Verschwörung zu Paris.[]
Der drey und zwanzigste Oktober 1812. [1]
An eben dem Tag, an welchem, um den Rückzug der französischen Armee von Moskau nach Smolensk zu decken, bey Malo-Jaroslawetz gefochten ward, brach zu Paris eine Verschwörung aus, deren Zweck die Vertilgung der Dynastie Bonapartes und die Zurückführung einer andern Regierungsverfassung war, ob die der Republik, oder der Bourboniden, ist ungewiß. Die Urheber waren die Generale Mallet, Lahorie und Guidal. -- Mallet saß im Gefängniß zu Vincennes, die beyden andern in la Force. Ihnen hatte sich der Abbé Lafond beygesellt, und ihre Anhänger waren durch ganz Paris, wo es Mißvergnügte gab, zerstreut, besonders unter den Nationalgarden. Mallet entfloh aus seinem Arrest, und befreyte nebst seinen Mitverschwornen Lahorie und Guidal. Ein Grenadier-Hauptmann, Borderieux, las seinem Bataillon eine Akte, die Absetzung des Kaisers betreffend, vor, und trat das Kreuz der Ehrenlegion, mit der Aeusserung, daß er dieses Abzeichen der Sklaverey nicht mehr tragen wolle, mit Füssen. Nun wurden der Polizeyminister, und der Stadt-Präfekt Frochot, arretirt; aber als ein Gleiches dem Gouverneur von Paris, General Hullin, und dem General-Adjutanten Doucet durch Mallet geschehen sollte, bemächtigte man sich des letztern, und sogleich nahmen die Dinge eine andere Wendung. Lahorie und Guidal wurden ebenfalls verhaftet, und einer grossen Anzahl anderer Mitverschworner geschah ein Gleiches in demselben Augenblick, als eben Anstalten zu Errichtung einer provisorischen Regierung getroffen werden sollten. Nachdem dieß geschehen war, folgten die Verhöre der Schuldigen. Acht Personen wurden hingerichtet, darunter die Anführer der Verschwörung waren, und mit ihrem Tode endete sich auch ihre Unternehmung.
Ordonnanz des Ministeriums der allgemeinen Polizey vom 23sten Oktober.[]
- Ministerium der Generalpolizey. [2]
Drey Ex-Generale, Mallet, Lahorie und Guidal, haben einige Nationalgarden getäuscht und sie gegen den Minister der Generalpolizey, gegen den Polizeypräfekt und gegen den Platzkommandanten von Paris angeführt. Sie verübten Gewaltthätigkeiten gegen dieselben und verbreiteten fälschlich das Gerücht vom Absterben des Kaisers.
Diese Ex-Generale sind arretirt und des Betrugs überführt worden, und es soll ihnen der Proceß gemacht werden.
Die vollkommenste Ruhe herrscht in Paris; sie ist bloß in den 3 Pallästen, wohin die Räuber (Brigands) sich begeben hatten, gestört worden.
Gegenwärtige Ordre soll durch Verfügung des Herrn Staatsraths und Polizeypräfekten bekannt gemacht und angeschlagen werden.
Paris, den 23sten Oktober 1812.
- Der Minister der Generalpolizey.
- (Unterz.) Der Herzog von Rovigo. (Savary.)
Schreiben von Clarke.[]
An den Generalkommandanten der 24sten Militärdivision zu Brüssel. [3]
Paris, den 23sten Oktober.
- General!
Ich habe die Ehre, Sie zu benachrichtigen, daß die Exgenerale Mallet, Lahorie und Guidal heute Morgen versucht haben, mittelst der falschen Nachricht, daß der Kaiser gestorben sey, die öffentliche Ruhe zu stören.
Da es Mallet geglückt war, aus einem Hospital der Vorstadt St. Antoine, worin er verhaftet war, zu entkommen, so zog er eine Generalsuniform an, und mittelst dieser Verkleidung und falscher, von um fabricirter, Ordres brachte er einige Leute der Nationalgarde in sein Gefolge, und begab sich nach dem Gefängniß de la Force, aus welchem er die Generals Lahorie und Guidal, die daselbst verhaftet waren, befreyte.
