Französische Konvention mit den Engländern in Portugal.[]
- [Oktober]
In der That ist diese Konvention, die uns im September-Heft des Politischen Journals, aus der Englischen Hofzeitung vom 16. September mitgetheilt wird, so einzig in der Kriegsgeschichte, daß wir solcher im gegenwärtigen Journal erwähnen müssen, so ungern wir auch wiederholen, was in jenem bereits ausführlich erzählt worden, aber wie gesagt, der Vorfall ist zu merkwürdig, um ihn mit Stillschweigen zu übergehen. Die Leser werden sich aus dem vorigen Stücke unsers Journals erinnern, daß schon Seite 217 gesagt wurde, eine Kapitulation zwischen den Herzog von Abrantes und den Engländern sei nicht unwahrscheinlich, besonders weil es hieß, es sei bei dem Französischen Korps Mangel an Lebensmitteln eingetreten, daß sie aber so vortheilhaft für die Franzosen ausfallen werde, das konnte wohl niemand vermuthen.
Die Französischen Truppen räumen zwar Portugal mit ihren Waffen und Bagage und überliefern der Brittischen Armee alle Plätze und Forts, aber sie werden nicht als Kriegsgefangene betrachtet und können bei ihrer Ankunft in Frankreich wieder dienen. Sie nehmen ferner alle ihre Artillerie mit Pferden und Pulverwagen mit, ihre Equipage und alles was man unter den Namen Eigenthum der Armee begreift, die Militairkasse xc. und werden von den Engländern in den Häfen zwischen l'Orient und Rochefort ausgeschifft. Auch alle in Portugal befindliche Franzosen und deren Alliirte werden beschützt, können mit der Französischen Armee abgehen oder zurückbleiben, und ihr Eigenthum behalten, oder binnen einem Jahr darüber disponiren.
Nun in der That, dergleichen vortheilhafte Artikel las man noch in keiner Kapitulation, und man darf sich nicht wundern, daß der Herzog von Abrantes diese Konvention gerne ratificirte, da er nichts weiter dabei als seine Position in Portugal verlor, die grade nicht die beste war, so lange er keine Hoffnung hatte, Hülfe von der großen Armee zu erhalten. Hierzu war vor jetzt gar keine Aussicht, und man darf nur die Karte zur Hand, und den gegenwärtigen Standpunkt der Französischen Armee in Betracht nehmen, um sich zu überzeugen, daß die Entfernung von da bis nach St. Julien zu groß war, um auf schnelle Hülfe zu rechnen, und da diese Truppen gleich nach ihrer Ankunft in Frankreich aufs neue in Spanien einrücken und sich an die große Armee anschließen können, so scheint der Herzog von Abrantes durch seinen Abzug aus Portugal ohnstreitig den besten und sichersten Theil erwählt zu haben.
Wichtiger scheint das zu seyn, was der Russische Flotte, die sich im Hafen von Lissabon befand, begegnet ist, die zufolge der Konvention nach Spithead abgeführt wird, und hier, bis nach Abschluß des Friedens im Depot bleibt, denn England gewinnt dadurch, wenigstens so viel, seinen Feind, so lange der Krieg dauert, um zehn Kriegs-Schiffe geschwächt zu haben; da aber alle Seesoldaten und Matrosen dieser Flotte auf Kosten Englands nach Rußland zurückkehren, und zwar ohne Bedingung in Betreff künftigen Dienste so ist auch dieses Ereigniß für keinen bedeutenden Verlust auf Seiten Rußlands anzusehen, und ehrenvoll für Frankreich die gedachte Konvention, davon man in der Kriegsgeschichte noch kein Beispiel aufzuweisen hat.
So befindet sich also Portugal gegenwärtig im Besitz der Engländer, und das ist freilich etwas, wenigstens können sie eine bedeutende Kriegsmacht ans Land setzen und einen Versuch wagen, sich mit den Französischen Armeen zu messen, die ihnen sehr bald Gelegenheit geben werden, die Brittische Bravour an den Tag zu legen, aber demohngeachtet ist man mit der gedachten Konvention in London äußerst unzufrieden, wahrscheinlich weil man einsieht, daß es Mühe kosten wird, sich in Portugal zu behaupten, wenn die Französische Armee von 200000 Mann, die sich gegen Spanien versammelt, so glücklich sein sollte, bis an die Portugiesischen Grenzen aufs neue vorzudringen.
Man kann wohl annehmen, daß der Verlust in der Action von Vimiera am 21. August auf Französischer Seite bedeutend gewesen sei, weil Tags darauf ein Waffenstillstand abgeschlossen wurde, aber auch die Engländer geben ihren Verlust auf 783 Mann an, vier Offiziere waren getödtet und 37 verwundet worden, woraus man sieht, daß sie ebenfalls ansehnlich gelitten haben, und dieses wird um so wahrscheinlicher, wenn man die Tags darauf geschlossene Konvention in Erwägung zieht, weil solche so ehrenvoll und vortheilhaft für den Herzog von Abrantes war, wie es nach errungenen Vortheilen, wenn solche die Engländer gehabt, wohl nicht bewilligt worden. Unterdessen bleibt so viel gewiß, die Engländer haben dadurch in Portugal freien Spielraum erhalten, und können nach Willkühr mit einer ansehnlichen Armee ihre Spanischen Freunde unterstützen, und so den Franzosen den Sieg um so schwerer machen.
Englische Unzufriedenheit über die Vorfälle in Portugal.[]
- [Oktober]
Es ist sehr natürlich, wenn die Engländer ihre Unzufriedenheit, über die zwischen den Herzog von Abrantes und General Wellesley geschlossene Konvention ziemlich laut und nach ihrer Gewohnheit in etwas starken Ausdrücken äussern, denn nichts ist empfindlicher, als getäuschte Hoffnung, und das war hier der Fall. Mit Recht klagt man in Englischen Blättern, daß General Wellesley mit Siegen prahlte, die er vorgab, über die Franzosen erfochten zu haben, und dieses große Schauspiel, worauf das Englische Volk so gespannt war, sich grade mit einer Konvention endete, die so ehrenvoll für die Französische Armee|ausfiel. Einige Stellen aus Englischen Blättern werden uns von dieser so gerechten| Unzufriedenheit überzeugen. So kündigt man z. B. an, daß am 30. August eine Konvention geschlossen worden, nach welcher die Französische Armee Portugal räumen muß, und macht dabei die Bemerkung: "Wie, zu welcher Zeit? Soll sie es gleich räumen? Soll sie durch das Spanische Gebiet ziehen? Den Degen in der Hand und die Beute in den Tornistern? Wenn es so ist, so ist es eine Konvention, die die Franzosen zu mehr als Siegern macht, und Sir Wellesley hat wahrlich nicht zu Vimiera ihre Armee geschlagen, die Englischen Truppen haben sich nicht ausgezeichnet, der Feind hat keine schändliche Niederlage erlitten, hat keine 4000 Mann verloren, oder -- der Sieger versteht seinen Sieg auch nicht zu benutzen." Die Engländer schließen überaus konsequent, denn setzen sie hinzu: geschlagen, in einer Anzahl von 10000 Mann den siegreichen Händen von 30000 Englischen Soldaten entgehen können, ist eine Sache, von der man sich unmöglich einen Begriff machen kann.
