Brandenburg.[]
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Brandenburg, die Mark Brandenburg, eine der größten Landschaften im obersächsischen Kreise, in Deutschland, welche gegen Norden an Mecklenburg und Pommern, gegen Osten an den Netzdistrict und Südpreussen, und gegen Süden an Schlesien, die Lausitz, Kursachsen und das Herzogthum Magdeburg gränzet. Sie hat einen Flächeninhalt von 667 Quadratmeilen, keine Berge, viel Sand, mitunter aber auch fruchtbaren Boden, ist also meistentheils fruchtbar an Getreide, reich an Holz, Wolle, Fischereyen, Eisen, Flachs, Hanf, Hopfen, Toback, Viehzucht, und sehr vielen Manufakturen, Künsten und Handwerken; es ist auch zur Handlung sehr bequem, indem es viele Canäle und Flüsse, und viele daran liegende Städte hat. Die meisten Einwohner sind der lutherischen, die übrigen aber der reformirten Religion zugethan; es haben sich sonderlich von 1685. bis 1688. viele französische Flüchtlinge, Lothringer und Wallonen, (welche großentheils vorher in der Unterpfalz ansässig waren und daher Pfälzer genennet werden,) in diesen Landen niedergelassen. Unter der Regierung Friedrichs II. sind bis 1777. in der Kurmark ohngefähr 7,5000 und in der Neumark 2,600 Colonistenfamilien angesetzt worden. Die ganze Zahl der Civileinwohner betrug im Jahr 1783. 987,224 Seelen.
Brandenburg wird in die Kurmark und Neumark abgetheilt. Jene begreift 1) die Altmark, zwischen der Priegnitz, und den Herzogthümern Magdeburg und Lüneburg; 2) die Priegnitz, zwischen der Alt- und Mittelmark und dem Herzogthum Mecklenburg; 3) die Mittelmark, welche an die Neumark, Lausitz, Kursachsen und Priegnitz gränzet; 4) die Uckermark, zwischen der Mittelmark, Grafschaft Ruppin, Herzogthum Mecklenburg und Pommern. Die Neumark hat gegen Westen die Mittelmark, gegen Süden Schlesien, gegen Osten Südpreus. und gegen Norden Pommern zu Gränzen. Nach und nach sind mehrere kleine Landschaften zu der Mark gekommen, nemlich: das Land Sternberg, das Weichbild Cotbus, die Herrschaft Peitz, die Grafschaft Wernigerode, das Land Teupitz, die Landvogtey Schiefelbein, das Land Berfeld, das Land Bobersberg, das Land Sommerfeld, und die Herrschaften Schwed, Bernstein, Vierrosen, Zossen, Beskau und Storkau xc. Diese sind in die Kreise vertheilt, und der Mark Brandenburg auf ewig einverleibt worden. Von dieser großen und mächtigen Provinz führen die Markgrafen von Brandenburg ihren Namen, welche der reformirten Religion zugethan sind.
Erbbeamte sind: 1) Erbmarschälle, die Herren von Putlitz, 2) Erbkämmerer, die Grafen von Schwerin, 3) Erbschenken, die von Hacken, 4) Erboberküchenmeister, die von der Schulenburg, 5) Erbtruchsesse, die von Grävenitz, 6) Erbschatzmeister, die von Schenk, 7) Erbjägermeister, die von der Gröben.
Der kurfürstliche Matricularanschlag ist 60 Mann zu Pferd, und 277 zu Fuß, oder 1828 fl. Zu einem Kammerziel sind 811 Thlr. 58. und ein halber kr. zu erlegen.
Die ältesten Einwohner dieser Mark Brandenburg waren suevische Völker. Nachmals kamen slavische.
