Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Zeitungsnachrichten.[]

[1793]

Berlin, vom 9 April. [1]

Gestern ist die Nachricht hier eingegangen, daß nunmehr Danzig sich ohne Bedingung ergeben, und daß auch das Innere der Stadt von unsern Truppen besezt worden. Dem Vernehmen nach, wird nun Danzig und Thorn mit dem Departement von Westpreussen in Finanz- und Justiz-Sachen vereinigt werden, und der Theil von Groß-Pohlen, der von unsern Truppen besezt worden, künftig Süd-Preussen heissen, auch ein eigenes Departement ausmachen.

Ein anders, vom 13. April.

In unsern heutigen öffentlichen Blättern ließt man ein Königl. Patent an die sämmtlichen Stände und Einwohner der bisherigen polnis. Woiwodschaften Posen, Gnesen, Kalisch, Sieradien, der Stadt, und das Kloster Czenstochowa, des Landes Wielun, der Woiwodschaft Lentschiz, der Landschaft Cujavien, des Landes Dobrzyn, der Woiwodschaften Rawa, und Plotzk xc. nach Maßgabe des Grenzzuges, ingleichem der Stadt Danzig und Thorn, nach welchem alle diese Städte und Landschaften der Königl. Preußischen Staaten einverleibt werden.

Warschau, vom 6. April. [2]

Am 4ten, Morgens um 9. Uhr, ist der König nach Grodno abgereist. Zu Bialostock wird er den Rußischen Bottschafter antreffen, um sich mit demselben über wichtige und das grosse Werk vorbereitende Gegenstände zu unterreden. Am 8. dieses werden die Erklärungen des Petersburger und Berliner Hofes wegen der Länder erfolgen, die ihre resp. Truppen in Pohlen besezen werden. Man versichert, daß die Reichstage in Zukunft nur von 4. zu 4. Jahren gehalten werden dürften, und daß der fortdaurende vollziehende Rath in der Zwischenzeit regieren werde.

Schreiben aus Niemirow in der polnischen Ukraine, vom 2. April. [3]

Am ersten Oster-Feyertag ist in allen ukrainischen Grodstädten publicirt worden, daß wir Rußisch sind, und in andern Städten und Dörfern geschieht es nächsten Sonntag. Die Theilung der Rußis. Kayserin und des Königs von Preussen in Polen ist folgendermassen: Die Ukraine nebst Volhinien wird rußisch, Groß- und Kleinpolen preußisch, davon die Gränze sich in Cracau anfängt, von da bis Lublin geht und gerade gegen über nach Litthauen; die Kayserin nim't den andern Theil bis an ihre alte Gränzen, und der König von Pohlen bekommt Litthauen. Was der römische Kayser für Länder bekommt, ist uns unbekannt. 100,000 Mann Russen stehen blos in der Ukraine und Volhinien, aber so still und ordentlich daß man sie kaum bemerkt.

Warschau, vom 18 April. [4]

Den 7ten May geht die Huldigung in Süd-Preussen, wobey alle Vasallen erscheinen müssen, vor sich. Möllendorf traktirt in Posen auf Königl. Kosten. In den in Besiz genohmenen Staaten ist durch ein Königl. Patent bekannt gemacht worden, daß die Statu quo bleiben, der Gottesdienst keinem Zwang unterworfen seyn und jeder Bürger noch ferner seiner Privilegien und die Starosten, die Einkünfte der von der Republick erhaltenen Länder bis an ihren Tod gemessen sollen. Die Geistlichen sollen den Genuß der ihnen erblich zugefallenen Güter auf immer behalten. Die Direktion der Posten ist einem preußischen Feldpostmeister anvertraut, und sind schon 13. neue Postämter angelegt. Am 6. April wurde auch von Thorn Besiz genohmen und der Königl. Preußische Adler am Rathhaus, Zeughaus xc. angeschlagen, und die Stadt-Miliz auf der Hauptwache von den Preußischen Truppen abgelöset. -- Die Rußisch-Kayserl. Erklärung in Betreff der Besiznehmung der pohlnischen Provinzen, die an Rußland gränzen, ist nunmehr in pohlnischer und französischer Sprache erschienen. Die Grenz-Linie der von den rußischen Truppen in Besiz genohmenen pohlnis. Distrikten fängt an von der Draja an der Grenze von Senigalien, und geht bis nach Wisgrodeck in Volhynien. Die preußische Grenz-Linie gehet von Czerstochau über Rawa bis Soldau.