In einem andern Englischen Blatte wird die beissende Bemerkung gemacht: "Man hat wohl von einer Konvention vom Kloster Seven gehört, wir erinnern und noch wohl der Konvention vom Helder; aber in beiden Fällen brauchte man das Konvention aus Höflichkeit, aus Achtung für die erlauchten Anführer, und wenn die Konvention von Lissabon unsern Feinden nur eben so schimpflich ist, als die vom Kloster Seven und vom Helder es einst für uns waren, so können wir zufrieden sein.
Man sollte glauben, mit der Kapitulation der Russischen Flotte in dem Hafen von Lissabon, würden die Engländer zufriedener sein, weil die Schiffe doch wenigstens im Englischen Depot bleiben, aber beinahe scheint es, als wäre ihnen dieser Vorfall noch empfindlicher, denn zu dem Briefe des Lord Mulgrave an den Lord Major, darinn es am Schlusse heißt: die Officiere und Matrosen der Flotte sollen sogleich ohne Bedingungen nach Rußland zurückgeschickt werden, liest man in Englischen Blättern folgende Worte: "Bei Lesung des letztern Paragraphs dieses Briefes kann man kaum seine Thränen zurückhalten. Also die Russischen Officiere und Seeleute sollen durch uns zurückgebracht werden; zurückgebracht werden, um gegen unsern treusten Bundsgenossen, den König von Schweden fechten zu können. Wenn es so ist, so hat die Expedition vom Tajus der gemeinschaftlichen Sache einen grausamen Stoß versetzt, unsre Angelegenheiten leiden dadurch unaussprechlich und was das schlimmste ist, sie wirft einen großen Makel auf unsre Ehre. Sie läßt ein neues feindliches Heer gegen einen unglücklichen Bundesgenossen ziehen, den wir verlassen, und den man ohne diese Ereignisse nie eine so furchtbare Macht hätte entgegen stellen können." Nie haben die Engländer wahrer gesprochen, als in diesem Satze, und man sieht wie, sehr ihnen dieser Vorfall zu Herzen gegangen, denn einen Engländer zu bewegen, daß er Thränen vergieße, weil man seinen Alliirten verrathen und verlassen hat, das will viel sagen. Das Gewissen der Engländer scheint beinahe zärter als das ihrer Freunde und Vertheidiger zu sein, denn ohngeachtet Schweden so schändlich von der Englischen Regierung hintergangen worden, so fanden sich doch mehrere, die solche in Schutz nahmen und meinten: die Politik erfodere nach Spanien zu ziehen und den Alliirten seinem Schicksale zu überlassen! --
Konvention von Lissabon.[]
- [November]
(Aus dem Argus.)
Die Konvention von Lissabon beschäftigt die Gemüther in London noch immer. Die langen Debatten, die im Londoner Stadtrathe wegen der Portugiesischen Konvention statt hatten, enthalten die rühmlichste Schutzschrift des Muths der Franzosen und der Geschicklichkeit ihres Generals. Besonders wird darinnen gegen die Englischen Generäle angeführt: daß sie, ob sie gleich ohnehin schon an der Zahl überlegen wären, demohngeachtet täglich Verstärkung erwarteten. Uebrigens ist es wahrscheinlich, daß die Englischen Generäle ihre Truppen bloß im deswillen mit so vieler Klugheit geschont haben, damit sie sich ihrer im Nothfalle gegen ihre Alliirte bedienen können. Wenn sie die Franzosen nicht als Kriegsgefangene betrachtet haben, so haben sie bei ihrer Ankunft Portugal als erobertes Land behandelt. Aus Mangel anderer Vortheile haben sie die Englische Flagge auf der Schanze St. Julien aufgesteckt. Die Furcht vor einem allgemeinen Aufstande der mit ihren lieben Alliirten schon sehr unzufriedenen Portugiesen nöthigte sie gar bald, die Flagge wieder wegzunehmen. Sie und die Minister glaubten in der Folge diese unbesonnene Handlung damit entschuldigen zu können, wenn sie sagten, die Flagge sey aus Versehen dort aufgesteckt worden. Wahrlich, ein sonderbares Versehen! Obgleich der Vortheil der Engländer erheischt, die Spanier und Portugiesen zu schonen, um sie desto besser hintergehen zu können, so kommen sie doch immer wieder zu ihrer alten Politik zurück.
