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Commenthur, ist ein Befehlshaber über die geistlichen Ritterordensgüter. Sie haben allerhand Ehrenstuffen unter sich. Wer in den Orden erst aufgenommen worden, der heißt Novitius, und wird ihm ein Pferd nebst einem Knecht zugegeben. Nachmals wird er Conventualis, ferner Küchenmeister, alsdenn Baumeister, hernach Ueberreiter, welcher über die Einkünfte der Landgüter bestellt ist. Hierauf wird er Trappierer, der für die häuslichen Dinge sorgt, damit in Küche und Keller alle Nothdurft vorhanden sey. Der Hauscommenthur hat die gerichtlichen und Baurenhändel unter sich. Der Commenthur an sich selbst muß Rechnung leisten, hat ein gewisses Deputat und Regalien, und ist seine Commende weitläufig, so hat er einen Hauscommenthur oder Trappirer zum Assistenten. Hiernächst kommen die Commenthurconsiliarii, Rathsgebietiger, deren sind ordentlich sechs, welche ihrem Ordensmeister oder Provincial in wichtigen Fällen mit Rath beystehen. Endlich ist der Landcommenthur, der sorgt für alle Commenden in seiner Provinz, visitirt sie, und ist einer von den Capitularibus, welche das Recht haben, einen Großmeister ihres Ordens zu erwählen.


Quellen und Literatur.[]

  • Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.