London, vom 30 April. [5]

Die neuesten Parlaments-Seßionen liefern uns nichts, was für das Publikum von allgemeinem Interesse seyn könnte. Am 25ten dieses that Hr. Sheridan im Unterhaus seinem vorher schon angekündigten Vorschlag zu einer Addresse an den König, worinn Sr. Maj. gebetten werden sollen, daß am 5ten dieses von Dero Bothschafter im Haag Mylord Auckland den Generalstaaten übergebene Memoire oder wenigstens denjenigen Theil seines Inhalts zu misbilligen, worinn von den Mitgliedern des N. C., welche Ludwig XVI. zum Tod verurtheilt haben, die Rede ist. Hr. Sheridan scheint indessen von diesem Memoire blos Anlas genohmen zu haben, um in dem Verfolg seines Vortrags von Pohlen und der Behandlung dieses Staats von Seite Rußland und Preussen zu reden. Hr. Pitt gab ihm in seiner Misbilligung dieses leztern Punktes Recht, indem er selbst die neuerdings mit Pohlen vorgenohmene Theilung im höchsten Grad ungerecht finde; es folge aber daraus nicht, was Herr Sheridan daraus folgern wollte, daß man sich nicht dem ungeachtet mit diesen Mächten zu andern heilsamen Zwecken verbinden könne. Am Ende wurde Hr. Sheridans Vorschlag mit 211 gegen 36 Stimmen verworffen.

Wien, vom 15. Heumonat. [6]

Einer der ersten Gegenstände, der auf dem Reichstag in Grodno verhandelt wurde, war die Sanktion, die man von Seite der Nation für die abermahlige Vertheilung Pohlens durch Rußland und Preussen zu erhalten suchte. Ungeachtet der Russische Bottschafter des grössern Theils der Landbothen, auf deren Erwählung er Einfluß gehabt hatte, versichert zu seyn glaubte, so haben doch alle mit dem König an ihrer Spize gegen diese neue Theilung protestiert. Dieser Prinz ertheilte auf die von dem russischen Bottschafter ihm darüber gemachten Vorwürffe zur Antwort: Er erinnere sich gar wohl, daß er seine Krone der Kayserin zu dancken habe; aber er bitte sie, ihm dieselbe lieber zu nehmen, als von _hm zu erwarten, daß er sich zu der Sanktion der neuen Theilung verstehen werde. Man fügt diesem noch bey, der Russische Bottschafter habe sogar eine persönliche mißbeliebige Begegnung erfahren. Dieser Zustand der Sachen muß die Höfe von Petersburg und Berlin in einige Verlegenheit sezen um so viel mehr, da von Seite des hiesigen Hofes die Garantie der Rußis. und Preußis. willkührliche Besiznehmungen wenigstens so lang wird müssen zurückbehalten werden, als wir noch nicht deutlich sehen, wie der von Rußland vorgeschlagene Entschädigungs-Plan ausgeführt werden könne. Man versichert Engelland, Dänemarck und Schweden wiedersezen sich, besonders den Preußischen Besiznehmungen in Pohlen, eben so starck. Der Graf von Woyna, vormahliger Pohlnischer Minister an unserm Hof, welcher vor einigen Monaten zurückberuffen wurde, ist von dem König, seinem Herren, neuerdings in seine hiesige Gesandtschafts Stelle eingesezt worden. -- Oesterreich und Hungarn haben eine reiche Erndte zu hoffen, daß man zuverlässig glaubt, der Mezen Weizen, der jezt einen Thaler kostet, werde nach der Erndte auf einen halben Thaler zu stehen kommen.

