General, eine militärische Charge; bei den Deutschen Armeen ist der General mindestens Chef eines Regiments, bei den Französischen Heeren gibt es nur Brigade- und Divisionsgenerale, da jedes einzelne Regiment von einem Obersten commandirt wird.
Generallieutenant ist der nächste nach dem General en Chef, und General-Major oder General-Wachtmeister der nächste nach diesem.
General en Chef, der Obergenral, der Oberfeldherr; Generaladjutant, der Gehülfe des Generals, der seine Befehle empfängt und zur Vollziehung bringt.
General-Feldmarschalllieutenant, der nächste nach dem Generalfeldmarschall, z. B. bei der Kaiserlich Oesterreichischen Armee.
Generalcapitain war in Holland der oberste Kriegsbefehlshaber, soviel als bei andern Mächten der Generalfeldmarschall.
Generalissimus, der Oberbefehlshaber der gesammten Kriegsmacht; besonders dann, wenn eine Armee aus den Truppen verschiedener Mächte zusammengesetzt ist.
Quellen und Literatur.[]
- Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
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