Contingent.[]
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Contingent hieß derjenige Theil der deutschen Reichsarmee, den einzelne Reichsstände zu Reichskriegen stellen mußten. Die Antheile eines jeden richteten sich ehemals nach einem Reichsgesetze Carls V. von 1521 (Reichsmatrikel), nachher aber in der Regel nach dem Reichsschluß von 1681, vermöge dessen die Armee, bei gewöhnlichen Kriegen, 40,000 Mann (12,000 Reiter, 28,000 Mann Fußvölker) in sich begriff. Diese Anzahl ward das Einfache (simplum) genannt, stieg aber bei dringender Gefahr auf das Zweifache (duplum, 80,000), und Dreifache (triplum, 120,000). Aber im französischen Kriege hat man sogar das Fünffache (quintuplum 200,000) ausgeschrieben, welches jedoch nicht ganz gestellt worden ist. Die Generale bei dem Contingent waren zur Hälfte catholisch und zur Hälfte protestantisch. Kleine Reichstände gaben oft Geld, statt der Mannschaft. Die Errichtung des rheinischen Bundes änderte in dieser Verfassung für die den Bund bildenden Reichsfürsten nichts als die Formen, während die übrigen noch nicht zum Bunde gehörenden nunmehrigen Souveraine durch die Auflösung des deutschen Reiches von den bisherigen Verbindlichkeiten, welche die carolinische Reichsmatrikel besagte, entbunden wurden. Die conföderirten Staaten mußten nach dem 29. und 30. Art. der Bundesacte ihre Continente an baarem Gelde zur Bezahlung der Kreisschulden nach Verhältniß ihrer alten und neuerworbenen Besitzungen übernehmen und der 36., 37. und 38. Art. bestimmten die Contingente an Truppen, welche jedes Mitglied der Conföderation auf den Fall eines Krieges, nach geschehener aufforderung des Protectors, zu stellen habe. Bei der Errichtung des Bundes betrugen die Contingente der sämmtlichen damals beigetretenen Fürsten 63,000 Mann. Als in der Folge und hauptsächlich durch den Gang des Krieges, der 1806 und 1807 von Frankreich und dem Rheinbunde gegen Preußen und Rußland geführt wurde, der Bund sich erweiterte, so daß er von 13 ursprünglichen Mitgliedern bald bis auf 36 sich vermehrte, erreichte die Bundesarmee die Zahl von 119,980 Mann, welche aber sich wieder verminderte, als Oldenburg und Aremberg nach einverleibung derselben mit Frankreich aufhörten, Bestandtheile des Bundes zu seyn, so daß die sämmtlichen Contingente zuletzt 110,180 Mann betrugen, zu welchen im Falle eines Krieges Frankreich selbst ein Contingent von 200,000 Mann von allen Waffen stellte. Die neue deutsche Constitution wird auch darüber neue Bestimmungen enthalten.
Quellen.[]
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.