Sturz der weltlichen Macht des Pabstes.[]
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Der siebenzehnte May 1809.
Nachdem durch das Dekret des Kaisers Napoleon vom 2ten April die militärische Besitznahme der Provinzen Urbino und Camarino, dann der Marken Ancona, Macerata und Fermo und die Einverleibung dieser Länder mit dem Königreich Italien in Vollzug gesetzt waren, so war wohl vorauszusehen, daß der Schlag, welcher der weltlichen Herrschaft der Päbste ein Ende machen sollte, nicht sehr ferne mehr seyn könne. Dieser Schlag kam am 17. May des Jahrs 1809 durch das vier Tage vor der Schlacht bey Aspern ausgefertigte Dekret, worinn es hieß:
"In Erwägung, daß Karl der Große, Kaiser der Franzosen, den römischen Bischöfen verschiedene Gegenden schenkte und sie ihnen blos als Lehen überließ, um die Ruhe seiner Unterthanen zu sichern und ohne daß Rom deßwegen je aufgehört hat, ein Theil seines Reichs zu seyn; da seit dieser Zeit die Vereinigung der geistlichen und weltlichen Macht, so wie noch jetzt, die Quelle beständiger Zwietracht gewesen; da sich die Päbste nur zu oft des Einflusses der einen Macht bedient haben, um die Prätensionen der andern zu unterstützen und da aus dem Grunde die geistlichen Angelegenheiten, die ihrer Natur nach unveränderlich sind, mit den weltlichen vermengt wurden, die sich nach den Umständen und nach der Politik der Zeit verändern; -- da wir endlich erwägen, daß alles, was wir vorgeschlagen haben, um die Sicherheit unsrer Armeen, die Ruhe und das Wohl unsrer Völker, die Würde und Integrität unsers Reichs mit den weltlichen Prätensionen der Päbste zu vereinigen, vergebens gewesen ist, so haben wir beschlossen und beschliessen wie folgt: 1) Die Staaten des Pabsts sind mit dem französischen Reich vereinigt. 2) Die Stadt Rom, der erste Sitz des Christenthums und so berühmt durch die Erinnerungen, die sie veranlaßt und durch die Monumente, die sich daselbst befinden, wird für eine freye kaiserliche Stadt erklärt. 3) Die Monumente der römischen Größe sollen auf Kosten unsers Schatzes erhalten werden. 4) Die öffentliche Schuld wird für eine Reichs-Schuld erklärt. 5) Die jetzigen Einkünfte des Pabstes sollen frey von allen Belastungen zwey Millionen betragen. 6) Das Eigenthum und die Palläste Sr. Päbstlichen Heiligkeit sollen keinen Auflagen, Jurisdiktionen und Untersuchungen unterworfen seyn, und überdies besondere Immunitäten geniessen. 7) Eine ausserordentliche Consulta soll am 1. Juny in unserm Namen von den Staaten des Pabstes Besitz nehmen und Maaßregeln treffen, daß die constitutionelle Regierung am ersten Jänner 1810 daselbst in Kraft sey."
Das Jahr 1814 hat dieses Dekret aufgehoben und was an dessen Stelle kommen wird, mag die Zeit lehren.
Quellen.[]
- ↑ Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.