Mediations-Akte der Schweitz.[]
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Der neunzehnte Februar 1803.
Schon am 24ten Jänner dieses Jahrs, hatte Bonaparte, als erster Consul der französischen Republik, der helvetischen Consulta durch Barthelemy, den Präsidenten der Commission, den Entwurf einer Mediations-Akte zwischen den uneinigen Partheyen in der Schweitz übergeben lassen. Heute erhielten ihre Deputirten sie gedruckt aus seiner Hand, mit der bestimmten Aeusserung, daß, woferne nicht fest ob derselben gehalten werde, ihm nichts übrig bleibe, als die Schweitz mit Gewalt der Waffen zu zwingen, oder sie mit Frankreich zu vereinigen. Die wesentlichsten Punkte dieser Schweitzer-Constitution waren folgende. -- Helvetien ist ein unabhängiger Staat von 19 conföderirten Cantonen, deren jeder seine alte Verfassung wieder erhält, 13 aristokratisch, nemlich: Argau, Basel, Bern, Freyburg, Graubündten, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Waadt und Zürch; -- sechse demokratisch: Appezell, Glarus, Schwyz, Unterwalden, Uri und Zug. Sie stellen gemeinschaftlich nach verhältnißmäßiger Austheilung 15,203 Mann Truppen, zur Vollziehung der gegenseitigen Garantie. Die Unterthan-Lande werden aufgehoben, auch alle Orts- Geburts- und Familien-Privilegien, alle Abzugsrechte, Eingangs- und Durchfuhrzölle. Die Tagsatzung wechselt jährlich zwischen Freyburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürch und Luzern, die nach der Reihe dirigirende Cantons werden. Der Landammann des jedesmal dirigirenden Cantons ist die erste Magistratsperson und führt den Titel: Landammann der Schweitz. Er besorgt die diplomatischen Geschäfte, läßt auf Verlangen des großen oder kleinen Raths des Cantons, der militärische Hilfe bedarf, Truppen marschiren, vermittelt Zwistigkeiten zwischen den einzelnen Cantonen und hat die Ober-Polizeyaufsicht. Jeder Canton schickt zur Tagsatzung einen Deputirten, wobey diejenigen Cantone, deren Bevölkerung über 100,000 Einwohner beträgt, als: Bern, Zürch, Waadt, St. Gallen, Argau und Graubündten, zwo Stimmen haben. Die Tagsatzung entscheidet über Krieg und Frieden, Allianzen, Handelsbündnisse, Capitulationen für auswärtigen Dienst und erlaubt einzelnen Cantonen Unterhandlungen mit fremden Mächten. Sie allein erlaubt Werbungen, bestimmt die Contingente und deren Chefs, entscheidet Streitigkeiten der einzelnen Cantone und bildet sich am Schluß der ordentlichen Sitzungen zu einem Syndikat.
Diese Mediations-Akte dauerte bis ins Jahr 1814 in welchem sie gegen eine neue Constitution vertauscht wurde.
Quellen.[]
- ↑ Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.