Von Bastille bis Waterloo. Wiki
Advertisement

Proklamationen.[]

[1808]

Preussen. [1]

In Ostpreussen war kürzlich folgendes Publikandum erschienen:

"Die Kriegssteuer, welche vom platten Lande und den Städten des Ostpreussischen und Litthauischen Kammerdepartements aufgebracht werden muß, beträgt 8 Millionen Franken. Nach dem mit dem kaiserl. königl. Französischen Gouvernement getroffenen Uebereinkommen muß solche bis zum Monat Jun. d. J. in neun monatlichen Terminen in Paris bezahlt werden. Durch das bereits erhobene Zwangsdarlehn sind die ersten fünf Termine berichtigt worden. Zur Deckung der vier letzten Termine hat man im Auslande ein Anlehn zu machen, sich alle Mühe gegeben. Bis jetzt ist aber solches nicht zu Stande gekommen. Um diese rückständigen vier Termine abführen zu können, bleibt also vor der Hand kein anderes Mittel übrig, als vom platten Lande und den Städten eine extraordinaire Kontribuzion zu erheben. Um diejenigen, von welchen solche aufgebracht werden wird, mit den Staatsbürgern auszugleichen, die dazu nichts beytragen werden, ist es unumgänglich nothwendig, gleichzeitig die ordinaire Kriegsteuer zu erheben. Die dabey in Anwendung zu bringenden Grundsätze sind von der obern Behörde unter Mitwirkung einiger Deputirten von Stadt und Land in reifliche Ueberlegung gekommen, um die gedachte Kriegssteuer auf die am wenigsten drückende Weise einzurichten und zu erheben. Dem Publikum wird, sobald das Steuerreglement durch die Genehmigung Sr. königl. Majestät sankzionirt seyn wird, solches zur Kenntniß gebracht werden. Der Drang der Umstände gebietet inzwischen mit der Kriegskontribuzion, wenn gleich die Grundsätze derselben nur interimistisch festgesetzt worden, schon jetzt vorzugehen. Sollte eine Abänderung der Grundsätze erfolgen, so kan bey der mehrjährigen Dauer der Erhebung jede Summe, die etwa zu viel eingezogen seyn möchte, auf die künftigen Zahlungen zur Abrechnung gelangen so wie auf der andern Seite eine zweyte Ausschreibung noch in diesem Jahr vorbehalten bleiben muß, wenn der Betrag der ersten Einhebung nicht zureichen sollte, daraus alle die Zahlungen zu bestreiten, die noch im Laufe dieses Jahres vorfallen dürften. Es ist in dieser Hinsicht die Ausmittelung des gesammten Einkommens von dem Vermögen sämmtlicher Staatsbürger nothwendig. Dieser Ausmittelung ist das Vermögen jedes Einwohners, sowohl in den Städten als auf dem platten Lande, und jede Art des Vermögens unterworfen, es mag dasselbe einzelnen oder sogenannten moralischen Personen gehören. Es werden daher alle Staatsbürger, ohne Unterschied des Standes und ihres Wohnortes, es mögen dieselben eigenes oder fremdes Vermögen verwalten, aufgefordert, die Angaben über jede Art des Einkommens nach der dieserhalb gedruckten nähern Anweisung und in der Form zu fertigen, welche die bey dieser nähern Anweisung befindlichen Schemata zeigen. Sämmtliche Angaben bis 10. März d. J. von den adelichen Gutsbesitzern den Landräthen, von den Besitzern bürgerlicher Güten an die Beamten, und von den Einwohnern der Städte an die Magistrate abgeliefert seyn, als welche angewiesen sind, die eingehenden Deklarazionen zu sammeln, und an die Behörden zu befördern. Von der schon erwähnten näheren Anweisung und den dazu gehörigen Schematen werden die nöthigen Exemplare unter die Einwohner vertheilt werden, und derjenige, welcher kein Exemplar empfangen sollte, kann und muß dasselbe von der Polizeyobrigkeit seines Orts abholen lassen. Wer mit Einreichung der erforderlichen Deklarazionen aus Vorsatz oder Nachlässigkeit über die oben gesetzte Frist zögert, unterwirft sich den Diäten und sonstigen Kosten, welche die Aufnahme derselben durch Kommissarien nothwendig mit sich führt. Wer das Einkommen unrichtig angiebt, macht sich der im allgemeinen Landrecht Theil 2. Tit. 20. $. 1441. angeordneten Strafe schuldig, welche in einer, dem doppelten Betrage des gesuchten Gewinnes gleichkommenden, Geldstrafe besteht.

(Sign.) Königsberg, den 26. Jan. 1808. Königl. Ostpreussische Kriegs- und Domainenkammer."


Politisches Mancherlei.[]

[2]

[November]

(Als Anhang zum November-Heft des Neuen Politischen Journals.)

Das goldne Tafelservice.

Mit dem letzten Geldtransport aus Preußen ist auch das goldne Tafelservice zu Berlin angekommen und im Lokal der Seehandlung deponirt. Wie glaubwürdige Personen allgemein versichern, so soll es eingeschmolzen und zur Tilgung der Kontributionsschuld verwendet werden. Andre sagen, es werde Herrn Daru in Natura ausgeliefert, und das wäre auch um so rathsamer, weil in diesem Fall wahrscheinlich doch etwas auf die Kosten der Façon gerechnet würde.

