Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Contribution (Zusammenlegung, Zusammenschließung), ist

1. die Abgabe, welche den Bewohnern eroberter Länder von dem Feinde aufgelegt wird. Sie ist eigentlich ein Aequivalent dafür, daß der Feind dem Fürsten und den Unterthanen sein unbewegliches Eigenthum läßt, und das bewegliche mit der Plünderung und Verheerung verschont. Dagegen war es sonst völkerrechtlich, daß der Feind alles, was er sich außerdem liefern ließ, bezahlte, und nur Kriegsfuhren unentgeldlich fordern konnte. Gewöhnlich werden beim Eindringen des Feindes Contributionsverträge über die zu liefernde Summe, die Termine der Zahlung, die Sicherheit u. s. w. geschlossen, und öfters Geiseln gegeben. Beim Definitiv-Frieden wird über Nachzahlung oder Aufhebung der noch rückständigen Contribution das Nöthige stipulirt.
2. Bedeutet Contribution die in Kriegszeiten von der Regierung den eigenen Unterthanen aufgelegte Steuer, um die vergrößerte Staatsbedürfnisse damit zu bestreiten.


Uebersicht der Contributions-Summen, welche die Franzosen in diesem Kriege aus andern Ländern genommen haben.[]

[1798]

Wir geben hier eine kleine Berechnung der großen Contributionssummen, die die Franzosen während dem Laufe des Kriegs gezogen haben. Der größte Theil der Angaben ist ein Auszug aus den zwischen den verschiedenen Mächten und Frankreich geschloßenen Friedenstractaten, so wie sie zu Paris selbst von dem Profeßor Koch in seinem bekannten Werke, öffentlich bekannt gemacht worden sind. Nicht weniger authentisch sind die andern Theile dieser Berechnungen.

Diese angegebnen Summen sind indeßen nichts im Vergleiche mit den unbekannten. Man versuche diese zu schätzen, und man wird sehen, daß man nach Tausenden von Millionen zählen muß, vorzüglich wenn man es unternimmt zu berechnen, was den mit Krieg überzogenen Ländern die vierjährige Unterhaltung mehrerer großer Armeen gekostet hat, von welchem Werth die Eroberung aller der für National-Eigenthum erklärten Güter für die Republik hat. Der Verstand verliert sich in diesen Berechnungen. Werden die daraus entspringenden Lehren nicht auch für die Völker und die Regierungen verloren seyn? -- Oder kommen sie vielmehr nicht zu spät?

