Reichsstadt, in Deutschland, war eine dem Kaiser und Reich unmittelbar unterworfene Stadt, die Sitz und Stimme auf dem Reichstage hatte. Solche Städte hatten entweder von jeher ihre Unmittelbarkeit, oder sie wurden von Kaisern unmittelbar gemacht und der Gewalt ihrer vorigen Landesherren entzogen; theils erkauften sie auch die Freyheit von denjenigen, die sonst über sie zu befehlen hatten, oder sie kamen, bey Erlöschung der fürstl. Häuser, unter denen sie stunden, unmittelbar unter das Reich.
Alle Einträge (51)
I