Paschalik.[]
Paschalik,[1] die Statthalterschaft eines Pascha. Der Sultan ertheilt sie gewöhnlich dem, der das Meiste zahlt oder zu zahlen Verspricht.
Quellen.[]
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.