Ritterorden.[]
Orden (Ritter-). [1]
In Deutschland gibt es jetzt 35 Ritterorden.
Oesterreich vergiebt 7: das goldne Vließ, den Marien-Theresienorder, den St. Stephansorden, den Leopoldorden, den (eigentlich Italien angehörenden) Orden der eisernen Krone; den Elisabeth-Theresienorden, und den weiblichen Sternkreuzorden;
Baiern 7: den Hubertusorden, den St. Georgsorden, den militärischen Max-Josephsorden, den Civilverdienstorden der baierischen Krone, den (erloschenen) Orden des pfälzischen Löwen, den St. Michaelsorden, und den weiblichen Orden der heiligen Elisabeth;
Preussen 6: den schwarzen Adlerorden, den Orden vom rothen Adler, den militärischen Orden pour le merite, das eiserne Kreuz, den Johanniterorden, und den weiblichen Louisenorden;
Sachsen 3: den Orden der Rautenkrone, den militärischen St. Heinrichsorden und den Civilverdienstorden;
Würtemberg 3: den Orden vom goldnen Adler, den Militär- und den Civilverdienstorden;
Baden 3: den Orden der Treue, den militärischen Carl-Friedrich-Verdienstorden und den Orden vom Zähringer Löwen;
Churhessen 3: den militärischen Orden des goldnen Löwen, den militärischen Order pour la vertu militaire und den Orden vom eisernen Helm;
Hannover 1: den Guelsenorden;
Hessen-Darmstadt 1: den Ludwigsorden;
Sachsen-Weimar 1: den Orden vom weißen Falken.
Russische Orden.[]
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Der russischen Orden giebt es jetzund sechse; nemlich der Andreas-, der Katharinen-, der Alexander-, der Georgen-, der Wolodimir- und der Annen-Orden. Den lezten rechnen wir blos deswegen mit zu den russischen Orden, weil der Großfürst als Herzog von Holstein, Großmeister desselben ist.
Der Andreas-Orden wurde von Peter dem Ersten gestiftet im Jahr 1698, und erfordert weder Adelsprobe, noch bestimmte Jahre. Das Zeichen desselben ist ein blau gewässertes Band von der Rechten zur Linken umgehangen, und auf der Linken ein silberner Stern, in dessen Mitte das rothe Andreaskreuz gestikt ist. Das Ceremonienkleid besteht aus einem Mantel von grünen Sammet, mit einem Kragen von Silberstoff, auf welchem die Ordenskette gestikt ist, die abwechselnd aus dem Chiffre Peters des Ersten, dem russischen Adler, und dem Andreaskreuz besteht. Rok und Hosen sind von Silberstoff; der Weste von Goldstoff, Spizenhalstuch, rothe Strümpfe und Schuhe mit Schleifen. Der Huth ist von schwarzem Sammet, vorn aufgekrempt, und das Andreaskreuz entweder mit Silber oder in Diamanten darauf gestikt, auf demselben ein Federbusch, von zwei weißen und einer rothen Feder.
Die jezige Kaiserin hat verordnet, daß jeder in Petersburg anwesende Andreasritter dem Fest beiwohnen, oder 30 Rubel an die Kirchen als Strafe erlegen soll; weil verschiedene aus Oekonomie nicht erschienen, damit sie das Ceremonienkleid nicht machen zu lassen brauchten. Mit diesem Orden ist zugleich der Rang als Generallieutenant verknüpft. Im Jahr 1792 waren in allem 61 Ritter davon vorhanden, worunter nur 27 Russen waren; die übrigen davon auswärtige Fürsten.
Der Katharinen-Orden ist blos für Frauenzimmer gestiftet, und zwar von Peter dem Ersten im Jahr 1715 seiner Gemahlin zu Ehren. Das Zeichen besteht in einem ponceaurothen Band mit Silberstreifen, welches von der Rechten zur Linken getragen wird, und einem silbernen Stern auf der linken Seite. Auf dem Kreuz, so an dem Band hängt, ist das Bild der h. Katharina. Dieser Orden wird mit großer Sparsamkeit ertheilt, und um Jahr 1791 waren unter drei und zwanzig Ordensdamen, achtzehn Prinzessinnen aus der kaiserlichen oder andern regierenden Familien, und unter den übrigen fünfen waren zwei Polnische Fürstinnen. Das Fest des Ordens wird den 5ten December gefeiert.