Wien, vom 18. Heumonat. [7]

Der neue Pohlnische Minister an hiesigem Hof Graf von Woyna, hat leztern Freytag bey Sr. Maj. dem Kayser seine erste Audienz gehabt. Noch vor seiner Ernennung ist von dem Reichstag in Grodno mit einer Mehrheit von 107. gegen 24. Stimmen ein Schluß gefast worden, nach welchem die Republik Pohlen an den Kayserl. Königl. Hof, als Gewährleister der Constitution vom Jahr 1775., sich ausschließlich wenden soll, um seine Vermittlung gegen den Umsturz dieser Constitution und die Preußischen und Rußischen Usurpationen zu reklamieren. Mehrere von unsern hiesigen Politikern sehen diesen Schritt von Pohlnischer Seite als eine Falle an, die Preussen und Rußland unserm Hof habe legen wollen, um denselben dahin zu bringen, daß er seine Beystimmung oder Wiedersezung in Ansehung der zwischen dem Preußischen und Rußischen Hof geschlossenen Convention bestimmt erklähre. Andern hingegen kommt dieses von Seite der Republik Pohlen bey unsern diesmaligen Umständen gar nicht wahrscheinlich vor; besonders da gegenwärtig nichts den hiesigen Hof nöthiget, sich zu schnell und zu kathegorisch zu erklären.

Warschau, vom 10 Heumon. [8]

In unserer heutigen französischen Zeitung lieset man den Entwurf der Instructionen für die zu ernennende Delegation, um mit Sr. Excellenz, dem Rußischen Bothschafter, zu tractiren. Der Eingang dieses Entwurfs, der aus fünf Artikeln bestehet, lautet folgendermassen.

"In dem traurigen Zustande, worinn die Republik sich jezt versezt befindet, bleibt ihr kein anderes Mittel übrig, ihre Existenz zu sichern, und das Eigenthum ihrer Domainen unversehrt zu erhalten, als sich mit dem Russischen Hofe durch die engsten Bande zu vereinigen, und den Beystand der grossen und großmüthigen Catharina anzuflehen."

Nach dem ersten Artickel sollen die Deligirten ihre Unterhandlungen mit der Berichtigung eines beständigen Allianz-Traktats zwischen Polen und Rußland anfangen. Sie sollen nach dem 2ten Artickel berechtigt seyn, die besondern Punkte zu redigiren, die ohne einen innern Theil des Tractats zu machen, dieselbe Kraft und Gültigkeit haben sollen. Nach dem 3ten Artickel soll ein Commerz-Traktat zwischen Pohlen und Rußland zu Stande gebracht werden. Nach dem 4ten sollen sie die Garantie des Königs von Preussen reclamiren. Nach dem 5ten sollen die Delegirten keinen Einrichtungen Gehör geben, die den in der Antwort der Stände auf die Russische Note enthaltenen Gesinnungen zuwider sind.

Warschau, vom 20 Heumonat. [9]

Am 11. dieses ward auf dem Reichstage zu Grodno angezeigt, daß die Sequestration der Güter des Großmarschalls von Litthauen, Herrn Tyßkiewiz, durch die Rußischen Truppen würklich erfolgt sey. Die Kanzler begaben sich deß halb zu dem russischen Ambassadeur, und erhielten zur Antwort, daß die Sequestration zugleich aufhören solte, wenn die Delegation, die mit ihm zu unterhandeln habe, auf der Stelle ernannt würde, daß aber, wenn dies nicht geschähe, noch viele Landbothen arretirt werden sollten. Die Delegation ward also am 11ten von dem Könige mit Einstimmung der Stände ernannt.

Am 15ten übergab der Russische Ambassadeur eine neue Note, worinn er verlangte, daß die Delegation mit uneingeschränkter Vollmacht versehen würde, um ohne alle Zögerung und auf eine entscheidende Art mit ihm zu unterhandeln. Am Tage darauf erfolgte vom erwähnten Ambassadeur eine zweyte Note des Inhalts: Daß wenn am 17ten die Delegation nicht mit den verlangten Vollmachten versehen wäre, er solches für eine Kriegserklärung und selbst für einen feindlichen Schritt halten und demnach alle Besizungen derjenigen, die sich widersezten, so wie die K. Tafelgüter einziehen lassen, und mit den Personen so verfahren würde, wie es die dringenden Umstände und das Wohl der Sache erforderten.