Preußen. -- Friedensschluß vom 5ten April, 1795. Einkünfte des Herzogthums Cleve, jährlich zu 1 Million 200,000 Livr. berechnet; seit 1794, 3,600,000 Livres. Lieferungen, seit der Einnahme im Jahre 1794 bis zum Frieden im Jahre 1795; Aushauung der Fürstlichen Hölzungen; Contributionen, vorzüglich auf die Manufacturstadt Creveldt; Sequester der Güter der Geistlichkeit und der Emigrirten; Werth der Kirchengeräthe und Kostbarkeiten.
Holland. -- Friedensschluß vom 1ten Mai, 1795. Contribution in baarem Gelde, zahlbar in acht Jahren, und in voraus von der Französischen Regierung negociirt, 200,000,000. Unterhalt der Soldtruppen seit drey Jahren, 25,000 Mann zu 14,000,000 jährlich; -- 56,000,000. Lieferungen aller Art; Einkünfte und Mobiliarvermögen der Erbstatthalters; arretirte Effecten in Holland, den Belgiern und andern Emigrirten gehörig; abgetretenes Gebiet; auferlegte Contributionen vor dem Frieden.
Niederlande und Bisthum Lüttich, eingenommen im Jahre 1794, vereinigt im Jahre 1795. Landesherrliche Einkünfte und Domainen in Brabant, zu 20 Millionen jährlich geschätzt; 4 Jahre 80,000,000. Lüttich. -- Erste Contribution nach der Eroberung im Jahre 1794, zu 75 Millionen festgesetzt, wovon nur 44,000,000 bezahlt worden sind. Antheil an der gezwungnen Anleihe, 56,000,000. Einkünfte der unterdrückten bürgerlichen Corporationen; der Geistlichkeit; der Emigrirten; Effecten der Emigrirten; Silberzeug und Kostbarkeiten der Kirchen; Verkauf der für Nationaleigenthum erklärten Güter, deßen Betrag unermeßlich seyn muß; erzwungne Lieferungen und Contributionen aller Art, vor der Vereinigung.
Eroberte Länder vom Elsaß bis nach Holland, zwischen der Mosel und dem Rhein. -- Gezwungne Anleihe, 23,000,000. Mehr als zehn Contributionen sind diesen Gegenden aufgebürdet worden; im gegenwärtigen Augenblicke treibt man die alte Contribution ein, 12,000,000. Die neue, 8,000,000. Die Einkünfte und Domainen des Landesherrn; die der Kirchen; ihr Silberzeug; Holzfällungen; Unterhalt der Armeen seit 3 Jahren. Der General Hoche hatte anbefohlen, daß die Nahrungsmittel den Soldaten geliefert würden; sie wurden geliefert für das Bedürfniß von 55,000 Mann, aus denen diese Armee bestand; diese Maaßregel ist so eben wieder erneuert worden.
Teutschland.
Erster Feldzug vom Jahre 1795. Das rechte Rheinufer, von Düßeldorf bis nach Frankfurt, wurde durch Bedrückungen gezwungen die Armee zu ernähren. Das Herzogthum Bergen ist mehr als 10 Contributionen unterworfen worden.
Zweyter Feldzug vom Jahre 1796. -- Franken. Waffenstillstand vom 17ten Julius 1796. -- An baarem Gelde, 10,000,000. Frankfurt allein für sich, 2,000,000. Requisitionen an Pferden, Wagen, Lieferungen, u. s. w.
Wirtemberg. -- Friedensschluß vom 7ten August, 1796. An baarem Gelde, 4,00,000. Mömpelgard, Hericourt, Paßavant, abgetreten; Genießbrauch und Verkauf der Fürstlichen Einkünfte und Domainen.
Markgrafthum Baden. -- Friedensschluß vom 22sten August 1796. An baarem Gelde, 2,000,000. 1000 Pferde, durch den Tractat jedes zu 400 Livr. geschätzt, 400,000. 500 Ochsen, jeden zu 250 Livr. geschätzt, 125,000. 25,000 Centner Korn, jeden zu 13 Livres. 325,000. 10,000 Säcke Hafer, zu 10 Livres, 100,000. 50,000 Centner Heu, zu 3 Livr., 150,000. 25,000 Paar Schuhe, zu 5 Livr. 125,000.
Schwaben, den 10ten August, 1796. An baarem Gelde, 19,000,000. 8400 Pferde, jedes zu 400 Livr., 3,360,000. 2000 Ochsen zu 250 Livr. 1,250,000. 150,000 Centner Korn zu 13 Livr., 1,950,000. 100,000 Säcke Hafer zu 10 Livr., 1,000,000. 150,000 Centner Heu, zu 3 Livr., 450,000. 100,000 Paar Schuhe zu 5 Livr., 500,000.
Bayern, den 7ten September 1796. An baarem Gelde, 10,000,000. 3300 Pferde, zu 400 Livr., 1,320,000. 200,000 Centner Korn, zu 13 Livres, 2,600,000, 100,000 Säcke Hafer, zu 10 Livr. 1,000,000. 200,000 Centner Heu, zu 3 Livr., 600,000. 100,000 Paar Schuhe, zu 5 Livr. 500,000. 10,000 Paar Stiefel, zu 20 Livr., 200,000. 30,000 Ellen Tuch für die Officiere, zu 25 Livr., 750,000.
Sardinien -- den 15ten Mai 1796. Abtretung des Herzogthums Savoyen, der Grafschaften Nizza, Tenda, u. s. w. Kriegs- und Mundprovisionen in den den Franzosen überlieferten Festungen, landesherrliche Domainen und Einkünfte; der Emigrirten; der Geistlichkeit; Silberzeug der Kirchen; Contributionen und Ernährung der Armeen vor der Vereinigung; ein von den Franzosen besetzter Theil von Piemont, bleibt durch den Friedenstractat den Requisitionen unterworfen.
Modena. -- den 12ten Mai 1796. An baarem Gelde, 10,000,000. 20 Gemälde.
Der Pabst . . . den 18ten Februar 1797. An baarem Gelde, 30,000,000. 200 Gemälde oder Statuen; nun ist der ganze Kirchenstaat in Farnzösischer Gewalt.
Genua. -- Gezwungne Anleihe. An baarem Gelde, 4,000,000. Requisitionen und Lieferungen für die Truppen, die seit 18 Monaten das Gebiet der Republik besitzen.
Toscana. -- Gezwungne Anleihe. An baarem Gelde, 8,000,000.
Mailand, Cisalpinische Republik. Erste dem Mailändischen auferlegte Contribution im Jahre 1796, 20,000,000. Silberzeug der Kirchen: Requisitionen, Lieferungen, Unterhaltung der Armee während einem Jahre, Landesherrliche Einkünfte und Domainen, 20,000,000. Cisalpinien liefert, seit dem ersten Jan. 1797, monatlich eine Million für die Armee, 12,000,000. Es behält und unterhält ein Corps von 25,000 Franzosen, welches man auf mehr als 10,000,000 anschlagen muß.
Parma. -- den 8ten Mai 1796. An baarem Gelde, 2,000,000. 1700 ausgerüstete, und mit allem nöthigen Zeuge versehene Pferde zu 600 Livr., 1,020,000. 2000 Ochsen zu 250 Livr., 500,000. 10,000 Centner Korn, zu 10 Livr. 100,000. 5000 Centner Hafer, zu 6 Livr. 30,000. 20 Gemälde.
Venedig. -- Das Arsenal; die Flotte; Contributionen vor dem Aufstande im Aprilmonate 1797; Unterhaltung der Armee, die 15 Monate lang in der Terrafirma gestanden hat.
Neapel. -- Cavallerie-Pferde, die beym Friedenstractate 250 an der Zahl sämmtlich ausgerüstet geliefert worden sind; man hat noch vor einer Summe von 8 Millionen geredet, die vermöge geheimer Artikel entrichtet worden ist.
Oesterreichische Erbstaaten, die im Märzmonate 1797 überzogen worden sind. Die Contributionen sind unerschwinglich gewesen, vorzüglich zu Triest; die Minen von Idria sind geplündert worden; das Land hat die Armee während dem Marsche ernähren müßen; in dem Tractate von Leoben übernimmt der Kaiser die Verpflegung und Verproviantirung für die Rückkehr der Truppen, 80,000 Mann an der Zahl.
Spanien. -- Die eingenommenen Provinzen während des Kriegs sind von Contributionen ausgesogen worden; sie haben die Armee länger als den Zeitraum eines Jahrs hindurch ernährt; St. Domingo ist abgetreten worden.