Veranlassung der Kapitulation in Portugall.[]
- [November]
Alle Berichte und Erzählungen der Generale und Offiziere der Portugiesischen Armee stimmen darin uberein, daß die Schlacht bei Vimiera für die Französischen Waffen äußerst ehrenvoll gewesen, um so auffallender war es manchem Zeitungsleser, daß der Herzog von Abrantes (General Junot) gleich darauf eine Konvention geschlossen, denn gewöhnlich ist dergleichen nicht, wenn man, wie hier gesagt wurde, in einer Schlacht Vortheile über seinen Gegner erfochten hat. Unterdessen ist das Räthselhafte bei dieser Geschichte doch leicht zu erklären, wenn man annimmt, daß dieser General sich in einer äußerst kritischen Lage befand, und je mehr man nach und nach von dieser Lage erfährt, und die Englischen sowohl als die Französischen Berichte mit einander vergleicht, so sieht man wohl ein, daß es so sein mußte, aber es gereicht auch diesem General um so mehr zur Ehre, daß er sich eine so günstige Kapitulation gleichsam zu erzwingen wußte. Man bemerke wohl, daß er nicht nur eine Englische Armee von 25000 Mann, sondern auch zwei Korps Portugiesischer Insurgenten gegen sich hatte. Die Spanischen Provinzen, die im Rücken seines Korps waren, standen im Aufruhr, und Lissabon, welches er besetzt hielt, war zwar bis dahin ruhig geblieben, aber es fing an, Mangel an Lebensmitteln zu leiden, weil die Engländer und Insurgenten keine Zufuhr hineinließen, und so hatte er also auch von dieser Seite Unruhen zu befürchten. In diesen kritischen Umständen entschloß sich der Herzog demohngeachtet angriffsweise zu Werke zu gehen. Er ließ daher eine starke Besatzung in den Forts von Lissabon zurück, und mit dem Rest seiner Truppen, der nur aus 10000 Mann bestand, gieng er in einem forcirten Marsche von 12 Stunden Weges den Engländern entgegen und lieferte ihnen ein Treffen. Man weiß nun, daß er mit Vorsatz so weit von der Hauptstadt gieng, damit man in solcher nichts von der Kanonade hören, und während derselben der Pöbel nicht etwa verleitet werden mögte, Parthei zu ergreifen. Nun war es freilich natürlich, daß er in diesem Treffen wo ihm der Feind an Zahl weit überlegen war, nichts Entscheidendes ausrichten konnte, aber so viel weiß man doch, daß der Verlust an Mannschaft von beiden Seiten sich gleich gewesen ist, an Staabs-Offizieren hingegen haben die Engländer weit mehrere verlohren, denn von Französischer Seite ist nur der einzige General Salignac verwundet worden. Uebrigens war die vorgedachte Lage des Herzogs nicht das einzige womit er zu kämpfen hatte, und es gehörte nichts geringeres als seine Entschlossenheit dazu, um nicht ganz zu unterliegen. In Oporto stand der General Guesnel mit einer Division Spanier. Diese rebellirten und nahmen ihn gefangen, welches er, da er kaum zwanzig National-Franzosen bei sich hatte, nicht hindern konnte. Dem Herzoge war bei dieser Nachricht nicht wohl zu Muthe, denn bei Lissabon stand ein Korps Spanier von 8000 Mann, und er mußte befürchten, daß diese es nicht besser machen würden. In dieser Verlegenheit vollführte er einen Machtstreich, wozu nicht wenig Muth und Entschlossenheit gehörte, denn er entwaffnete dieses Korps und rettete sich dadurch aus einer Gefahr, die nicht geringe war, und man glaubt, daß er diesem kühnen Entschluß ganz vorzüglich die so günstige Kapitulation mit zu verdanken hatte.
Actenstücke über die Räumung Portugalls.[]
[5]
Waffenstillstand, geschlossen zwischen dem H. Chevalier Arthur Wellesley, General-Lieutenant und Ritter des Bathordens, einerseits, und zwischen dem H. Divisions-General Kellermann, Großofficier der Ehren-Legion, Commandeur des Ordens der eisernen Krone, und Großkreuz des Löwenordens von Bayern, andererseits, -- beyden durch die Generale der respectiven französischen und englischen Armeen Bevollmächtigen.
Im Hauptquartier der englischen Armee am 22. August 1808.
1. Art. Es soll vom heutigen Tage an ein Waffenstillstand zwischen den Armeen Sr. britt. Majestät und Sr. Majestät des Kaisers und König Napoleon I. zu dem Ende Statt haben, um wegen einer Convention zur Räumung von Portugall durch die französische Armee zu unterhandeln. 2. Art. Die Generale en Chef der beyden Armeen, und der Commandant en Chef der englischen Flotte am Eingange in den Tajo, werden über den Tag übereinkommen, an welchen sie sich auf einem Punkt der Küste, welcher ihnen schicklich scheint, treffen werden, um die genannte Convention zu unterhandeln und abzuschliessen. 3. Art. Der Fluß Firandre soll die Demarcations-Linie zwischen beyden Armeen bilden. Torres vedras soll weder von einer noch der andern Seite besetzt werden. 4. Art. Der H. General en Chef der englischen Armee wird sich verbindlich machen, die bewaffneten Portugiesen in diesem Waffenstillstande einzuschließen, und für sie wird die Demarcations-Linie von Leiria bis Thomar festgesetzt werden. 5. Art. Man ist provisorisch übereingekommen, daß die französische Armee in keinem Falle als Kriegsgefangen betrachtet werden könne; daß alle Individuen derselben nach Frankreich mit Waffen und Gepäck, und allem, was auch für Namen habenden, Partikular-Eigenthum, wovon ihnen nichts entzogen werden soll, zurückgebracht werden. 6. Art. Kein Partikulier, er sey Portugiese, er sey von einer mit Frankreich verbündeten Nation, oder er sey Franzose, wird wegen seines politischen Benehmens zur Rede gestellt werden können; er wird geschützt und sein Eigenthum respektirt werden, und es soll ihm freystehen, in einer bestimmten Zeitfrist mit Allem, was ihm angehört, Portugall zu verlassen. 7. Art. Die Neutralität des Hafens von Lissabon soll für die russische Flotte anerkannt werden, das heißt, so lange die englische Armee oder die englische Flotte sich im Besitze der Stadt und des Hafens befinden werden, soll die gedachte russische Flotte während ihrem Aufenthalte alldort weder beunruhigt, noch, wenn sie den Hafen verlassen will, aufgehalten, noch, wenn sie denselben verlassen hat, früher, als in den durch die Seegesetze bestimmten Zeitfristen, verfolgt werden. 8. Art. Alle Artillerie von französischen Kaliber, so wie die Cavalleriepferde, werden nach Frankreich zurückgebracht werden. 9. Art. Dieser Waffenstillstand darf nicht gebrochen werden, außer nachdem derselbe 48 Stunden vorher aufgekündet worden. Gegeben und beschlossen unter den endesgesetzten Generalen am obenbemerkten Tag und Jahr.
- (Unterzeichnet:)
- Kellermann, Divisions-General.
Additionalartikel.
Die Garnisonen in den von der französischen Armee besetzten festen Plätzen sollen in der gegenwärtigen Convention mitbegriffen seyn, wenn sie nicht vor dem 25. des laufenden Monats capitulirt haben.
- (Unterschriften wie oben.)