Hierauf begaben sie sich zu dem Herrn Minister der allgemeinen Polizey und zu dem Herrn General, Grafen Hulin, wo sie Gewaltthätigkeiten verübten. Auf der Stelle verhaftet, werden sie der Strenge der Gesetze übergeben werden. Ihre Excesse haben sich auf diejenigen beschränkt, die sie bey diesen öffentlichen Staatsbeamten verübt haben.
Paris ist ruhig. Die Einwohner und die Garnison haben an diesen Unordnungen, von denen sie selbst nichts wußten, nicht den geringsten Antheil genommen. Die Absicht des Gegenwärtigen besteht darin, Ihnen die Thatsachen zu erkennen zu geben, damit Sie jede Art von falschen Gerüchten widerlegen können.
Empfangen Sie, General, die Versicherung meiner vollkommenen Achtung.
- Der Kriegsminister, Herzog von Feltre.
Strafprozess.[]
Paris, den 30sten Oktober. [4]
Der heutige Moniteur enthält das Urtheil über die Exgenerale Malet, Lahorie und Guidal und ihre Mitgenossen. Die Kriegskommission, welche das Konseil der Minister, unter dem Präsidium des Reichs-Erzkanzlers, den 23sten ernannt hatte, bestand aus dem Divisionsgeneral Dejean, als Präsidenten, den Brigadegeneralen Deriot und Henry, den Obersten Geneval und Moncey, dem Major Thibault, und dem Kapitän-Adjoint Delon.
Vor ihr erschienen: 1) der Brigadegeneral Malet, geboren den 28sten Juny 1754 zu Dole im Juradepartement, und seit er vor 4 1/2 Jahren gefangen gesetzt wurde, entlassen. 2) Viktor Claude Alexander Fanneau Lahorie, den 6ten Januar 1766 zu Garron im Departement der Mayenne geb., Exbrigadegeneral. 3) Maximilian Joseph Guidal, 47 Jahr alt, aus Grasse, Dep. du Var, Exbrigadegeneral. 4) Gabriel Soulier, 1767 geb. zu Karkassona, Bataillonschef der 10ten zu Paris stationirten Kohorte der Nationalgarde. 5) Gomont, 1768 geb., Unterlieutenant der 10ten Kohorte. 6) Piquirel, 1771 geb., Adjutant-Major der 10ten Kohorte. 7) Fessart, 1769 geb., Lieutenant der 10ten Kohorte. 8) Lefebvre, 1767 geb., Lieutenant der 10ten Kohorte. 9) Steenhouwer, 1763 geb., Kapitän der 10ten Kohorte. 10) Regnier, 1788 geb., Lieutenant der 10ten Kohorte. 11) Lebis, 1773 geb., Lieutenant der 10ten Kohorte. 12) Bocchelampe, 1770 in Korsika geboren, seit 10 Jahren Staatsgefangener. 13) Limozin, 1773 geb., Adjutant in der Pariser Infanteriegarde. 14) Godard, 1760 geb., Kapitän dieser Garde. 15) Julien, 1783 geb., Sergeant-Major der Pariser Garde. 16) Beaumont, Lieutenant bey der Pariser Garde. 17) Caron, 1779 geb., Unterofficier, Adjutant dieser Garde. 18) Rouff, 1764 geb., Kapitän der Pariser Garde. 19) Rabbe, 1757 geb., Oberst dieser Garde. 20) Provost, 1789 geb., Lieutenant der 10ten Kohorte. 21) Viallvielhe, 1781 geb., Adjutant, Unterofficier der Pariser Garde. 22) Caumette, 1784 geb., Sergeant-Major dieser Garde. 23) Rateau, 1784 geboren, Korporal dieser Garde. 24) Borderieux, 1771 geb., Kapitän der Pariser Garde, Mitglied der Ehrenlegion.