Die von den Franzosen in den Jahren 1792 und 1793 besezten Niederlande und Lüttich wurden mit Contributionen belegt, deren Betrag unbekannt ist; eben so wurden Mainz und Frankfurt behandelt, die Armee des Custine wurde daselbst bis nach der Belagerung von Mainz ernährt; Franken und alle Länder zwischen dem Rhein und der Mosel wurden von Auflagen und Brandschatzungen fast gänzlich erschöpft. Eben so die bisher freye und glückliche Schweiz.


Recapitulation.

An bekannten Geldsummen und Geldeswerth.

Preußen: für das Herzogthum Cleve 3,600,000 Livr.
Holland: Contribution von 200 Millionen, negociirt zu 65 P. C. 130,000,000 --
Sold und Unterhaltung von 25,000 Mann, vier Jahre lang zu 14,000,000 56,000,000 --
Niederlande und Lüttich 192,000,000 --
Lande zwischen dem Rhein und der Mosel, und der Mosel u. der Maaß 43,000,000 --
Franken 12,000,000 --
Wirtemberg 4,000,000 --
Markgrafthum Baden 3,225,000 --
Schwaben 27,500,000 --
Bayern 16,990,000 --
Parma 3,650,000 --
Modena 10,000,000 --
Der Pabst 30,000,000 --
Genua 4,000,000 --
Toscana 8,000,000 --
Mailand u, Cisalpinische Republik 62,000,000 --
Die Schweiz 54,000,000 --
Summe 700,019,000 --

Diese Summen betragen also zwar nur 700 Millionen Livres; aber sie sind blos ein kleiner ausgeleiteter Bach aus einem großen Meere, wie schon oben bemerkt worden. Blos von Belgien ist berechnet worden, daß die Franzosen seit drey Jahren aus diesem Lande, 1095 Millionen Gld. gezogen haben. (S. Polit. Journal Jahrg. 1797, S. 675.) In einem Memoriale der Belgischen Administration an das Französische Directorium selbst, wurde die Totalsumme der Verluste dieses Landes auf 850 Millionen Gulden berechnet. (S. Polit. Journal, Jahrgang 1797, S. 941.) Dabey war noch nicht der Werth von mehr als anderthalb Millionen Gulden der geschlagnen Bäume, und die Additional-Bezahlung alter und neuer Contributionen in Anschlag gebracht. Es ist einleuchtend wahr, wie oben bemerkt worden, daß die Summe alles deßen, was die Franzosen den andern Ländern genommen haben, nur nach tausenden von Millionen gezählt, und von den besten Rechenmeistern in seiner ungeheuern Größe nicht berechnet werden kann.


