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Monarchie.[]

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Monarchie. Mit dem Worte Monarchie wird die Herrschaft eines Einzigen bezeichnet, im Gegensatze von Aristokratie oder Demokratie, oder von Republik im Allgemeinen, oder diejenige Regierungsform, in welcher die oberste, d. h. vorzüglich die executive Gewalt, in der Hand eines Einzelnen, oder einer physischen Person vereinigt ist, diese jedoch in der Ausübung derselben sich durch den Zweck und das Wohl beschränkt. Ist dies nicht der Fall, so entsteht als Ausartung der Monarchie Despotie oder Despotismus (s. d. Art.) Die Monarchie selbst wird wiederum verschieden eingetheilt: 1. nach dem Umfange der obersten Staatsgewalt, in unumschränkte, wo zwar der Monarch an Grundgesetze gebunden ist, aber die drei Zweige der obersten Gewalt, die legislative, richterliche und executive Macht, alle in seiner Hand vereinigt, und in beschränkte Monarchie, wo der Monarch die oberste Gewalt, vorzüglich die legislative Macht mit dem Volke theilt, wobei die Nation durch ihre Repräsentanten entweder eine berathende, oder entscheidende Stimme üben kann; oder 2. nach der Ordnung der Thronfolge, entweder in erbliche Monarchie, und zwar erblich entweder nur in dem Mannsstamme, oder auch in der weiblichen Linie, so wie es durch Hausordnungen oder durch Verträge bestimmt ist, oder in Wahlmonarchie, von der Polen die letzte der Art in Europa war, oder endlich in gemischte Monarchie, wo die Thronfolge zum Theil von der Geburt, zum Theil von der Wahl abhängt: so z. B. in Rußland, vor der Successionsordnung Pauls I., so noch jetzt in der Türkei. Unter allen Regierungsformen befördert die Monarchie am meisten den Frieden im Innern, so wie dieselbe am meisten Kraft besitzt, sich durch schnell ausgeführten Willen nach außen zu behaupten. Aber die Herrschaft der Einen artet auch leicht in unumschränkte Willkür -- Despotie -- und Eroberungssucht nach außen hin aus. Die Beschränkungen durch Constitution, Wahlcapitulation, Landstände, Ephoren xc. befördern, wo die öffentliche Meinung mächtig geworden ist, aber gewähren nicht Sicherheit vor der Willkür, und die Trennung der legislativen und executiven Gewalt ist kein absolutes Sicherheitsmittel. So gewährt die Monarchie die größten Vortheile -- wenn in ihr die Achtung des Rechts auf dem Throne und im Volke herrschend ist.


Quellen.[]

  1. Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1817.
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