Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Lotterie.[]

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Lotterie, (vom deutsch. Lot, Los,) eine Art von Glücksspiel, da man, gegen eine bestimmte Einlage, ein mit einer Nummer bezeichnetes Loos oder Billet, und mit demselben die Hofnung bekommt (nach Beschaffenheit der Einrichtung) mehr, eben so viel, oder weniger, als die Einlage ausmacht zu gewinnen. Es sind nämlich in jeder Lotterie eine Anzahl Loose, mit einer, größern oder kleinern, Summe eines Gewinnes bezeichnet. Diese heissen Treffer. Die andern Loose, worauf kein Gewinn angezeigt ist, heissen Fehler. (Manche Lotterien sind so eingerichtet, daß kein Fehler, aber desto mehr Treffen von geringem Belang und unter der Einlage, darinn vorkommen.) Bey der Ziehung der Lotterie wird nun ein mit Numer marquirtes Loos, und sodann eines worauf der Gewinn oder Nichtgewinn bemerkt ist, herausgenommen. Wer das Loos hat mit der nämlichen Numer, der bekommt sodann das, was das mit demselben herausgekommene andere Loos enthält. So gehet es fort, bis die vorhandene Zahl der Loose beyder Arten heraus sind. Meistens finden sich in einer solchen Lotterie mehrere Classen, bey denen immer die Einlage und der zu hoffende Gewinn höher steigt. Manchmal sind, unabhängig vom Gewinn oder Verlust, Prämien, z. E. mit dem ersten Loose, das in einer Classe herauskommt, verknüpft: so, daß, wenn gleich auf das Numernloos ein Fehler kommt, dennoch der Innhaber desselben etwas festgeseztes oder eine Prämie empfängt.

Das Lotto, oder die Zahlenlotterie, ist eine Wette oder Glücksspiel mit den Unternehmen, wobey es auch auf das zufällige Treffen gewisser Zahlen ankommt. Von 90 Zahlen werden in jeder Ziehung 5 gezogen. Die Liebhaber können vor der Ziehung wählen, welche Zahlen ihnen gut dünken und viel oder wenig, (nach Beschaffenheit des Lotto, die schon vorher bekannt gemacht wird,) darauf setzen, und haben, wenn sie glücklich sind, einen ihrem Satze proportionirten Gewinn zu erwarten. Wer nur eine einzige unter den 5 Zahlen, die herausgekommen, getroffen hat, dessen Gewinn heißt ein bloßer Extract; wem es mit zwo bestimmten Zahlen glückt, der hat eine Ambe, mit dreyen, eine Terne, mit vieren eine Quarterne, mit allen fünfen eine Quinterne, welcher lezte Fall sich aber fast nie ereignet, und den Unternehmern des Lotto sehr fürchterlich seyn müßte, da natürlicher Weise mit dem Zutreffen mehrerer Zahlen und folglich mit den steigenden Graden der Unwahrscheinlichkeit, die Große des Gewinns oder die Vervielfältigung der Geldquantität, die man auf die Zahlen gesezt hat, zunimmt. Da der große Schaden, den Zahlenlotterien an ichteten, nachdrücklich und deutlich ist gezeigt worden, so haben die mehresten deutschen Regenten, die vorher dergleichen hatten, sie aufgehoben, und das Einsetzen in fremde verbotten.


Verbot der Lotterie im Hildesheimischen.[]

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Der zwanzigste Februar 1786.

Wenn man glauben darf, daß das menschliche Geschlecht in seiner Vervollkommnung immer vorwärts schreite, wogegen freylich Historiker und Philosophen keine ganz unbedeutende Zweifel erheben, so gehört gewiß die Zernichtung des Lotterieübels auch unter die Vorbereitungen zu dieser Verbesserung. Das Lotterie-Uebel hat in Deutschland wie eine Pest in Städten, Flecken und Dörfern gewüthet, den Fleiß getödtet, der Sparsamkeit unendlich geschadet. Die Habsucht wurde durch Vorspiegelung eines großen Gewinnstes rege, das Geld, welches zu Staatsabgaben, zu häuslichen Bedürfnissen u. dgl. hätte verwendet werden sollen, wurde versplittert und manche Familie in unverschuldete Noth und Elend versetzt. Wie sehr Zufriedenheit mit seiner Lage, Arbeitsamkeit, Vertrauen auf Gott und seine väterliche Vorsehung, Fleiß und Sparsamkeit dabey gelitten haben, mag unerwähnt bleiben.

Mehrere Fürsten Deutschlands sind glücklicherweise durch die Unglücksfälle, die das Lotterieübel erzeugt hatte, auf dessen Zerstörung aufmerksam geworden und auch der heutige Tag bietet uns ein solches nachamhungswürdiges Beyspiel dar. Im Hildesheimischen erschien an demselben eine Verordnung, kraft welcher alle Zahlen- und Klassen-Lotterien ohne alle Ausnahme verboten wurden. *) Alles Colligiren für Zahlen-Lottos, Hausiren und Austheilung der Billete Plane, Zeichnungslisten, Lottokalender und überhaupt das ganze Lotteriegewerbe ward zum erstenmal fünfzig Reichsthalern Strafe und Confiskation der Einsätze untersagt. Im zweyten Betretungsfall soll die Strafe verdoppelt, und zum drittenmal in Gefängniß- und Leibesstrafe verwandelt werden. Wer zum Einsetzen Gelegenheit gibt, oder Collekteurs beherbergt, soll die nämliche Strafe leiden. Herrschaften dürfen ihre Dienstboten, welche ins Lotto setzen, ausser den Zielen wegschicken, sogar Dienste werden den Lottospielern versagt, und schon in Aemtern stehende Personen sollen suspendirt, oder nach Befinden abgesetzt werden.

(*) Warum nur die Auswärtigen? -- Ich kenne das Finanz-Principium: "Damit das Geld im Lande bleibe." -- Aber -- beschwert es das Gewissen des Landesherrn weniger, wenn der Unterthan sein Geld auswärts um unwahrscheinlichen Gewinn wagt, als wenn er es im Lande einsetzt, und sich hier eben so gewiß zu Grunde richtet, als dort?


Briefe.[]

Berlin, 16. Mai 1797.[]

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Berlin, den 16ten Mai 1797.

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Im Anspach-Bayreuthschen werden nun auch die Zahlen- und Klaßen-Lotterien eingeführt. Was auch immer die neuen Philosophen dagegen schreyen mögen, so ist es doch gewiß für den Staat nicht so nachtheilig, wie sie sich träumen, dergleichen Institute zu etabliren, so lange das Publicum sich nicht freywillig der Begierde entschlagen will, ohne Mühe reich zu werden, und der Staat allso die Thorheit in Contribution setzt, und den Nutzen zu wohlthätigen Zwecken verwendet, wie z. B. bey uns, da die Lotterie-Revenüen zur Unterhaltung der Invaliden, Wittwen, und Waisen, und zum Besten der Charité, und Armen-Anstalten verwendet werde. Strenge Verbote würden nur die Landes-Einwohner reizen, im Auslande zu spielen, und das Geld dahin zu schicken. Gegenwärtig läßt der König die Anstalt der Charité sehr erweitern, und hat 40,000 Thaler zum Baue derselben bestimmt.


Quellen.[]

  1. Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1806.
  2. Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.
  3. Politisches Journal nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen. Jahrgang 1797.

Literatur.[]

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