Definitive Uebereinkunft für die Räumung Portugalls durch die französische Armee.[]
Da die en Chef commandirenden Generale der englischen und französischen Armeen übereingekommen sind, wegen der Räumung Portugalls durch die französischen Armeen einen Vertrag nach der Grundlage des am 22. dieses Monats getroffenen Arrangements wegen eines Waffenstillstandes zu unterhandeln und abzuschließen, so ernannten sie folgende Officiere, um den genannten Tractat in ihrem Namen zu unterhandeln, nämlich: Der General en Chef der englischen Armeen den Oberst-Lieutenant Murray, Generalquartiermeister, und der General en Chef der französischen Armee den Divisions-General Kellermann, denen sie uneingeschränkte Macht, eine Convention zu unterhandeln und abzuschließen, ertheilt haben, welche ihren respectiven Ratificationen und der Ratification des kommandirenden Admirals der englischen Flotte an der Mündung des Tajo unterworfen werden soll. Nachdem diese beyde Officiere ihre Vollmachten gegen einander ausgewechselt hatten, sind sie über folgende Artikel übereingekommen: 1. Art. Alle festen Plätze und Forts des Königreichs Portugall, welche von den französischen Truppen besetzt sind, werden der englischen Armee in dem Zustand, worin sie sich in dem Augenblick der Unterzeichnung dieses Vertrags befinden, übergeben. 2. Art. Die französischen Truppen werden Portugall mit Waffen und Bagage verlassen; sie werden nicht als Kriegsgefangene betrachtet, und haben die Freyheit, bey ihrer Ankunft in Frankreich wieder zu dienen. 3. Art. Die englische Regierung verschafft der französischen Armee, welche in einem der Häfen Frankreichs zwischen Rochefort und l'Orient inclusive ausgeschifft wird, die nöthigen Mittel zum Transport. 4. Art. Die französische Armee nimmt alle ihre Artillerie von französischem Kaliber, so wie auch die dazu gehörigen Pferde und die Munitions-Karren, mit 60 Ladungen auf jede Kanone, mit. Alle andere Artillerie, Waffen und Munitionen, desgleichen die See- und Landarsenäle, werden der englischen Armee und Flotte in dem Zustande übergeben, worin sie sich bey dem Augenblick der Unterzeichnung der Convention befanden. 5. Art. Die französische Armee nimmt alle Equipage und Alles, was man unter dem Namen Armee-Eigenthum begreift, das heißt, die Militärcasse und die zum Dienst der Commissariate und Hospitäler gehörigen Pferde mit, oder es ist ihr erlaubt, für ihre Rechnung über denjenigen Theil der Effecten zu disponiren, welche der Commandant en Chef zum Einschiffen für unnütz erklären würde. So haben auch alle Individuen der Armee die Freyheit, über ihr particuläres Eigenthum, von welcher Art es sey, zu disponiren, und man verbürgt den Käufern völlige Sicherheit. 6. Art. Die Cavallerie schifft ihre Pferde ein; die Generale und Officiere von allen Graden thun das Nämliche. Inzwischen wird bemerkt, daß den englischen Commandanten nur sehr beschränkte Mittel zum Transport der Cavallerie zu Gebothe stehen; man könnte sich einige andere dergleichen in dem Hafen von Lissabon verschaffen; die Anzahl der für die Truppen einschiffenden Pferde wird nicht über 600, und der für den Generalstab einzuschiffenden nicht über 200 betragen. In jedem Fall wird man der französischen Armee alle nöthige Leichtigkeit verschaffen, um über die Pferde, welche unmöglich eingeschifft werden können, zu disponiren. 7. Art. Um das Einschiffen zu erleichtern, soll selbiges in 3 Abtheilungen geschehen; die letzte soll vorzüglich aus den Garnisonen der Festungen, aus der Cavallerie, Artillerie, den Kranken und der Equipage der Armee bestehen. Die 1. Division schifft sich in den sieben, nach der Ratification folgenden Tagen, oder wenn es möglich ist, noch früher ein. 8. Art. Die Garnisonen von Elvas und seinen Forts, von Peniche und Palmela, werden zu Lissabon, die von Almeida zu Porto oder in dem nächstgelegenen Hafen eingeschifft. Englische Commissäre begleiten sie auf ihrem Marsch, und sind beauftragt, für ihren Unterhalt u. s. w. zu sorgen. 9. Art. Alle Kranke und Blessirte, die man mit den Truppen nicht einschiffen kann, werden der englischen Armee anvertraut. Während ihrem übrigen Aufenthalt in diesem Lande werden sie auf Kosten der englischen Regierung unterhalten, mit der Bedingung, daß Frankreich diese Unterhaltungskosten vollkommen ersetzt wenn die Räumung gänzlich geschehen ist. Die englische Regierung sorgt für ihre Rückkehr nach Frankreich, welche in Detaschements von ungefähr 150 bis 200 Mann auf jedesmahl geschehen wird. Eine hinreichende Anzahl französischer Aerzte bleibt zu ihrer Behandlung zurück. 10. Art. Sobald die zum Transport der französischen Armee gebrauchten Fahrzeuge in den obengenannten Häfen, oder irgend einem andern Hafen Frankreichs, wohin sie durch die stürmische Jahrszeit getrieben werden könnten, ihre Ausschiffung bewerkstelligt haben, wird man ihnen die nöthigen Mittel, um unverzüglich nach England zurückkehren zu können verschaffen, und sie auch gegen jede Art von Kaperey bis zu ihrem Einlaufen in einen freundschaftlichen Hafen sichern. 11. Art. Die französische Armee wird sich zu Lissabon und 2 Stunden im Umkreise concentriren; die englische Armee rückt bis auf 3 Stunden von der Hauptstadt vor, und nimmt eine solche Stellung, daß zwischen beyden Armeen eine Entfernung von ungefähr einer Stunde bleibt. 12. Art. Die Forts St. Julian, Bregio und Cascaes werden nach der Ratification des Vertrags von den englischen Truppen besetzt. Lissabon und seine Citadelle, so wie die Forts und Batterien bis zum Lazareth oder Trafaria von einer Seite, und bis zum Fort St. Joseph inklusive von der andern, werden in dem Augenblicke der Einschiffung der zweyten Division übergeben, desgleichen der Hafen und alle bewaffnete Fahrzeuge, von welcher Art sie seyn mögen, mit ihrem Tauwerke, Segeln und Proviant. Die Festungen Elvas, Almeida, Peniche und Palmela werden sogleich übergeben, wenn die englischen Truppen kommen, um sie zu besetzen. Indessen wird der Ober-General der englischen Armee die Garnisonen dieser Plätze, so wie die Belagerungstruppen, von diesem Vertrage benachrichtigen, um die Feindseligkeiten zu beendigen. 