Der Alexanders-Orden wurde auch von Peter gestiftet, aber zum erstenmal von Katharina der I. im Jahr 1725 ertheilt, daher die Meinung entstanden, daß sie ihn gestiftet habe. Er wird denjenigen ertheilt, die den Andreasorden nicht erhalten können, den man nicht zu leicht vergrößern will. Gesandte und Generale erhalten ihn gleichfalls als Militairische- und Civil-Belohnung, doch muß man wenigstens Generalmajor seyn. Das Zeichen besteht in einem dunkelrothen Band von der Linken zur Rechten, und einen Stern auf der Linken. Im Jahr 1791 war er neun und funfzig Ritter stark, die vom Andreasorden nicht mitgerechnet, die ihn gleichfalls besizen, Das Ceremonienkleid ist von weißem Tuch, mit silbernen Tressen auf allen Näthen, rothe Weste mit Silber; weiße Beinkleider; rothe Strümpfe, und schwarze Schuh mit Bändern. Der Mantel ist von rothem Sammet, der Huth schwarz, zweikrempicht, mit zwei Federn und einer weißen Kokarde; die Haare werden fliegend getragen.
Der Georgen-Orden ist blos militairisch, wurde 1769 gestiftet, und ist in vier Klassen abgetheilt, die man nur nach einander erhalten kann. Das Band besteht aus drei schwarzen und zwei gelben Streifen; und auf dem Kreuz ist das Bild des h. Georgs zu Pferd. Die vier Klassen sind blos durch das Tragen des Bandes und Kreuzes unterschieden. Im Jahr 1791 waren nur fünf Ritter von der ersten; zwölf von der zweiten; und vierzig von der dritten vorhanden. Die vierte Klasse war wegen des eben geendigten Kriegs sehr zahlreich, und dann beschuldigt man auch dem Fürsten Potemkin, diesen Orden verschwendet zu haben. Für keine Klasse ist eine gewisse Anzahl Ritter bestimmt. Die der ersten Klasse erhalten 700 Rubel Pension; die der zweiten 400; die der dritten 200, und die vierten 100, doch von lezterer nur die hundert ältsten, weil die Summen so vertheilt sind, daß 8400 Rubel auf die erste Klasse, und 10000 auf jede der übrigen kommen, und die Summe der einen Klasse nur mir denen der andern zusammengeschossen werden. Diese Summen, nebst dem Gehalt des Sekretairs und der übrigen Kosten, bringen den jährlichen Aufwand des Ordens auf 40,000 Rubel.
Wenn ein verheiratheter pensionirter Ritter stirbt, so erhält seine Frau ein Jahrgehalt, einmal für immer. Die Ritter der beiden ersten Klassen haben Zutritt bei Hof, und bei allen öffentlichen Feierlichkeiten mit dem Rang eines Generalmajors; die der beiden lezten aber mit dem eines Obersten.
Die beiden Kriegskollegien der See- und Landarmee legen am Ende jedes Feldzugs die Liste der Offiziere bei, die Anspruch auf den Orden machen können, nebst einem kurzen Bericht ihrer Thaten. Darin gehören laut den Ordensstatuten folgende. 1) Derjenige der dem Feind ein Schiff, eine Batterie, oder sonst einen Posten wegnimmt; 2) derjenige der in einem befestigten Posten eine Belagerung aushält, ohne sich zu ergeben; oder sich mit ungewöhnlicher Tapferkeit vertheidigt; oder durch muthiges und kluges Kommando den Sieg erringt, oder dazu beiträgt; 3) derjenige der sich zu einem gefährlichen Unternehmen von selbst erbietet, und es ausführt; 4) derjenige der die fliehenden Soldaten wieder sammelt; 5) derjenige der zuerst Sturm läuft, oder beim Landen der Truppen zuerst den Fuß auf feindliches Gebieth sezt u. s. w. Jedoch muß bei allen diesen Fällen die strengste Disciplin beobachtet worden seyn.