Die Delegation hatte indessen schon am 13ten ihre Unterhandlungen mit dem Herrn von Siewers angefangen, und stattete über die Conferenzen, die sie an den 3 ersten Tagen gehalten, dem Reichstage am 15ten Bericht ab. Sie übergab einen Entwurf des Allianz-Traktats, der von dem Russischen Hofe, überschikt worden. Er besteht aus 10 Artikeln. Der Republik wird darinn erlaubt, sich diejenige Regierungsverfassung zu geben, die sie ihrem Besten am angemessensten hält, ausgenohmen jedoch die Constitution vom 3ten May, die als ein Werk des Jacobinismus anzusehen. Die Grundlage der Allianz mit Rußland muß die völlige Bestätigung des Theilungs-Traktats seyn.

In einer Note die am 8ten dieses den Gesandten des Rußi- und Preußische Hofes vom Reichstage zugestellt wurde, ward erklärt: Daß man auch bereit sey, mit dem Könige von Preussen zu dem Ende in Unterhandlungen zu treten, um Pohlen, den Zusicherungen dieses Monarchen zufolge, einen dauerhaften Frieden zu verschaffen, daß aber die Fourage-Lieferungen, die der Preußische General, Hr. v. Golz, ausgeschrieben, und andere Verfügungen, die die Absicht zu erkennen geben, daß die Preußischen Truppen weiter ins Land vorrücken wollten, mit dem Ansuchen des Herrn von Buchholz wegen anzufangender Unterhandlungen sehr contrastirten. Der Rußische Ambassadeur wird dabey um seine Vermittelung ersucht, indem die erwähnten Verfügungen mit den Truppen sonst alle Unterhandlungen mit dem Berliner Hofe verhindern würden.

Der Adel in dem District Chelm, in Klein Pohlen, hat folgenden Brief an die Kaiserin von Rußland geschrieben: Madame! Da das Gerücht geht, daß das übrige Land der Republik genohmen werden wird und da wir voraussehen, daß daraus eine Ungewißheit des Schicksals für alle Einwohner der Woywodschaft Reussen, der Landschaften Chelm und Krasnostan entstehen wird, so nehmen wir zu Ihrer Kaiserl. Majest. unsere Zuflucht, um uns bey Ihrer so allgemein bekannten großmüthigen Denkungsart Ihren Schuz zu erbitten, damit wir uns, falls wir durchaus nicht mehr der Republik angehören sollen, zugleich mit den Unterthanen der neueroberten Provinzen der sanften Regierung Ihrer kaiserl. Maj. erfreuen können.

Am 15ten ward der Reichstag bis zum 30ten dieses prorogirt.

Warschau, vom 5. Augstmonat. [10]

Das merckwürdigste, was in den neuern Sizungen des Reichstags vorgefallen, besteht in den Berathschlagungen über die mit dem preußischen Gesandten einzugehende Negociation. Das Resultat dieser Berathschlagungen war, daß auf den Vorschlag des Königs dem russischen Ambassadeur am 27. Jul. eine Note zugestellt wurde, worin nach Anführung der Gründe, die gegen die Abtretung der von Preussen in Besiz genohmenen Provinzen wären, die Kayserin von Rußland um ihre Vermittelung ersucht wurde.

Der Rußische Ambassadeur antwortete hierauf am selbigen Tage durch eine Note, worin er folgendes erklärte: "So schmeichelhaft ihm der neue Beweis des Zutrauens sey, welchen die Stände auf seine Monarchin sezten, so wenig könne er zugeben, daß die Eröffnung der Unterhandlung mit dem preußischen Gesandten im geringsten aufgeschoben würde. Die Stände müßten die Delegation unverzüglich mit den verlangten Instruktionen und Vollmachten versehen. Die Bereitwilligkeit, welche man während der Unterhandlung bezeigen werde, würde zum Maasstabe der Vermittlung dienen, die Ihre Kayserl. Maj. anwenden wollten, um diejenigen Angelegenheiten einzurichten, die der Republick so sehr am Herzen lägen. Auch der König von Preussen würde dadurch zu günstigen Entschliessungen wegen der Handlungs- und anderen Gegenständen bewogen werden. Der Ambassadeur schloß mit der Versicherung, daß er auf geschehenes Ansuchen jedesmahl bereit seyn werde, bey der erwähnten Unterhandlung ins Mittel zu treten, deren, baldigen Beendigung ihm durch wiederholte Befehle Ihrer Kayserl. Maj. noch ganz neulich vorgeschrieben worden."

