Max-Joseph-Orden.[]
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Max-Joseph-Orden, ein militärischer, blos für verdiente Offiziere, mit dem Anfange des Jahrs 1807 von dem Könige in Baiern gestifteter Orden. Der König ist Großmeister; 6 Großkreuze werden einzig aus Generalen ernennt, und erhalten jährlich jeder 1500 Gulden. Acht Commandeurs haben 500 fl. und 50 Ritter jeder 300 fl. zu beziehen. Werden mehrere in den Orden aufgenommen, so rücken die jüngern Mitglieder nach Abgang der ältern in das zugelegte Gehalt ein. Die Ritter tragen auf der linken Brust an einem schwarzen Bande mit Weiß und blauem Rande das Insigne, welches aus einem achteckigen weiß emaillirten Kreuze besteht. In der Mitte enthält es einen schwarzen Ring, und in demselben auf einer Seite M. J., auf der andern die Devise virtuti pro patria. Auf dem Kreuze befindet sich die Königskrone von Gold. Die Commandeurs tragen das nemliche etwas breitere Band um den Hals. Das Band und Insigne der Großkreuze ist noch größer; sie tragen es von der rechten Schulter zur linken Hüfte, und haben noch das Ordenskreuz auf der linken Brust gestickt, mit der Aufschrift: Virtuti pro patria. Nur ausgezeichnete Thaten im Kriege geben Anspruch auf diesen Orden.
Der Militär-Max-Josephs-Orden.[]
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Dieses Ordenszeichen wurde vom jetzigen König am 1. März 1806 aufs Neue bestätigt, fundirt und Verdienst-Orden genannt. Er besteht aus drei Classen: aus Großkreuzen, Commandeurs und Rittern. Die ersteren sechs erhalten jährlich 1500, die ach ältesten Commandeurs jährlich 500, und die 50 ältesten Ritter, jährlich 300 Gulden; alle übrigen sind Ritter ad honores, welche nach dem Absterben der obigen, nach dem Alter ihrer Aufnahme die obgedachten Pensionen nach ihrer respectiven Graden zu genießen haben.
Das Ordenszeichen ist: ein Kreuz von Silber und Gold auf der linken Brust mit der Aufschrift: virtuti pro patria und ein breites schwarzes Band an beiden Kanten mit hellblauen Streifen, welches von der rechten Schulter bis zur linken Hüfte getragen wird.
Die Commandeurs tragen das emaillirte Kreuz an einem schmalern Bande um den Hals, und der Ritter solches auf der linken Brust.
Um in diesen Orden aufgenommen zu werden, muß ein Officier solche tapfere Thaten im Kriege verrichtet haben, die er ohne Verantwortung auch hätte unterlassen können, und die dennoch mit außerordentlicher Klugheit und Muth ausgeführt, zur besonderen Ehre und zum Vortheil der Armee gereichen. Hierüber urtheilt ein Ordenskapitel und legt dann dem König sein Gutachten zur Entscheidung vor.
Nächst diesem werden für gleiche Thaten an die Unterofficiere und Gemeine, silberne und goldene Ehrenmedaillen gegeben, wodurch sie durch jene die Hälfte Sold mehr und durch diese den doppelten erhalten.