13. Art. Von beyden Seiten werden Commissäre ernannt, um die Vollziehung der Maaßregeln, worüber man eins geworden, zu leiten und zu beschleunigen. 14. Art. Sollten Zweifel über den Sinn irgend eines Artikels entstehen, so wird er zu Gunsten der französischen Armee ausgelegt. 15. Art. Von der Ratification des gegenwärtigen Vertrags angerechnet, sind alle und jede Rückstände von Contributionen, Requisitionen oder Reclamationen der französischen Regierung gegen portugiesische Unterthanen oder alle andere in Portugall wohnende Individuen, welche sich auf die Besitznahme dieses Landes durch die französische Armee im December 1807 gründen -- Contributionen oder Requisitionen, welche noch nicht abgetragen seyn sollten, annullirt, und aller auf bewegliches und unbewegliches Eigenthum gelegter Sequester ist aufgehoben. Das genannte Eigenthum wird der Disposition der alten Besitzer wieder zugestellt. 16. Art. Alle in Portugall ansäßigen oder zufällig daselbst sich aufhaltenden Unterthanen von Frankreich oder von Mächten; die mit Frankreich in Freundschaft oder im Bündniß stehen, werden in Schutz genommen. Ihr bewegliches und unbewegliches Eigenthum aller Art wird respectirt, und sie haben die Freyheit, entweder der französischen Armee zu folgen, oder in Portugall zu bleiben. In beyden Fällen garantirt man ihnen ihr Eigenthum und die Freyheit, entweder dasselbe zu behalten oder zu veräußern, und den aus dem Verkauf desselben gelösten Ertrag nach Frankreich oder jedem andern Lande, welches sie zum Wohnorte wählen wollen, hinüber zu nehmen. Eine Frist von einem Jahre ist ihnen in dieser Hinsicht bewilligt. Es versteht sich, daß die Schiffe von dieser Uebereinkunft ausgenommen sind, aber bloß in Hinsicht ihres Auslaufens aus dem Hafen, und daß man, zu Gunst obiger Stipulationen, keine Handelsspeculation machen kann. 17. Art. Kein Eingeborner von Portugall wird wegen seines politischen Betragens während der französischen Besitzzeit verantwortlich gemacht werden, und alle die, welche in der Ausübung ihrer Funktionen fortgefahren sind, oder die unter dem französischen Gouvernement Stellen erhalten haben, stehen unter dem Schutz des englischen Commandanten; weder ihre Person noch ihr Eigenthum wird gefährdet werden, da sie keine Wahl hatten, dem französischen Gouvernement zu gehorchen, oder nicht zu gehorchen. Sie können auch die in dem 16. Art. enthaltenen Stipulationen benutzen. 18. Art. Die am Bord der Schiffe in dem Hafen von Lissabon gefangen sitzenden spanischen Truppen werden dem Commandanten en Chef der englischen Armee ausgeliefert, der sich dagegen verpflichtet, die Spanier zu bewegen, von ihrer Seite alle bürgerlichen oder militärischen Unterthanen Frankreichs herauszugeben, die nicht in einer Schlacht oder in Folge militärischer Operationen, sondern bey Gelegenheit der Vorfälle am 29. des letztern Monats und der folgenden Tage gefangen genommen seyn könnten. 19. Art. Man wird unmittelbar die Officiere von jedem Grade, welche seit Eröffnung der Feindseligkeiten gefangen genommen wurden, auswechseln. 20. Art. Von Seiten der englischen Flotte und Armee, und auch von Seite der französischen Armee werden Geisel von dem Range eines Generals für die wechselseitige Garantie des gegenwärtigen Vertrags gegeben. Der Officier der englischen Armee wird zurückgegeben, wenn die auf die Armee sich beziehenden Artikel völlig vollzogen sind, und der französische Officier nach dem Ausschiffen der französischen Truppen in ihrem Vaterlande. Das Nämliche findet auch von Seite der französischen Armee Statt. 21. Art. Dem General en Chef der französischen Armee wird erlaubt, einem Officier mit der Nachricht von dem gegenwärtigen Vertrage nach Frankreich zu senden. Der englische Admiral wird ihm ein Schiff liefern, um diesem Officiere nach Bordeaux oder Rochefort zu bringen. 22. Art. Der englische Admiral wird ersucht werden, Se. Excellenz den Oberbefehlshaber und die andern vornehmsten Officiere der französischen Armee an Bord von Kriegsschiffen zu nehmen.
So geschehen und beschlossen zu Lissabon, den 30. August 1808.
- (Unterzeichnet:)
- George Murray, General-Quartiermeister.
- Kellermann, Divisions-General.
Wir, der Herzog von Abrantes, General en Chef der französischen Armee, haben genehmigt und genehmigen gegenwärtige definitive Convention in allen ihren Artikeln, um sie nach ihrer Form und ihrem Inhalt zu vollziehen.
Im Hauptquartier zu Lissabon, am 30. August 1808.
- (Unterzeichnet:)
Additionelle Artikel.1. Art. Die entweder durch die englische Truppen oder durch die Portugiesen in irgend einem Theil von Portugall zu gefangenen gemachten Civilbeamten der Armee werden, nach hergebrachter Sitte, ohne Auswechslung zurückgegeben. 2. Art. Die französische Armee zieht bis zum Tage der Einschiffung ihren Unterhalt aus ihren eigenen Magazinen; die Garnisonen bis zu dem Tage, das sie die Forts räumen. Der Ueberrest der Magazine wird auf gewöhnliche Art dem englischen Gouvernement übergeben, welches die Subsistenz der Mannschaft und der Pferde der Armee von den hier oben angegebenen Epochen an bis zu ihrer Ankunft in Frankreich übernimmt, unter der Bedingung, daß die Unkosten, welche die von beyden Theilen gemachte Schätzung des Werths der an die englische Armee übergebenen Magazine übersteigen, von dem französischen Gouvernement ersetzt werden. Die Vorräthe, welche sich am Bord der noch im Besitz der französischen Armee befindlichen Kriegsschiffe befinden, werden dem englischen Gouvernement auf die nämliche Weise, wie die Magazine der Festungen, übergeben. 3. Art. Der commandirende General der englischen Truppen wird die nöthigen Maaßregeln treffen, um den freyen Verkehr mit Lebensmitteln zwischen dem Lande und der Hauptstadt wieder herzustellen.
So geschenen und beschlossen zu Lissabon, am 30. August 1808.
- (Die Unterzeichnung und die Ratification wie oben).
Zeitungsnachrichten.[]
- [1808]
Spanien. [6]
Die Englische Nachricht, daß General Junot bereits eine Kapitulazion angeboten habe, hat sich zur Zeit nicht bestättigt. Viele der angesehensten Spanischen Familien sollen sich anschicken, im Falle die Insurgenten unterlägen, nach Amerika überzuschiffen.