Die Anklage ging dahin: der Exbrigadegeneral Mallet habe sich durch den Versuch, dessen Zweck war, die Regierung und die Thronfolge umzustürzen, und die Bürger und Einwohner gegen die kaiserliche Autorität zu den Waffen zu rufen, des Verbrechens gegen die innere Sicherheit des Staats schuldig gemacht; die Uebrigen wurden der Theilnahme an dem Verbrechen des Malet angeklagt.
Es wurden ihnen die Schriften, die das Verbrechen darthun vorgelegt, und nachdem die Angeklagten theils selbst, theils durch zwey Advokaten, sich vertheidigt hatten, verurtheilte das Kriegsgericht 1) einhellig den General Malet zum Tode und zur Konfiskation des Vermögens; 2) gleichfalls einhellig zu gleicher Strafe die Generale Fanneau Lahorie und Guidal, den Bataillonschef Soulier, die Kapitäne Steenhouwer, Borderieux und Piquirel, die Lieutenants Fessart, Lefebvre, Regnier und Beaumont, und den Korporal Rateau, sämmtlich als Mitschuldige des Malet; 3) sechs Stimmen gegen eine verdammten auch den Obersten Rabbe zum Tode und zur Konfiskation des Vermögens; 4) vier Stimmen gegen zwey den Staatsgefangenen Bocchelampe zu gleicher Strafe; -- Alle gemäß des 87sten und 88sten Artikels des Strafkodex, welche verordnen: Art. 87. "Versuche oder Komplotte, in Absicht, die Regierung und die Thronfolge zu verändern, oder die Bürger und Einwohner gegen die kaiserliche Autorität zu bewaffnen, sollen mit dem Tode und Konfiskation des Vermögens bestraft werden." Art. 88. "Ein Versuch ist, sobald eine Handlung zur Ausführung dieser Verbrechen begonnen und verübt wird, wenn sie gleich nicht vollzogen worden."
Einstimmig, oder mit drey Stimmen gegen vier, wurden alle Uebrigen frey gesprochen. Auf Befehl des Großrechners ist die Hinrichtung des Rabbe und Rateau noch ausgesetzt worden.
Kommentar.[]
Paris, den 31sten Oktober. [5]
Der unsinnige Versuch einiger Brigands, die öffentliche Ordnung zu stören, und die Greuel der Anarchie an die Stelle der rechtmäßigen Autorität zu setzen, hat mit Recht den Unwillen aller guten Bürger erregt. Die unveränderliche Treue gegen den Souverän, wovon alle Volksklassen bey dieser Gelegenheit einen ehrenvollen Beweis gegeben, muß hinreichend seyn, um die Verräther, wenn's möglich wäre, daß dergleichen noch existiren, zu überzeugen, daß eine Regierung, die sich auf weise Gesetze, auf die Liebe und das eigene Interesse der Bürger gründet, auf einer unerschütterlichen Grundlage beruht.
Eine lange und traurige Erfahrung hat uns zu sehr aufgeklärt, als daß wir noch von einigen Elenden hintergangen werden sollten, die wegen eines strafbaren Betragens aus der Gesellschaft gestoßen, und da sie nichts zu verlieren haben, bloß von Unordnungen träumen, und jene unseligen Zeiten bedauern, wo Tugend, Talente und Wohlstand Gründe zur Verbannung waren; wo die heiligsten Gesetze der Menschheit ungestraft verletzt wurden, und wo Räuberey und Bestechung selbst die Staatsbeamten erniedrigten. Welcher Gutsbesitzer, welcher Familienvater dankt nicht den Himmel, daß er den erhabenen Monarchen auf den Kaiserthron erhoben, dessen schützende Macht allen Franzosen ihre Rechte und ihr Eigenthum sichert, der alle Theile der Regierung mit seinem Genie beseelt, Auszeichnungen belohnt, Ungerechtigkeit unterdrückt und öffentliche und Privatverbrechen bestraft.