Der Antrag, auch den Hof zu Wien um seine Vermittelung zu ersuchen, ward in der Sizung am 26sten verworfen. -- Der General-Major Subow wird hier täglich erwartet.

Warschau, vom 7 Herbstmonat. [11]

Der Tractat mit Preussen ist am 3. dieses zu Grodno unterzeichnet worden. Er ist in einigen Punkten von dem Entwurf verschieden, welchen der Preußische Gesandte übergeben hatte; die Veränderungen aber sich unter Vermittlung des Rußischen Ambassadeurs gemacht worden. Dem Feld-Marschall von Möllendorf, heißt es, soll das General-Gouvernement über Ost-West- und Süd-Preussen, und dem General Grafen von Kalkreuth dagegen das Gouvernement von Berlin bestimmt seyn. Von Petersburg wird geschriben, daß in dem Gouvernement von Tweer ein Aufruhr entstanden sey, den ein rußischer Priester erregte, welcher öffentlich die Grundsäze der französischen Jakobiner predigte, und sich bereits einige Anhänger unter dem gemeinen Volck gemacht hatte. Der Freyheitspriester wurde ergriffen und zum Tode verurtheilt; doch haben Ihro Maj. die Kayserin die Todesstrafe in eine Gefangenschaft nach Siberien verwandelt, und seine Anhänger sind mit einigen Stockschlägen davon gekommen, womit die Sache zu Ende war.

Warschau, vom 11. Herbstmonat [12]

Die Sizung des Reichstags am 2ten dieses ist äusserst stürmisch gewesen. Der russische Ambassadeur verlangte in einer Note: daß die Stände an diesem Tage auf der Stelle die Vollmachten für die Deputation zur Unterzeichnung des Traktats mit Preussen ausfertigen sollten. Zugleich erklärte er, daß er für nöthig befunden, das Schloß zu Grodno, in welchem der Reichstag seine Sizungen hält, mit 2. Bataillons Grenadiers und 4. Kanonen umgeben zu lassen. Der Ambassadeur hatte wegen dieser bewaffneten Anstalten am 2ten dieses folgendes Schreiben an den Gross-Marschall von Litthauen, Herrn Tyszkiewiez erlassen.

Das Gerücht, welches ich erfahre, daß man eine Verschwörung gegen die geheiligte Person des Königs, gegen den Reichstagsmarschall und gegen die bravsten Senatoren, Minister und Landboten entworfen, nöthigen mich, für die Sicherheit ihrer Personen folgende Maas Regeln zu treffen:

Um 2. Uhr Nachmittags werden sich 2. Bataillons Grenadiers auf der Terrasse und im Hofe des Schlosses stellen. Der Herr General Rautenfeld wird die Pikets so vertheilen, daß kein Zuhörer oder jemand anders, der nicht nöthig hat, sich im Schlosse zu befinden, in den Saal gehen könne. Auch sollen bey den Thüren des Schlosses Schildwachen gestellt werden, damit kein Mensch in dasselbe hereinkommen köñe. Eine einzige Thüre soll offen bleiben, und von Officiers bewacht werden. Falls man bey einem Landbothen Waafen verborgen fände, so soll derselbe arretiret, und gefänglich eingezogen werden, um ihm als einem Meuchelmörder den Criminalprozeß zu machen. Auch müssen die Waafen der litthauischen und derjenigen Garde, die unter Ewr. Excell. Befehlen steht, untersucht werden, und falls man bey Personen derselben Pulver oder Kugeln fände, so müssen auch diese arretiret werden. Uebrigens verstehts sich, daß diese Garden sich nicht rühren werden. Ein Zuhörer, der sich im Saal oder an einem andern Ort versteckte, soll arretirt und nach dem Gefängnisse geführt werden. In dem Vorzimmer soll sich ein Piket von 12. Officiers befinden, die in den Saal gehen, und auf den Sizen der Landbothen Plaz nehmen können. Der Hr. General Rautenfeld soll neben dem Thron einen besondern Siz angewiesen haben; er wird dafür sorgen, daß kein Tumult, besonders gegen die geheiligte Person des Königs, so wie auch nicht gegen Ewr. Excell. und den Hrn. Reichstagsmarschall entstehe.