K. Heinrich I. legte die Markgrafschaft an, und K. Conrad III. gab sie Albrechten, Grafen von Ascanien, wobey Brandenburg die herzogliche Würde und ein Erzamt bekam. Der ascanische Stamm erlosch 1322. worauf K. Ludwig IV. seinen ältesten Sohn, gleiches Namens, mit der Mark Brandenburg belehnte, der sie nachher seinem Bruder, Ludwig, dem Römer, überließ. Dieser hatte seinen trägen Bruder, Otto, zum Nachfolger, der die Mark an seinen Schwiegervater, K. Karl IV. verkaufte. Karls IV. ältester Sohn, Wenzel, überließ solche seinem Bruder, Siegmund, der sie an seine Vettern, Jocodus und Prokopius, in Mähren, versezte. Diese überlassen sie wieder pfandweise an Wilhelm, den Reichen, Landgrafen in Thüringen. Siegmund lösete sie wieder ein, und machte anfangs den Burggrafen Friedrich von Nürnberg zum Verweser, und bald nachher, 1417. zum wirklichen Markgrafen und Kurfürsten. Auf diesen folgten sein Sohn Friedrich II. und diesem sein Bruder, Albrecht, der ein Theilung machte, bey welcher der älteste Sohn, Johann, die Kur und Mark Brandenburg, Friedrich, das Anspachische und Siegmund das Culmbachische erhielt. Da lezterer ohne Erben starb, so fiel sein Antheil an seinen Bruder, Friedrich. Kurf. Johann hatte zum Nachfolger seinen Sohn Joachim I. und dieser seinen Sohn, Joachim II. der die evangelischn Religion einführte. Hierauf kamen Joachim Georg und Joachim Friedrich, dessen Brüder, Christian und Joachim Ernst, stifteten, nach Absterben des Markgrafen Georg Friedrich von Culmbach und Anspach, die jüngere culmbachische und anspachische Linie. Auf Joachim Friedrich folgte sein ältester Sohn, Johann Siegmund, welcher, nach Absterben des lezten Herzogs von Jülich, Cleve und Berg, auf die Erbschaft Anspruch machte, sich zur reformirten Religion bekannte, auch von der Krone Polen das Herzogthum Preussen zu Lehn bekam. Sein Sohn und Nachfolger, Georg Wilhelm, regierte während der unglücklichen Zeiten des 30jährigen Kriegs, da das Land sehr in Verfall kam. Es hob sich aber wieder empor- unter der Regierung seines Sohns, Friedrich Wilhelms des Großen, welcher im westphälischen Frieden Hinterpommern, und die zu Fürstenthümern gemachten Stifter, Halberstadt, Minden, Camin und die Anwartschaft auf Magdeburg (dessen wirklicher Besitz 1680. erfolgte,) bekam. Im wehlauischen Vertrage erhielt er von Polen die Souverainität des Herzogthums Preussen, nebst den Herrschaften Lauenburg und Bütow. Durch Vergleich erlangte er, aus der jülichischen Erbschaft, Cleve, Mark und Ravensberg. Sein Sohn, Friedrich, ward 1701, der erste König von Preussen, und überkam, nach dem Tode der Herzogin Maria von Nemours, Neufchatel und Valengin. Sein Sohn, Friedrich Wilhelm, erlangte durch den Utrechter Frieden, 1713. das Oberquartier von Geldern, und im Krieg wider Schweden einen beträchtlichen Theil von Vorpommern. Er verglich sich mit dem Hause Nassau-Diez über die durch Wilhelms III. K. von Großbritanni n Tod, seinem Hause zugefallene Oranische Erbschaft und errichtete ein zahlreiches, wohlgeübtes Kriegsherr, mit welchem sein Nachfolger, Friedrich II. (III.) gleich nach K. Karls VI. Tode seine Ansprüche auf verschiedene Schlesische Fürstenthümer geltend machte, und durch den Frieden von 1742. ganz Niederschlesien, den größten Theil von Oberschlesien und die Grafschaft Glatz bekam. Nach Absterben des lezten Fürsten von Ostfriesland, nahm er, 1744. dieses Fürstenthum, zufolge der seinem Hause 1694. ertheilten Anwartschaft, in Besitz. Ausser dem ersten Kriege von 1740. führte er 1744. und 1745. zur Unterstützung K. Karls VII. und von 1756 - 1763. zur Erhaltung Schlesiens und endlich noch in den Jahren 1778. und 1779. wegen der Erbfolge in Baiern, wider das Haus Oesterreich blutige Kriege, vergrößerte im Jahr 1772. seine Monarchie durch die Erwerbung von Westpreussen, und brachte die Macht und das Ansehen seines Hauses höher, als man es ehehin für möglich gehalten hätte. Ihm folgte 1786. Friedrich Wilhelm II. des vorigen Neffe, welcher 1787. den Statthalter der vereinigten Niederlande in den Besitz seiner Vorrechte mit gewafneter Hand wieder einsetzen ließ, 1790. Oesterreich zum Frieden mit den Türken auf dem Congreß von Reichenbach bewegte, 1791. den Pillnitzer Vertrag zur Herstellung der königlichen Gewalt in Frankreich schloß, 1795 sich aber durch einen abgesonderten Vergleich mit der Französischen Nation auf freundschaftlichen Fuß sezte: 1796. Antheil an der Zerstücklung Polens nahm, und 1797. den 16ten August starb. Ihm folgte der jezt ruhmwürdig regier. König Friedrich Wilhelm III. Er erhielt im Jahr 1802. für den Verlust seiner Besitzungen jenseits des Rheins wichtige Entschädigungen im Innern von Deutschland.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.