Am 4. November wurde solches in Gegenwart einer dazu bestellten Kommission gewogen. Es wurde von jeher auf drittehalb Millionen Thaler geschätzt, der eigentliche Geldwerth aber soll nicht mehr als anderthalb Millionen Thaler betragen. Es ist immer eine bedeutende Summe, um wenigstens einen Theil der großen Schuld abzutragen, und es ist lobenswerth, daß der Preußische Hof darauf bedacht ist, dieses unnütze Geräth abzuschaffen, da der Preußische Staat sich in einer Lage befindet, wo Königlicher Prunk jedem Unterthan gar zu auffallend sein würde.

So natürlich dieses ist, so muß man sich um so mehr wundern, wenn gemeldet wird, die Stadt Berlin sei willens, die Königin mit einem prächtigen Wagen und einem Gespann von 8 Pferden zu beschenken. Auch die Kurmark soll ein Chatouillengeschenk von 100000 Thaler bestimmt haben. Zwanzig Millionen Franken hat Napoleon Preußen von der Kontribution zu Erfurt erlassen, und mit noch einer Milderung von 30 Millionen hat Alexander den König von Preußen in Königsberg überrascht.


Zeitungsnachrichten.[]

[1808]

Preussen. [3]

Aus dem Brandenburgischen, 31. May. Nach der am 26. d. M. erfolgten Abreise des Staatsministers Freyherrn v. Stein und seines Begleiters, des Geheimenraths Stegmann, von Berlin nach Königsberg ist am 28. der Minister v. Voss in Berlin eingetroffen, um die Leitung der Kommission zu Regulirung der Friedenserfüllung statt des geheimen Finanzraths Sack zu übernehmen. Man weiß nun, daß die Sendung des Herrn Ministers v. Stein nicht blos die Bezahlung der noch restirenden Kriegskontribuzion, sondern auch die Befreyung der Preussischen Provinzen von Französischer Besatzung bezweckte; beyde Absichten sind indessen nicht erreicht worden. Die sämmtlichen Preussischen Handelshäuser hatten sich entschlossen, für den Rest der Landeskontribuzion Wechsel auf Paris zu ziehen, und sich mit der Zeit den Betrag von der Regierung ersetzen zu lassen. Der Generalintendant der Finanzen, Staatsrath Daru, unterhandelte deshalb mit dem H. v. Stein, welcher dagegen die Administrazion der öffentlichen Kassen durch Preussische Beamte forderte. Hr. Daru bewilligte diese, wenn nehmlich Se. Majestät der Kaiser das Uebereinkommen ratifiziren sollte; diese allerhöchste Ratifikazion ist indessen bis jetzt nicht erfolgt. Der Kaiser soll geantwortet haben, daß die politischen Verhältnisse die Räumung des Preussischen Landes diesseits der Weichsel vor der Hand noch unmöglich machten, und daß die Uebergabe der Finanzadministrazion damit zusammenhänge. Man müsse daher eine Veränderung der Verhältnisse abwarten. Es ist daher nun, wie man allgemein sagt, gewiß, daß die Französischen Truppen am 1. July das Lager bey Berlin beziehen werden.

Preussen. [4]

In Königsberg ist ein Reglement erschienen, wie die Kontribuzion (welche zum Theil nur durch den Kredit des Königs und einiger reicher Wechselhäuser bezahlt werden konnte) für ganz Preussen vertheilt, und eingetrieben werden soll. Ein liebeathmender Geist spricht sich darin aus, so wie die Wille, die Lasten so wenig drückend als möglich zu machen, und in der That, dieser Zweck ist erreicht, da z. B. Jeder, der 1000 Rthlr. reines Einkommen hat, nur 30 Rthlr. jährlich bezahlt. Unter reinem Einkommen wird verstanden, was jedem nach Abzuge aller Kosten seines Gewerbes, oder nach Bezahlung alles dessen, was nicht seine eigene Person und seinen Lebensunterhalt betrifft, übrig bleibt. Als Besitzer von Domainen trägt der König selbst alle Lasten, welche ihm als Gutsbesitzer auferlegt werden könnten, und hat auch schon ansehnliche Summen beygesteuert.

Preussen. [5]

Wie man versichert (nach Hamb. Bl.) ist in der am 8. Sept. zu Paris geschlossenen Friedenskonvenzion zwischen Frankreich und Preussen von keinen anderen politischen Gegenständen, sondern blos von dem Kontribuzionsrückstande die Rede. Dieser, den man für die gesammten Lande auf 140 Millionen Franken angeben will, soll die eine Hälfte in einem Zeitraume von 20 Tagen, theils baar, theils mittelst akzeptirter Wechsel berichtigt, die zweyte Hälfte aber auf die königl. Domainen eingetragen werden. Bis zur völligen Tilgung der rückständigen Kontribuzionssumme bleiben die Festungen Stettin, Küstrin und Glogau von Französischen Truppen besetzt. Die Garnison in allen diesen Festungen wird in 10,000 Mann bestehen. Berlin und das Land werden, jene drey Festungen abgerechnet, vor Ende Oktobers geräumt. Alle Geldforderungen des Königs an das Herzogthum Warschau werden an Frankreich abgetreten.

Politische Notizen. [6] [Oktober]

Ein am 9. in Berlin von Erfurt angekommener Kourier soll die Nachricht mitgebracht haben, daß Kaiser Napoleon von den rückständigen Kontributionen 68 Millionen Franken erlassen habe.


Quellen.[]

  1. Wiener-Zeitung. Nro. 22. Mittwoch, den 16. März 1808.
  2. Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
  3. Wiener-Zeitung. Nro. 52. Mittwoch, den 29. Juny 1808.
  4. Wiener-Zeitung. Nro 79. Sonnabend, den 1. Oktober 1808.
  5. Wiener-Zeitung. Nro 81. Sonnabend, den 8. Oktober 1808.
  6. Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
Advertisement