Vermischte Nachrichten.[]

[1807]

Zu der den preußischen Staaten auferlegten Kriegs Kontribution muß die Grafschaft Mark 2,000,000 Livres, das Fürstenthum Münster 2,500,000 Livres herbeyschaffen. Das arme Fürstenthum Eichsfeld muß 460,000 Thaler (und außerdem noch 5155 Zntr. Waizen, 1718 Zntr. Roggen, 103091 Mtzn. Hafer, 22909 Zntr. Heu und eben so viel Stroh); -- die Stadt Halle 34912 Thaler, die Stadt Magdeburg 830,000 Thaler zu dieser Kriegskontribution entrichten.

Die den kursächsischen Staaten auferlegte Kontribution beträgt 16 Millionen Thaler, wozu der meißnische Kreis 1,300,000 beytragen soll. Außerdem müssen von der Stadt Dresden 55,000 Paar Schuhe, und überhaupt von Sachsen zur Befestigung Wittenbergs 26000 Pallidadenpfähle geliefert werden.

Dem Fürstenthum Fulda ist eine Kontribution von 1,300,000 Franken aufgelegt werden.

Die fürstl. reussischen Lande haben seit dem 16. Nov. durch Verwendung des regierenden Fürsten von Ebersdorf, Heinrichs LI, eine kaiserl. französischen Schutzbrief und Befreyung von aller Kontribution erhalten.


Kriegslasten.[]

[1807]

Bayreuth. Der dritte Theil der Kontribution ist bereits bezahlt; allein es ist auch alles baare Geld verschwunden, und wenn es bey der bestimmten Summe bleiben sollte, so ist voraus zu sehen, daß sie nicht gezahlt werden kann. Man hat zwar seine Zuflucht zu gezwungenen Anleihen genommen; allein die Kapitalisten haben schon alles Geld hergegeben, und im Auslande ist keines zu haben, so viele Mühe man sich auch gab, Anlehen zu suchen. Man muß nur bedenken, daß auch die Städte die zur Leistung der Requisitionen xc. große Summen geborgt haben, in Schulden gekommen sind, und daß schon dazu hergab, wer Geld hatte. Diese Städte haben noch eine ungeheure Schuldenlast auf sich, für deren Deckung gesorgt werden muß, wenn nicht großer Nachtheil für so manchen entstehen soll, der sein Geld entbehren muß. Die Kosten der Städte haben noch nicht aufgehört; täglich ist baares Geld erforderlich, und wo soll es herkommen? Die Besitzer von Rittergütern haben sowohl, als die Kaufmannschaft der Städte, Extra-Kontributionen bezahlen müssen. Der Handlungsstand zu Hof mußte außer der Kontribution, die nach den neuen Fuß auf jeden einzelnen fiel, noch 9000 Gulden entrichten; zu einem Zeitpunkte, wo ihm seine Güter auf der Elbe, und von Magdeburg nach Hof genommen worden sind, wobey manchem seine ganze Winter-Provision zu Grunde gieng, wo die Magazine ohne Waaren blieben, und also an keinen Erwerb zu denken war. Außerdem hat diese Stadt durch Requisitionen schon sehr viel gelitten.


Zeitungsnachrichten.[]

[1812]

Berlin, den 5ten März.

Unsere Verhältnisse mit Frankreich sind nunmehr bestimmt, und das vollkommenste Einverständniß hat in jedem Betracht statt. Alle Zahlungen in baarem Gelde auf die rückständige Kontribution vom letzten Kriege hören von nun an auf. Man ist übereingekommen, daß sie durch Landesprodukte und mittelst der Verpflegung der französischen und alliirten Truppen abgetragen werden sollen. Die Kosten der Unterhaltung der Festung Glogau und der Garnison in derselben gehen von jetzt an für französische Rechnung.

Quellen und Literatur.[]

  • Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
  • Politisches Journal nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen. Jahrgang 1798.
  • National-Zeitung der Deutschen. 1stes Stück, den 1ten Januar 1807. ff.
  • Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 56. Dienstag, den 5. März 1812.
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