Churfürsten, sind die vornehmsten Fürsten und die Erzbeamten des Heil. Röm. Reichs, sowohl geistliche als weltliche, welche, vermöge der goldnen Bulle und Reichsgesetze, dazu verordnet sind, daß sie bey vorfallender Erledigung des Kaiserlichen Thrones einen Kaiser, oder auch sonst, wofern es die Wohlfahrt des Reichs erfordert, einen Römischen Königs erwählen.
Der Name Churfürst wird von dem alten deutschen Wort kühren hergeleitet, welches so viel als wählen heißt, wie sie denn auch im Lateinischen Electores genennt werden. In vorigen Zeiten hat man ihnen den Titel Septemviri oder Siebenmänner beygelegt, weil die goldne Bulle die Zahl derselben auf 7 gesetzt hat.
Vermöge der goldnen Bulle stunden sie in folgender Ordnung: 1) Churmaynz, des Heil. Röm. Reichs Erzkanzler durch Germanien. 2) Churtrier, Erzkanzler durch das Königreich Arelat. 3) Churcöln, Erzkanzler durch Italien. 4) Churböhmen, Erzschenke. 5) Churpfalz, Erztruchseß. 6) Chursachsen, Erzmarschall. 7) Churbrandenburg, Erzkämmerer.
Als der Churfürst in der Pfalz Friedrich V. durch Annehmung der Krone Böhmen seiner Länder und Churwürde verlustig erklärt worden, wurde diese dem Hause Bayern beygelegt, und der im Westphälischen Frieden restituirte Pfalzgraf bekam die achte Stelle.
Im Jahr 1692 wurde dem Hause Braunschweighannover die Würde eines Churfürsten vom Kaiser Leopold I. ertheilt, auch solches 1708 den 7ten September nach vielen diesfalls gehabten Streitigkeiten in das Churfürstliche Collegium wirklich introducirt.
Diese Churfürsten machen auf dem Reichstage ein besondres Collegium aus, halten ihre Collegial- oder Churfürstentage, und werden sonst den Königen gleich geachtet, indem ihre Gesandten den Rang unmittelbar nach den Königlichen haben und den Fürsten in Person vorgehen.
Seit der Erlöschung der Baierischen Chur, 1778 waren wieder 8 Churfürsten. Pfalz hatte seine ehemalige 5te Stelle u. sein Erztruchseßenamt, und Hannover bekam das Erzschatzmeisteramt.
Durch die allgemeine Sekularisation aller geistlichen Stifter im Jahr 1802 wurden auch Chur-Trier und Cöln eingezogen und der Rest ihrer Besitzungen am rechten Rheinufer unter mehrere weltliche Fürsten vertheilt. Churmaynz behielt seine Existenz und seinen ehemaligen Rang unter dem Titel Chur Erzkanzler. Dagegen wurden aber vier neue weltliche Mitglieder unter die Zahl der Churfürsten aufgenommen, nemlich Toscana als Besitzer von Salzburg, Baden, Würtemberg und Hessencassel; Sie alterniren in Anshung des Rangs unter sich, nach dem im Fürstenrathe bestehende Strophen und übernehmen einen Churfürsten Anschlag. Die Erzwürde der neuen Mitglieder ist noch nicht festgesetzt. Diese Anordnung wurde durch den Reichsdeputationsschluß 1803, 25sten Februar bestimmt, vom Kaiser ratificirt und die 4 Churfürsten am 22sten August beym Reichstage eingeführt.
Die Würde hängt von dem Besitzer aller Churlande ab, wie bey den ältern Churfürsten.
Das Kollegium der Churfürsten hat für alle zu ihren Churstaats gehörige Länder das unbeschränkte Privilegium de non appellando. Wenn ein Wahltag soll gehalten werden, so erscheinen diese Churfürsten entweder in Person, oder durch ihre hierzu bevollmächtigten Gesandtschaften; und bey der Wahl fordert der Churerzkanzler von allen Churfürsten und Plenipotentiarien ihre Stimmen, und endlich fragt Chursachsen, wohin Churmaynz mit seinem Voto abziele. Also wird der Kaiser oder Römische König durch die meisten Stimmen erwählt, welcher sodann, im Namen des Erzkanzlers durch einen Domprälaten seines Erzstiftes gewöhnlicher massen proclamirt wird.
Quellen und Literatur.[]
- Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.