Nach dem Absterben eines Ritters wird das Kreuz an das Kriegskollegium zurükgeschikt. Beträgt sich aber ein Ritter bei der Armee feig, und wird vor dem Kriegskollegio dessen überwiesen, so wird er ausgeschlossen, und muß den Orden zurükgeben, Die Zeichen oder Kreuze desselben dürfen nicht mit Diamanten besezt seyn..
Das Ordensfest wird den 7ten December gehalten, aus alsdenn speist die Kaiserin mit den Rittern aller Klassen öffentlich. kein Ceremonienkleid ist vorgeschrieben, und die Generale, die diesen Orden haben, dürfen am Ordensfest keine Stikerei tragen. Um den Orden durch Ancienneté zu erhalten, werden fünf und zwanzig Jahr Dienst beim Korps, in Kriegs- oder Friedenszeiten erfordert, oder auch achtzehn Seekampagnen. Bleibt ein Offizier länger als neun und zwanzig Tage von seinem Korps abwesend, so werden ihm die übrigen Tage an der Gage abgezogen.
Der Wolodimir-Orden, der im Jahr 1782 gestiftet, ist Civil und Militairisch, in vier Klassen abgetheilt, die man nicht nach und nach zu durchwandern braucht, sondern auf einmal erhalten kann. Er wird wie der Georgenorden getragen, und besteht aus einem breiten rothen Band, mit zwei schwarzen schmalen Streifen. Mit jeder Klasse ist eine Pension verknüpft, und die vierte erhält man von Rechtswegen nach fünf und dreißig Jahren Civildiensten.
Dieser und der St. Georgen-Orden halten jährlich Kapitel, um die Ansprüche der Kandidaten zu entscheiden, und ihnen das Kreuz zu ertheilen, wenn sie dessen würdig sind. Allein man weiß Beispiele, daß Leute die von dem Kapitel abgewiesen worden, das Kreuz dennoch erhielten, und andere, denen es von dem Kapitel zugesprochen wurde, konnten es nie erhalten. Vielleicht sind diese Fälle selten, allein ein einziger ist hinreichend, um Mißbrauch der Gewalt und Protektion zu beweisen. Im Jahr 1791 waren in der ersten Klasse dieses Ordens sechs und dreißig Ritter. Das militairische Band unterscheidet sich von dem des Civilstands durch eine Schleife.
Der St. Annen-Orden wurde im Jahr 1735 von dem Herzog von Holstein, Vater Peters des III. gestiftet, und so kam er nach Rußland. Das Zeichen besteht in einem rothen Band mit gelben Streifen, welches von der Linken zur Rechten getragen wird, mit einem Stern auf der Rechten. Die Mitglieder dieses Ordens sind sehr zahlreich, und man muß, um ihn zu erhalten, wenigstens Generalmajor seyn.
Alle russische Orden werden über dem Kleid getragen; diejenigen so mehrere haben, tragen gewöhnlich nur den Andreas-Orden, und unter demselben den von St. Georg oder St. Wolodimir.
Dänische Orden.[]
- [1812]
[3] Die Ritterorden, welche in dem Staatskalender von 1807 nur 2½ Seiten anfüllten, nehmen in dem diesjährigen 14 ein. Der Elephantenorden hat 43 Mitglieder, der Orden der Union parfaite, der seit 1770 nicht vertheilt worden ist, 29, und der Danebrogsorden 1179 Mitglieder, worunter kein Großkommandeur, 123 Großkreuze, 39 Kommandeurs, 498 Ritter und 595 Danebrogsmänner; unter diesen sind 9 Fürsten, 49 Generals, 11 Admirals und 82 andere Seeofficiers.
Quellen.[]
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
- ↑ Reisen und merkwürdige Nachrichten zweier Neufranken durch Deutschland, Rußland, Polen und die Oestreichischen Staaten während des jezigen wichtigen Krieges. Leipzig, in der Weygandschen Buchhandlung, 1797.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 191. Freytag, den 9/21. August 1812.