Wenn ein Jeder, er sey von welchem Stande und Profession er wolle, seine Industrie sich ausüben, die Gottesverehrung seiner Väter frey bekennen, sein Erbtheil oder die Früchte seiner Arbeit in Frieden genießen kann; wenn er nicht mehr besorgen darf, daß Räuber ihm die Mittel entreissen, seine Familie zu ernähren und ihn nicht an den Bettelstab bringen; wem anders verdankt er diese kostbaren Vortheile, als der schützenden Regierung, die Ordnung und Gesetze überall aufrecht erhält? Diese Bemerkungen entfuhren Allen, als die Bösewichter und ihre Anhänger mit dem öffentlichen Fluch beladen die gerechte Strafe für ihre kriminellen Versuche erhielten; da ein Jeder auf sich selbst zurückging, so sah er in jedem Verschwörer nicht bloß einen Feind der Gesetze, sondern auch einen Privatfeind. Nie hat man eine größere Harmonie in der öffentlichen Meinung und eine größere Einstimmigkeit der Gesinnungen gesehen. Wir berühren diesen Punkt, weil er dem Charakter der Einwohner von Paris Ehre macht, und beweiset, daß sie ihr wahres Interesse kennen, welches von der Achtung gegen die Gesetze und von der Liebe gegen den Souverän nicht getrennt werden kann.
Während Se. Majestät, der Kaiser, alle Strapazen seiner braven Legionen theilt, während jede seiner Bewegungen ein Triumph ist, und Er im Norden den Ruhm, die Wohlfahrt Frankreichs und die Ruhe des Kontinents befestigt; während die Kriegsarbeiten in dem gesundesten Klima von Europa seine Gesundheit stärken, hat man die allarmirendsten Gerüchte verbreitet, als wenn nicht jeder Franzose der kaiserlichen Dynastie Treue geschworen, als wenn die Konstitution des Staats nicht die Thronfolge gesichert hätte.
Sagte nicht Jeder von uns zu seinen Kindern: "Wir sind in das Unglück einer Revolution gestürzt gewesen, die alle Bande aufgehoben hatte, welche den Menschen an sein Vaterland und an seines Gleichen fesseln. Wir konnten das Ende des öffentlichen Elends und des Privatunglücks nicht berechnen, als ein Held, den der Sieg und sein Genie über die andern Menschen erhob, alle Uebel wieder gut machte, die zerstreuten Trümmer der gesellschaftlichen Einrichtungen wieder sammelte und uns unter einer väterlichen Regierung wieder vereinigte, die durch den Willen der Nation unveränderlich errichtet und festgesetzt worden. Er gab euch einen Erben seiner Größe und seines Genies. Er ist der Bürge der Wohlfahrt der Nation und eurer Ruhe. Die Eidschwüre, die wir seinem erhabenen Vater geleistet haben, sind sich das Erbtheil des Sohnes. Indem sie von dem Einen zum Andern übergehen, verändern sie ihre Natur nicht, und verbinden uns auf gleiche Art allen Beyden.
Was dem letzten Attentat gegen die öffentliche Ordnung einen unterscheidenden Charakter giebt, ist der Umstand, daß seit dem ersten Augenblicke der Ausführung des Attentats die Unmöglichkeit des Erfolgs und die Schrecklichkeit des Verbrechens Allen, selbst den Mitschuldigen, auffiel. Das Verfahren der Behörden war auch so schnell, daß alle Schuldige binnen weniger als 2 Stunden ergriffen und in Ketten gelegt waren. Nichts beweiset besser die Weisheit der Einrichtung, die bestimmt ist, die Bürger zu beschützen; nichts kann mehr dazu beytragen, sie zu beruhigen, als diese Entwickelung der Macht, welche in dem Augenblick der Ausführung selbst Verbrechen Einhalt thut, die vorauszusehen unmöglich sind.
Möge die Handlung der Gerechtigkeit gegen diese Verräther Alle belehren, daß die Zeiten der Unordnung unwiderbringlich vorbey sind, und daß Keiner je ungestraft von der Treue abweicht, die er seinem Souverän und dessen erhabenen Dynastie geschworen hat.
