Publicandum wegen der Holländischen Besitznahme des Herzogthums Oldenburg v. 14. November.
Namens Sr. Majestät des Königs von Holland ist am 12ten dieses das Herzogthum Oldenburg von dem Herrn Colonel Aschenbach in Besitz genommen, zugleich aber sämmtlichen Staatsdienern die ununterbrochene Fortsetzung ihrer Amtsgeschäfte in dem bisherigen Gange nnd Surbordinations-Verhältnisse befohlen, und denselben die Fortdauer ihrer Gehalts so wie allen Unterthanen Schutz ihres Eigenthums und Gewerbes zugesichert worden.
Auch haben Se. Excellenz der Herr General Broux aus dem Hauptquartier zu Aurich den obersten Landescollegien des Herzogthums zu wissen gethan, dass das von Sr. Königlich Holländischen Majestät Ihm verliehene Gouvernement sich mit über Oldenburg erstrecke.
Welches den respectiven Unterbehörden und sämmtlichen Unterthanen hierdurch zu ihrer Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht wird.
Oldenburg, aus den obersten Landescollegien des Herzogthums den 14. November 1806.
- v. Berger. – Georg. – Römer.
- Runde als Landes-Archivar.
Quellen und Literatur.[]
- Sammlung der wichtigsten Actenstücke zur neuesten Zeitgeschichte, nebst chronologischer Übersicht der merkwürdigsten Begebenheiten; Herausgegeben von G. A. von Halem und C. L. Runde, herzoglich-Holstein-Oldenburgischen Regierungsräuthen. Oldenburg in der Schulze'schen Buchhandlung. 1807.