Ewr. Excell. werden die Güte haben, zu erklären, daß kein Mitglied des Reichstags sich von seinem Plaze bewegen könne, ausgenohmen, wenn es zum Throne gerufen würde, und zugleich den Landbothen zu versichern, daß sie eine gänzliche Freyheit zu reden haben. Nur die Unordnungen und Ausschweifungen will ich hemmen. Auch sollen diejenigen, die sich derselben strafbahr machen, der Strenge der Geseze überliefert werden.

Nachdem dieses Schreiben des Ambassadeurs in der Reichstagssizung verlesen war, wollten die Stände nicht eher berathschlagen, als bis die rußischen Officiers sich aus dem Reichstagssaal, und die Truppen aus dem Schloßplaz entfernt hätten. Es ward deswegen eine Deputation an den russischen Ambassadeur geschickt. Sie kam mit der Erklärung zurück, daß der Ambassadeur wohl bewilligen werde, daß sich die Officiers, ausgenohmen der General, Graf von Rautenfeld, aus dem Reichstagssaal begeben, daß aber die Truppen nicht eher aus dem Schloßplaze zurückgezogen werden könnten, bis die Vollmacht für die Deputation zur Unterzeichnung des Traktats mit Preussen beschlossen sey. Dieß geschah endlich mit einer Mehrheit von 61. gegen 23. Stimmen, nachdem die Sizung bis um 4 Uhr Nachmitternacht gedauert hatte.

Diese Vollmacht ist in sehr unwilligen Ausdrücken abgefaßt, und enthält wegen der Unterzeichnung des Traktats die Bedingungen, daß die Kayserin von Rußland denselben garantire, daß der Fürst Primas in Pohlen wohnen, und zugleich die Einkünfte von seiner Gütern die nun unter preußische Hoheit gekommen, genieße, und daß im Fall die Fürstl. Radziwillsche Familie aussterben sollte, das Haus Brandenburg keine Ansprüche auf ihren Nachlaß machen könne, indem dieser dem Schaz der Republick anheim fiele. Ferner ward noch in der Vollmacht als Bedingung angeführt, daß vor der Ratification des Sessions-Traktats auch der Commerz Traktat zwischen Pohlen und Preussen abgeschlossen, und das Marienbild zu Czenstochow mit allen Diamanten und andern Prätiosen der dortigen Capelle der Republick zurückgegeben werde.

Warschau, vom 25. Herbstmonat. [13]

Heute ist der Ceßionstraktat zwischen Preussen und Pohlen förmlich unterzeichnet, und dadurch, dem Himmel sey Dank! die Gelegenheit zu neuen, der Republik schädlichen Unruhen, zernichtet worden. Merkwürdig ist es, daß dies gerade an dem Geburtstag des Preußischen Monarchen, welcher auch von der Pohlnischen Nazion feyerlichst begangen worden, geschehen ist.

Leipzig, vom 12 Weinmonat. [14]

Die zweyte Theilung von Pohlen ist nun geendigt am 25. Herbstmonat wurde der Abtrettungstraktat zwischen Preussen und Pohlen unterzeichnet. Der Versuch der Polacken, durch Rußland die Abtrettung vom nunmehrigen Südpreussen an den Berlinerhof zu hintertreiben, ist mißlungen, und sie mußten alles eingehen. Der Marsch von 40000 Mann frischer Preußischer Truppen nach Pohlen unterbleibt, und selbst der gröste Theil derjenigen Regimenter, die bisher in Südpreussen unter dem Feldmarschall von Möllendorf gestanden, kehren bereits nach ihren alten Standquartieren nach Westpreussen zurück. Dagegen sollen noch 8000 Mann Infanterie aus der Mark Brandenburg an den Rhein marschiren.