Zeitungsnachrichten.[]
- [1812]
Paris, den 24sten Oktober. [6]
Die gestern arretirten Personen und ihre angeklagten Mitschuldigen sind heute nach der Abtey gebracht worden. Es ist eine Militärkommission angesetzt, um über ihr Schicksal zu entscheiden. Sie hat sich heute versammelt und es sind die Anklagestücke und Verhöre vor derselben verlesen worden.
Gestern, am 23sten Oktober, um halb 8 Uhr des Morgens, versuchten die Exgenerals Mallet, Lahorie und Guidal gewaltthätige Handlungen gegen die Behörden, die mit der Erhaltung der öffentlichen Ordnung in dies~~ Hauptstadt besonders beauftragt sind.
Drey Viertelstunden nach diesem Versuch waren die Unsinnigen arretirt und ausser Stand gesetzt, zu schaden.
Zwey Stunden später befanden sich alle ihre Mitschuldigen und Anhänger, 15 Officiers und Unterofficiers, die sie verleitet oder hintergangen hatten, in den Händen der Polizey.
Die nachtheiligen Gerüchte, welche von diesen Brigands verbreitet worden, hatten Anfangs einigen Allarm erregt; allein eine Anzeige der Autorität war hinreichend, diese Gerüchte zu zerstreuen. Paris blieb so ruhig, daß die öffentlichen Fonds nicht die geringste Veränderung erlitten.
Das Verhör der Strafbaren und der Angeklagten hat den ganzen Tag und einen Theil der Nacht hindurch gedauert. Es erhellt aus ihren Aussagen, daß die Verschwörung, wenn man anders einer solchen Unbesonnenheit diesen Namen geben kann, sich allein in dem Kopf von Mallet und seiner beyden vornehmsten Vertrauten befunden hat. Er hat sich nicht die geringste Anzeige ergeben, welche vermuthen lassen könnte, daß nur ein einziger Bürger zu Paris oder in den Departements Mitschuldiger sey, oder auch nur das geringste Einverständniß mit den Strafbaren gehabt habe.
Des Abends ward in allen Gegenden der Stadt die Anzeige des Ministers der allgemeinen Polizey (s. No. 260. dieser Zeitung) bekannt gemacht, und überall mit dem Ausruf: Es lebe der Kaiser! empfangen.
Heute Morgen wurden die drey Exgenerals und die Personen, die sie zu ihrem strafbaren Unternehmung mit fortgerissen hatten, zu Fuß aus dem Hotel des Ministeriums der allgemeinen Polizey unter einem doppelten Spalier von auserlesenen Gensd'armes nach der Abtey gebracht.
Ueberall, wo sie passirten, gab das Volk dem tausendfach wiederholten Ausruf: Es lebe der Kaiser! bis nach dem Gefängniß.
Paris, den 25sten Oktober. [7]Die Militärkommission, die über das Schicksal der drey Exgenerals entscheiden wird, hat zum Präsidenten Se. Excellenz, den Grafen Dejean, ersten Generalinspektor des Ingenieurwesens.
Paris, den 25sten Oktober. [8]Der heutige Moniteur enthält Folgendes:
Die am 23sten dieses in Verhaft genommenen Personen und ihre Mitschuldigen sind noch des nämlichen Tages nach dem Gefängniß der Abtey gebracht worden. Es wird über sie Kriegsgericht gehalten werden. Die dazu ernannte militärische Kommission ist gestern (den 24sten) zusammen getreten, hat die Anklagepunkte vorlesen lassen und darauf mit dem Verhör den Anfang gemacht.
Frankreich. [9]Am 29 Dez. versammelte sich der kaiserliche Gerichtshof von Paris in der ersten Kammer und in rother Amtstracht; man ließ den Johann Franz Rabbe, Ex-Obersten des Regiments der Pariser Garde zu Fuß, der durch eine Militärkommission am 29 Okt. als Mitschuldige der Verschwörung des Malet zum Tode verurtheilt worden war, hereintreten. Der Obergerichtsaktuar las ihm die Abänderungsbriefe vor, welche ihm die Gnade Sr. Maj. bewilligte. Die Todesstrafe ist in lebenslängliche Gefängnißstrafe abgeändert worden.
