Der niedersächsische Kreis.[]
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Gränzen. Gegen O. der obersächsische Kreis und die Ostsee; g. N. die Ostsee, das Herzogthum Schleswig und die Nordsee; g. W. der westphälische Kreis und die Nordsee; g. S. der oberrheinische u. obersächs. Kreis.
Seine Größe mag etwa 1100 Q.Meilen betragen.
Der Boden ist sehr verschieden: die nördlichen Gegenden sind morastig und meistens eben; an den Flüßen und längs den Küsten ist fruchtbares Marschland, aber weiter landeinwärts sind große Haiden oder unfruchtbare Gegenden. Gebirge sind nur im Süden: das vornehmste ist der waldige Harz, welcher durch den Brocken in den obern westlich, und den untern östlich getheilt wird, der nicht so hoch als jener ist, von Osten gegen Westen 12 - 16 Meilen lang, und von Norden gegen Süden 5 - 6 Meilen breit ist; Zweige davon sind: g. N.W. der Solling, Deister und Sündel. Hauptflüße sind: in der Mitte die Elbe, welche rechts die Havel, Elde, und Steckenitz, links die Saale, die Ilmenau und Schwinge aufnimmt, und sich hier in die Nordsee ergießt; die Weser, welche die Alter, Leine, Wümmer und den Ocker aufnimmt, und sich westwärts in die Nordsee ergießt; die Trave, ein Küstenfluß im Holsteinischen. Unter den Landseen ist vorzüglich der Eutiner in Holstein; der Ratzeburger im Lüneburgischen; der Schweriner, der Plauen- Müritz- und Calpinersee im Mecklenburgischen zu bemerken.
Einwohnerzahl: 2,200,000, unter denen die evang. lutherische Religion herrschend ist; nur in der Reichsstadt Bremen herrscht die reformirte, so wie im vormaligen Bißthum Hildesheim, die katholische neben der lutherischen.
Der Kreis besteht aus 25 Sitz und Stimme habenden Ständen; das Kreisausschreibeamt und Direktorium ruht auf Magdeburg und dem Herzogthum Bremen.
- A. Preußisch-Brandenburgische Länder.
- Sie bestehen aus dem Herzogthum Magdeburg, dem Fürstenthum Halberstadt, dem ehemaligen Bißthum Hildesheim, und den 3 vormaligen Reichsstädten Mühlhausen, Nordhausen und Goslar.
- I. Das Herzogthum Magdeburg.
- Eintheilung in 4 Kreise.
- b) Der Jerichowische Kreis.
- c) der Ziesarsche Kreis.
- d) Der Saalkreis.
- II. Das Fürstenthum Halberstadt, nebst der Herrschaft Derenburg.
- Eintheilung in 7 Kreise, in welchen folgende Orte besonders zu bemerken sind: Halberstadt, an der Holzemme, Hauptst.; 13,000 E.;
- III. Das Fürstenthum (ehemalige Bißthum) Hildesheim.
- IV. Die (vormalige Reichs-) Stadt Mühlhausen.
- V. Die (ehemalige Reichs-) Stadt Nordhausen
- VI. Die (vormalige Reichs-) Stadt Goslar
- B. Die Churhannöverischen Lande.
- Sie werden auch Chur-Braunschweig-Lüneburgische Länder genannt, und begreifen 1) das Fürstenthum Calenberg; 2) das Fürstenthum Grubenhagen; 3) das Fürstenth. Lüneburg oder Zelle mit der Grafschaft Danneberg; 4) das Herzogth. Lauenburg mit dem Lande Hadeln, und 5) das Herzogth. Bremen in sich.
- I. Das Fürstenth. Calenberg oder Hannover.
- Eintheilung in 4 Quartiere, und zwar
- a) Das Hannövrische Quartier.
- b) Das Hameln'sche Quartier.
- c) Das Lauenau'sche Quartier,
- d) Das Götting'sche Quartier,
- II. Das Fürstenthum Grubenhagen.
- III. Das Fürstenthum Lüneburg, oder Celle, mit der Grafschaft Danneberg.
- Eintheilung in die Großvogtey Celle, das eigentliche Fürstenthum Lüneburg, u. die Grafschaft Danneberg. Die wichtigsten Städte u. a. O. sind:
- IV. Das Herzogthum Sachsen-Lauenburg, nebst dem Lande Hadeln
- V. Das Herzogthum Bremen.
- Städte u. a. O. sind:
- C. Die Herzoglich Braunschweig-Wolfenbüttel'schen Lande.
- I. Das Fürstenthum Wolfenbüttel
- Eintheilung in die nördliche und südliche Hälfte, welch' letztere den Harz- und Weserdistrikt ausmacht. Die wichtigsten Städte u. a. O. sind:
- II. Das Fürstenthum Blankenburg
- D. Die Herzoglich Mecklenburgischen Lande.
- Sie bestehen aus dem eigentlichen Herzogthum Mecklenburg, und den Fürstenthümern Schwerin und Ratzeburg, nebst der an die Krone Schweden gehörigen Herrschaft Wismar;
- I. Die Länder des Herzogs von Mecklenburg-Schwerin
- bestehen aus den Herzogthümern Schwerin, u. Güstrow, dem Rostocker Distrikt, und dem Fürstenthum (ehemals Bißthum) Schwerin. Die wichtigsten Städte u. a. O. sind:
- II. Die Lande des Herzogs von Mecklenburg Strelitz
- nämlich die Herrschaft Stargard, und das Fürstenthum Ratzeburg; enthalten:
- III. Die schwedische Herrschaft Wismar
- E. Das Herzogthum Holstein, nebst der Herrschaft Pinneberg und Grafschaft Ranzau
- gehören dem Könige von Dännemark,
- Eintheilung in
- a) Das Herzogthum Holstein
- mit folgenden Städten u. a. O.
- b) Die Herrschaft Pinneberg, mit
- c) Die Grafschaft Ranzau
- F. Die Besitzungen des Herzogs von Holstein Oldenburg.
- Die niedersächs. Entschädigungslande dieses Fürsten bestehen aus dem größten Theile des bisherigen Hochstiftes Lübeck, welches im Umfange des Herzogthum Holstein liegt, und aus dem hannövrischen Amte Wildeshausen.
- G. Folgende drey freye Reichs- und Hanseestädte *)
- und zwar
- I) Die Reichsstadt Hamburg
- 2) Die Reichsstadt Lübeck
- 3) Die Reichsstadt Bremen
Quellen.[]
- ↑ Handbuch der Erdbeschreibung von Europa insbesondere von Deutschland. Nach den neuesten Friedensschlüßen und dem bestätigten Hauptschluße der Reichsdeputation vom 25. Febr. 1803. Für den öffentlichen und Privatgebrauch. von Herrn F. C. Franz, Professor der Geschichte und Geographie am Churfürstlichen Gymnasium zu Stuttgart. Stuttgart, bey Joh. Friedr. Steinkopf, 1804.