Portugall. [7]
Seitdem ist in London bekannt gegeben worden, daß General Junot am 24. Aug. Nachts einem seiner Generale abgeschickt habe, um eine Kapitulazion zu negoziren. Nach ziemlich langer Dauer der Unterhandlungen, setzen viele und wiederholte, jedoch noch unverbürgte Nachrichten hinzu, sey diese Kapitulazion wirklich zu Stande gekommen, und die Engländer seyen zugleich durch selbe eben so Meister der Portugiesischen und Russischen Flotte im Tajo, wie zuvor der Spanischen und Französischen in den Häfen von Karthagena und Kadix geworden.
Großbrittanien. [8]
Die Konvenzion mit dem Herzog von Abrantes, die so ehrenvoll für die Franzosen ist, hatte in London viele Unzufriedenheit erregt, und man sprach von einer Militärkommission, die niedergesetzt werden sollte. Der Generallieutenant Wellesley war am 15. Sept. aus Portugal in London angekommen.
Politische Notizen. [9] [Oktober]
Im Pariser Moniteur vom 7. October befindet sich nun die Konvention aus der Englischen Hofzeitung, welche der Herzog von Abrantes zu Lissabon geschlossen. Sie besteht aus 22 Artikeln, nach denen zwar alle Plätze und Forts der Brittischen Armee überliefert werden, dargegen aber die Französischen Truppen nicht als Kriegsgefangene betrachtet werden, alle ihre Equipage mitnehmen, und sogleich wieder, wenn sie nach Frankreich kommen, dienen können.
Die Kapitulation zwischen dem Russischen Admiral Seniavin und Admiral Cotton ist dahin ausgefallen, daß sämmtliche Russische Kriegsschiffe nach England versandt werden, und daselbst einstweilen im Depot bleiben, aber die Matrosen und Seesoldaten werden ebenfalls nach Rußland geschickt, ohne solche als Kriegsgefangene zubetrachten.
Großbrittanien. [10]
Ausser den neulich angeführten Aktenstücken enthalten die Englischen Blätter vom 17. September annoch folgende Nachrichten: Nach einem Schreiben des Generals Dalrymple bey Uebersendung der Konvenzion war bereits am 22. zwischen den Generalen Kellermann und Wellesley ein vorläufiges Abkommen unterzeichnet worden, dessen 7. Artikel so lautete: Die Neutralität des Hafens von Lissabon soll für die Russische Flotte anerkannt werden, daß heißt, so lange besagte Stadt und Hafen im Besitze der Englischen Armee und Flotte sind, soll die Russische Flotte während ihres Aufenthalts nicht beunruhigt werden; auch soll man sie nicht daran verhindern, wenn sie den Hafen verlassen will, und man soll sie, wenn sie _bsegelt, nicht früher als in den durch die Seegesetze bestimmten Zeitfristen verfolgen." Allein der Brittische Admiral wollte diesen Artikel nicht genehmigen. Man mußte, daher zu neuen Unterhandlungen schreiten, welche zu dem am 30. Aug. zu Lissabon unterzeichneten Trakta_ führten. Gen. Dalrymple sagt ferner in seinen B_i_fe, er sey hauptsächlich durch die vorgerückte Jahrszeit, die der Feind zu seiner Vertheidigung in den festen Plätzen hätte benutzen können, zur Unterzeichnung der Konvenzion bewogen worden. -- Dieselben Londoner Blätter liefern nunmehr ein Namensverzeichniß der Deputirten aus den verschiedenen Spanischen Provinzen zu der Zentraljunta.
Frankreich. [11]Paris, den 12. Okt. Der Adjutant des Herzogs von Abrantes, Generals Junot, ist vorgestern Abends mit Depeschen seines Generals für Se. Maj. den Kaiser und König hier angekommen. Er hat sogleich seinen Weg nach Erfurt fortgesetzt. Am 4 Sept. war er von Lissabon abgereist, und nach einer Fahrt von 30 Tagen in Rochelle angekommen. Der Herzog von Abrantes sollte sich am 10. Sept. mit seinem ganzen Generalstabe, an Bord einer Englischen Fregatte, einschiffen.
Politische Notizen. [12] [November]
Nach den Befehlen der Englischen Regierung zu urtheilen, wegen Herbeischaffung von Transportschiffen, betrug die Zahl der Truppen, die aus Portugall nach Frankreich gebracht wurden, 25000 Mann und 800 Pferde. Es marschiren solche nach ihrer Ankunft in Frankreich sogleich wieder nach Spanien.
Mancherlei aus Englischen Blättern. [13]
Ein Londner Journal sagt: "Obgleich die Franzosen, die in Portugal waren, für 24 bis 27000 Mann Transportschiffe verlangt haben, so muß man nicht daraus schließen, daß ihre Militairmacht daselbst so beträchtlich gewesen sei. Wir wissen daß sich unter denjenigen, die nach Frankreich gebracht werden sollen, Schweizer, Venetianer, Genueser und andre Fremde befinden, deren es immer zu Lissabon viele gab."
Politische Notizen. [14] [November]
Die Englischen Journale fahren fort, über die Konvention in Portugall sehr beissend_ Anmerkungen zu machen. In The Times wird es besonders sehr nachdrücklich gerügt, daß die Russische Flotte mit ihrer Flagge in den Hafen von Englands Hauptstadt eingelaufen. Es sei solches, heißt es unter andern, entehrend für die Englische Nation und eine Folge der schändlichen Konvention, welche die Befehlshaber geschlossen und wofür sie verantwortlich sind.
Frankreich. [15]
Paris den 19. Nov. General Kellermann ist von Lissabon hier eingetroffen. Vor seiner Abreise aus Lissabon brachte er alles in Betreff der gänzlichen Vollziehung der Konvenzion in Ordnung. Einige Schwierigkeiten, die sich wegen der Räumung der Festung Elvas erhoben, wurden beseitigt. Die Französische Besatzung übergab den Platz, und schiffte sich auf Englischen Transportschiffen nach Frankreich ein.
Paris den 20. Nov. Hiesige Blätter enthalten aus Bordeaux von 14. Nov. unter andern Folgendes: Gestern und heute ist der Theil des Armeekorps des Herzogs von Abrantes, welcher zu Rochefort gelandet hatte, hier angekommen. Der General Delaborde, welcher die ersten Division kommandirt, errichtet heute hier sein Hauptquartier. Auch der Herzog von Abrantes wird nächstens hier erwartet. Es scheint, daß er wieder ein Korps kommandiren werde, welches seine Richtung gegen Portugal nehmen wird.