Berlin, den 5ten November. [10]
So eben geht hier folgende wichtige Nachricht aus Paris ein:
"Ueber die Exgenerale: Mallet, Lahorie und Guidal, wie auch über 21 ihrer Mitschuldigen, ist von der Militärkommission das Todesurtheil gesprochen worden. Sie wurden den 29sten Oktober, Nachmittags um 4 Uhr, in der Ebene von Grenelle, vor einer zahlreichen Menge von Zuschauern hingerichtet. Der Senator und Staatsminister, General Dejean, präsidirte in der Commission. Eilf andre Mitbeklagte wurden freygesprochen.
Wien, den 7ten November. [11]Ueber das Pariser Komplott sagt unsre Hofzeitung: Nach Privatberichten war es der vormalige General Lahorie, der mit einer Abtheilung von Nationalgarden, die er durch falsche Vorspiegelungen an sich gebracht hatte, sich in das Hotel des Ministers der allgemeinen Polizey (Savary) begab, um selbige zu verhaften. Auf eben die Art hatte der Exgeneral Guidal die Verhaftung des Polizeypräfekten übernommen und wirklich vollführt. Mallet war zu gleicher Zeit in das Hotel des Platzkommandanten, Grafen Hülin, eingedrungen, welchem er erklärte, daß er Befehl habe, sich seiner Person zu versichern. Der Kommandant verlangte den Befehl zu sehen, und darüber entstand ein Streit, während dem Mallet mit einer Pistole nach dem Kommandanten schoß und ihn verwundete. Hierauf begab sich Mallet in das Hotel des Generalstabs, um dort sich des Generals Doucet zu bemächtigen, wurde aber hier selbst verhaftet. Dasselbe geschah fast in derselben Zeit mit den Mitverschwornen. Es zogen gleich Truppen auf alle öffentliche Plätze, die Wachen bey dem öffentlichen Schatze und bey der Bank wurden verdoppelt, weil der Plan der Verschwornen gewesen seyn soll, sich derselben wie der öffentlichen Beamten zu versichern, und die Thore von Paris wurden gesperrt. Es blieb indessen alles ruhig, nirgends zeigte sich Auflauf, Unordnung oder Theilnahme, auch wurden schon gegen Abend alle obigen Vorsichtsmaßregeln aufgehoben, und die gewöhnliche Ordnung wieder vollkommen hergestellt.
Paris, den 9ten November. [12]Das Publikum beschäftigt sich nun mit den sonderbaren Begebenheiten des 23sten Oktobers, wie mit längst verflossenen Dingen. Mallet war mit falschen Befehlen, einem falschen Senatuskonsulte, und allen zu seinem Vorhaben gehörigen, sämmtlich erdichteten, Papieren versehen, durch welche es ihm gelang, sich einiger leichtgläubigen unwissenden Anhänger zu versichern. Die kleinen Detaschements Nationalgarden, welche ihnen folgten, glaubten ihre Pflicht zu thun. Nur die Nachricht von dem Geschehenen allein versammelte einige Haufen Neugieriger vor den Hotels, gegen welche die drey Exgenerale ihre Absichten gerichtet hatten.
Quellen.[]
- ↑ Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 260. Dienstag, den 29. Oktober/10. November 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 267 Mittewoch, den 6. /18. November 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 268 Donnerstag, den 7. /19. November 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 273 Mittewoch, den 13. /25. November 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 267 Mittewoch, den 6. /18. November 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 267 Mittewoch, den 6. /18. November 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 260. Dienstag, den 29. Oktober/10. November 1812.
- ↑ Summarium der neuesten Politischen Tagesereignisse. 1813 Nro.2
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 268 Donnerstag, den 7. /19. November 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 280 Donnerstag, den 21. November/3. December 1812.
- ↑ Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 280 Donnerstag, den 21. November/3. December 1812.