Warschau, vom 13. Wintermonat. [15]

Die Protestanten haben die Erlaubniß erhalten allenthalben Kirchen zu bauen. Dem Hofstaate des Königs stehet eine grosse Einschränkung bevor, und soll die Anzahl der Kammerherrn von 12 auf 5 herunter gesezet werden. Auf den Antrag des Landbotten von Lublin, Herrn Miaszinsky, dessen Bruder in Paris enthauptet ward, wurde beschlossen, daß keinem Franzosen der Eintritt in das Gebiet der Republik verstattet werde, wofern er keine Zeugnisse hat, daß er der Königl. Familie nie zuwieder gewesen, noch von der Seuche der Klubbisten angestekt gewesen ist. Diejenigen die in Pohlen befindlich sind, sollen mit dem vordersamsten einen Eid leisten, daß sie dem Könige und der Republik Polen getreu seyn, daß sie niemals einen Briefwechsel mit den Klubbisten unterhalten wollen, und daß sie den Sohn Ludwigs XVI für ihren rechtmäßigen König erkennen. Diejenigen, welche diesen Eid nicht leisten, oder nach geleistetem Eide eine Korrespondenz mit den Klubbisten unterhalten werden, sollen aus dem Lande geführt werden, und die lezten sollen alle ihre Güter verliehren. Die Buchhändler, welche Bücher, worinn jakobinische Grundsäze enthalten sind, verkaufen, und die Drucker, welche sie drucken werden, sollen 6000. fl. Strafe geben.

Warschau, vom 27 Wintermonat. [16]

Folgendes ist der Inhalt der Verordnung gegen den Luxus, welche die Stände am 16ten dieses beschlossen haben: "Da die Republick bey den öffentlichen Unfällen, welche sie erlitten, nie mehr, als gegenwärtig, der innern Oekonomie bedurft hat: so verbieten wir in Pohlen, unter Strafe der Confiscation und einer Geldbusse von 2000 Gulden, die Einfuhr und den Gebrauch von Edelsteinen, reichen Stoffen, Spizen, Carossen, Englischen Gläsern, Spiegeln xc. und besonders Französischen Waaren und Getränke, von welcher Art sie seyn mögen. Die herrschaftlichen Personen sollen ihren Bedienten blos Livreen von innländischem Tuch ohne Tressen und seidne Kanten geben. Die Adelichen und Magnaten bey allen Festins, so wie die Militairpersonen, in der Uniform ihres Standes oder ihrer Woywodschaft erscheinen. Die Bürger und Juden sollen keine sammtne Kleider, kostbare Pelze, Edelsteine xc. tragen. Ausser dem Adel sollen die Bürger, welche Mitglieder eines Magistrats gewesen, oder noch sind, ferner die Rechtsgelehrten, die akademischen Personen, die Künstler und wirklichen Kaufleute Degen tragen können. Alle Obrigkeiten sollen über die Ausführung dieser Verordnung genau wachen."

In den Sizungen des Reichstags vom 18ten bis zum 20ten hat man fortgefahren, die neue Regierungsform zu verlesen.


Quellen.[]

  1. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 24. April, 1793. Num. 33.
  2. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 27. April, 1793. Num. 34.
  3. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 1. May, 1793. Num. 35.
  4. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 8. May, 1793. Num. 37.
  5. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 15. May, 1793. Num. 39.
  6. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 24. Heumonat, 1793. Num. 59.
  7. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 27. Heumonat, 1793. Num. 60.
  8. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 31. Heumonat, 1793. Num. 61.
  9. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 10. Augstmonat, 1793. Num. 64.
  10. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 24. Augstmonat, 1793. Num. 68.
  11. Post- und Ordinari Schaffhauser Samstags-Zeitung. Vom 28. Herbstmonat, 1793. Num. 78.
  12. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 2. Weinmonat, 1793. Num. 79.
  13. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 16. Weinmonat, 1793. Num. 83.
  14. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 23. Weinmonat, 1793. Num. 85.
  15. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 4. Christmonat, 1793. Num. 97.
  16. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 18. Christmonat, 1793. Num. 101.
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