Court of inquiry.[]
Großbrittanien. [16]
In Französischen Blättern liest man folgende Nachrichten aus London vom 5. Okt.: Gestern hat der Londoner Stadtrath beschlossen, den König in einer Addresse um Untersuchung der Ursachen der letzten so uachtheiligen Konvenzion in Portugall zu bitten. H. Whitman machte bey dieser Gelegenheit einen direkten Angriff auf die königl. Minister, und beschränkte sich ferner Gewohnheit nach nichts auf Thatsachen. Er schloß mit dem Antrage: "Man solle Sr. Majestät eine unterthänige und ehr_urch_svolle Addresse überreichen, und darin die Verwunderung und den Schmerz des Stadtraths über die ausserordentliche und unangenehme Konvenzion ausdrücken, welche neulich zwischen den B_fehlshabern von Sr. Majestät Truppen in Portugall und dem General der Französischen Armee zu Lissabon geschlossen worden sey, mit der Bitte, wegen dieses entehrenden und unerhörten Vorgangs eine Untersuchung von der Art zu verfügen, daß selbige zu Entdeckung und Bestrafung derjenigen, welche durch ihr schlechtes Betragen und ihre Ungeschicklichkeit so schändlich die Sache Großbrittanniens und seiner Bundesgenossen aufgeopfert hätten, führen könne." Man versichert, die Minister hätten, um die Gemüther zu beruhigen, den Gen. Dalrymple, der die Konvenzion von Lissabon schloß, zurückgerufen, und wollten ihn vor ein Kriegsgericht stellen. -- Gestern wurde ein Kabinetsrath im Büreau der auswärtigen Angelegenheiten gehalten, dem alle Minister beywohnten.
Großbrittanien. [17]London, den 13. Oktober. (Aus Französischen Blättern.) Gestern hat eine Deputazion des hiesigen Gemeinderaths, den Lord Major an ihrer Spitze habend, dem Könige in dem Pallaste von St. James folgende Adresse überreicht: "Allergnädigster König, die ergebensten und treuesten Unterthanen Ew. Majestät, der Lordmajor, die Aldermänner und die Mitglieder der Gemeinde der Stadt London, nähern sich in Unterthänigkeit dem Throne Ew. Maj., um Allerhöchstdenselben die Betrübniß und Befremdung auszudrücken, welche sie empfanden, als sie die auffallende und demüthigende Konvenzion erfuhren, welche unlängst von den Generalen Ew. Maj. in Portugal unterzeichnet worden ist. Die Umstände, welche diese niederschlagende Uebereinkunft begleitet haben, haben die Gemüther aller Klassen der Unterthanen Ew. Majestät in die lebhafteste Bewegung gesetzt; sie haben bey der Nachricht von einem für die Nazion und ihre Bundesgenossen so schimpflichen Vertrag ihren Unwillen nicht verbergen können. Nach einem ausgezeichneten Siege, den die Tapferkeit und Disziplin der Brittischen Truppen davon getragen, und nach welchem es geschienen, daß der Feind nicht mehr würde entkommen können, müssen wir mit Schmerz sehen, wie Lorbeeren, die so edel erworben worden waren, von der Stirne unserer tapfern Krieger abgerissen, und wie dem Feinde Bedingungen bewilligt werden, die den Engl. Namen schänden, und dem wahren Interesse der Brittischen Nazion zuwider laufen. Die nehmliche schmerzliche Empfindung macht die übernommene Verbindlichkeit in uns rege, die Russis. Flotte nach einem Friedensschlusse mit dieser Macht zurückzugeben, und eine so grosse Anzahl Russischer Matrosen ohne Auswechselung zurückzuschicken. Nach dieser schimpflichen Konvenzion müssen die Engl. Flotten die Französis. Armee nach Frankreich führen, und diese kann den Krieg gegen uns und unsere Alliirten wieder anfangen. Diese Garantie muß einen sehr lebhaften Eindruck auf die Portugiesen gemacht haben, die wir beschützen sollten, und die vollständige Anerkennung des Titels und der Würde des Französ. Kaisers, mit Uebergehung der Portugiesischen Regierung, kann der rechtmässigen Autorität dieses Landes nicht anders als unendlich unangenehm seyn. Wir bitten daher Ew. Maj. allerunterthänigst, Allerhöchstdieselben möchten, um einer in ihrer Ehre und ihren Interessen so schwer gekränkten Nazion eine vollständige Genugthuung zu geben, so wie auch, um die verletzte Nazionalehre zu rächen, und uns vor den Augen Europa's von einem so schimpflichen Flecken zu reinigen, zu befehlen geruhen, daß auf der Stelle eine Untersuchung angestellt werde, um die Ursache dieses Ereignisses auszumitteln, und die Urheber desselben zur gebührenden Strafe ziehen zu können."
Der König ertheilte auf diese Addresse folgende Antwort, die Lord Howick ablas: "Ich bin sehr gerührt durch eure Treue und eure Anhänglichkeit an meine Person und an meine Regierung. Ich lasse den Beweggründen eurer Addresse und Petizion Gerechtigkeit widerfahren; aber ich muß euch daran erinnern, daß es den Grundsätzen der Engl. Gerechtigkeitspflege zuwider läuft, ohne eine vorgängige Untersuchung zu richten. Einige neuere Vorgänge hätten euch überzeugen sollen, daß ich stets bereit bin, Untersuchungen anstellen zu lassen, so oft es sich von der Würde der Nazion und der Ehre der Armee handelt, und daß die Dazwischenkunft der Stadt London keineswegs nöthig war, um mich zu bewegen, eine Uebereinkunft, die den Hoffnungen und dem Wunsche der Nazion nicht entsprochen hat, untersuchen zu lassen."
Man hat bemerkt, daß, während die Gemeinde ihre Adresse überreichte, Sir Arthur Wellesley, der vor einiger Zeit aus Portugall nach England zurückgekommen ist, in das Audienzzimmer trat, daß der König ihn sehr gnädig empfieng, und lange mit ihm sprach.
Gr_ßbrittanien. [18]London den 12. Nov. Der grosse Speise-Saal im Chelsea-Hospital ist für die Sitzungen des Kriegsgerichts zur Untersuchung der Dalrympleschen Konvenzion eingerichtet, eben so, wie bey dem Prozeß des Generals Whitelocke. Jenes Kriegsgericht wird seine Sitzungen nicht eher anfangen, als bis General Burrard aus Portugall angekommen ist. Die meisten Mitglieder und Zeugen sind in London angekommen. Admiral Cotton und General Spencer werden täglich aus Portugall erwartet.
