigen Mitwirkung zur Erhaltung der innern Ruhe und Sicherheit. Zu dieser Mitwirkung fordern Wir Euch hierdurch auf, und verordnen daher hierdurch so väterlich als ernstlich: 1) Jedermann respectire die Bürgerwachen, die in allen 4 Vierteln der Stadt, und auf dem Rathhause organisirt seyn werden. Ihre ehrenvolle Bestimmung ist: Die allgemeine Ruhe und Sicherheit im Innern aufrecht zu erhalten. 2) Sobald der Generalmarsch von der Garnison geschlagen werden sollte, verhalte sich ein Jeder ruhig und still in seinem Hause. Kein Familienvater gestatte bey eigener Vertretung seinen Untergebenen den Austritt aus demselben. 3) Sollte der Generalmarsch zur Nachtzeit geschlagen werden, so müssen sofort an alle nach den Strassen gehende Fenster Lichter gesetzt werden. 4) Sollte, was Gott verhüte, ein Feuer in der Stadt entstehen, so haben sich nur allein diejenigen zum Löschen und Retten dabey einzufinden, zu deren Pflicht und Bestimmung es zeither gehört, sich damit zu befassen. 5) Jeder, der Schießgewehr in seinem Hause hat, muß solches, bey schwerer Ahndung, binnen 24 Stunden auf das Rathhaus abliefern. Kein Verdacht müsse uns treffen: daß wir nur einen Augenblick hätten vergessen können, daß wir nichts weiter als friedliche Bürger sind. Uns so laßt uns denn, guter Bürger und Bewohner Breßlau's ! gefaßt und ruhig, das erwarten, was nach dem weisen Rathschlusse Gottes über uns verhangen seyn sollte. Ein hohes Gouvernement wird vereint mit uns alles anwenden, damit, der Ausgang sey, welcher er wolle, die Sicherheit der Person und des Eigenthums eines Jeden unter uns unverletzt erhalten werde.
Gegeben Breßlau den 4. Nov. 1806.
- Directores, Bürgermeiser und Rath."
Quellen.[]
- ↑ Wiener Zeitung Nro 91. Mittewoche, den 12. November 1806.