Großbrittanien. [19]Aus dem Morning-Cronicle. Am 20. Nov. kam ein Adjutant des Generals Spencer aus Portugal zu London an; ihm sollten mehrere Generale und auch der Admiral Cotton folgen, um sämtlich von dem Kriegsgerichte über den Gen. Dalrymple als Zeugen vernommen zu werden.
Das Kriegsgericht setzt seine Untersuchungen in Betreff der Konvenzion in Portugal aufs Thätigste fort. Sir Arthur Wellesley wälzt die Schuld von sich auf Sir Hew Dalrymple, weil nach dessen Ankunft sein Kommando erlosch. Er unterzeichnete die Konvenzion nicht aus Beyfall oder Zwang, sondern aus Achtung für die Wünsche des Obergenerals. Wellesley stellt in seiner Vertheidigung die Ereignisse in Spanien und Portugal, deren Theilnehmer er war, kurz hingeworfen dar. Dies Gemälde, ein Beytrag zur Zeitgeschichte, enthält noch manche unbekannte Thatsachen.
Wellesley segelte am 12. Jul. von Cork ab, und landete am 20. zu Corunna. Hier erfuhr er den Vortheil, den Marschall Bessieres bey Rio secco über die Armee von Kastilien und Gallizien unter Cuesta und Blake erhalten. Sogleich bot er der Junta von Gallizien seine Truppen an. Man antwortete: Nicht Leute, nur Geld, Waffen und Munizion bedürfe Spanien. Zugleich äusserte die Junta, der größte Dienst, welchen die Britten Spanien leisten könnten, wäre die Vertreibung der Franzosen aus Portugal: er möchte also nach Oporto segeln, und dort die Insurrekzion begünstigen. Wellesley verließ am 22. Corunna. Nach seiner Ankunft zu Oporto erfuhr er von dem dasigen Bischof, daß die Portugiesen ungefähr 5000 Mann hätten, vereint mit ungefähr 1500 Mann Spaniern. Der Bischof versprach zum Transport der Artillerie und Munizionswägen Maulesel zu stellen. Wellesley ließ seine Truppen vor Oporto, und segelte nach dem Tajo, um sich mit Cotton über das Einlaufen in den Tajo und den Angriff der Forts um Lissabon zu besprechen. Hier erhielt er vom General Spencer ein Schreiben, der seine Befehle erwartete; es war zu der Zeit aber noch ungewiß, ob in der Lage von Andalusien (Düpont hatte sich damals noch nicht ergeben,) Spencer durch seine Anwesenheit vor Kadix nicht mehr für die gemeinschaftliche Sache wirken würde. Die Junta von Sevilla betrachtete indeß Spencer's Gegenwart nicht schlechterdings nothwendig für die vorwärtsschreitenden Unternehmungen in Andalusien. Wellesley, der die Vertreibung der Franzosen aus Portugal für das Erste hielt, befahl Spencern zu ihm zu stossen. Wellesley vernahm, daß die Franzosen in Portugal ungefähr 16 bis 17,000 Mann stark wären, von denen 14,000 in und um Lissabon, die übrigen in verschiedenen andern festen Plätzen zerstreut lägen; nachher aber erfuhr er, daß ihre Streitkraft sich auf nahe 24,000 M. belief. Die Landung im nördlichen Tajo schien ihm gefährlich, weil er dem Angriff eines Französ. Hauptkorps unmittelbar ausgesetzt war. Er beschloß also in der Montego-Bay zu landen, wo er sich bald mit der Portugiesischen Macht zu Coimbra vereinigen konnte. Vor der Montego-Bay schrieb ihm Lord Castlereagh, daß Gen. Anstruther mit 5000 M. zu ihm stossen, und Moore mit 10,000 M. ankommen würde. Er erfuhr auch Castannhjos Sieg über Düpont, und das Abmarschiren von 4 bis 5000 Franzosen unter Loison nach der Provinz Alentego, um einen Aufruhr in Südportugal zu unterdrücken. Wellesley landete also seine Truppen in der Montego-Bay, und gleich nach ihm Spencer. So vereint beschloß er den Marsch gegen Lissabon. Da eben sein Vortrab sich in Bewegung setzte, erhielt er die Nachricht, daß Joseph Bonaparte aus Madrid vertrieben sey; aus Corunna aber erfuhr er, daß Marschall Bessieres in Nordportugal einfallen wollte. Die Franzosen hätten aber wichtige Vortheile erhalten müssen, ehe Bessieres seinen Plan ausführte, und die Armee setzte ihren Marsch fort. Die Portugiesischen Generale verlangten aus dem Brittischen Magazin Mundvorrath. Es war unmöglich, ihr Begehren zu erfüllen. Nun trennten sich die Portugiesen von den Britten, und blieben es bis den 22. August. Wellesley ließ nichts unversucht, die Portugiesen zur thätigen Mitwirkung zu bewegen. Er verlangte nur eine Verstärkung von 1000 Mann Infanterie, 400 Mann leichte Truppen und 200 Mann Kavallerie, die aus den Brittischen Magazinen versorgt werden sollten; die Portugiesischen Generale nahmen aber den Vorschlag nicht an. Am 5. hatten die Truppen unter Wellesley mit 6000 Franzosen unter Laborde und Loison ein Gefecht. Vorher war Wellesley Willens, die Französ. Posten auf der Küste anzugreifen; doch der Widerwillen der Portugiesen, mit ihm zu agiren, und der Entschluß, den die Franzosen in dem Gefecht am 16. zeigten, verleiteten ihn, seinen Plan zu verändern, und gegen die Stellungen des Feindes zu Torres Vedras zu marschiren. Am 20. erschien Anstruthers Division und landete. Am 21. begann der Angriff, der die Schlacht von Vimiera herbeyführte, und mit dieser Schlacht war sein Kommando der Brittischen Armee in Portugal beendigt.
Quellen.[]
- ↑ Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
- ↑ Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
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- ↑ Sammlung der Actenstücke über die spanische Thronveränderung. Vierte Abtheilung. Germanien, 1809.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 75. Sonnabend, den 17. September 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 81. Sonnabend, den 8. Oktober 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 84. Mittwoch, den 19. Oktober 1808.
- ↑ Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 86. Mittwoch, den 26. Oktober 1808.
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- ↑ Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
- ↑ Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
- ↑ Neues Politisches Journal oder: Der Kriegsbote. Hamburg, Büreau für Litteratur, 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 98. Mittwoch, den 7. Dezember 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 89. Sonnabend, den 5. November 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 90. Mittwoch, den 9. November 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 101. Sonnabend, den 17. Dezember 1808.
- ↑ Wiener-Zeitung. Nro 104. Mittwoch, den 28. Dezember 1808.