Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Capitulation.[]

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Da Se. Excellenz, der General Blücher, sich hat in eine Capitulation einlassen wollen, und da er sich durch die Lage, worin er sich befindet, dazu genöthigt sieht, so nimmt er die Bedingungen an, welche im Namen der 3 Corps der großen franz. Armee, welche an den Orten standen, gemacht worden, nemlich im Namen Sr. kaiserl. Hoheit des Großherzogs von Berg, Se. Durchl. Hoheit Marschalls Prinzen von Ponte Corvo, u. Se. Excellenz des Marsch. Soult; welche Capitulation im Namen der 3 Armeekorps von dem Hrn. Divisionsgenerälen Tilly und Rivaud unterzeichnet ist, von denen jeder eine Division des ersten Armeekorps, unter den Befehlen Sr. Durchlaucht, des Marschalls, Prinzen von Ponte Corvo kommandirt, da sie sich der Armee, welche capitulirte, am nächsten befand.

Art. 1. Die Truppen unter den Befehlen Sr. Excell., des Generals von Blücher, sowohl Cavallerie als Infanterie und Artillerie, und alle Detaschements, welche zu seinem Commando gehören, werden Kriegsgefangene seyn.
Art. 2. Die Waffen, Pferde, Kanonen und Munition aller Art, werden augenblicklich der franz. Armee übergeben werden.
Art. 3. Die Offiziers aller Grade, mit Inbegriff der Cadets, werden ihre Waffen, Pferde und Bagage behalten, die Unteroffiziers und Soldaten werden ihre Säcke und Mantelsäcke behalten.
Art. 4. Die Offiziers werden sich auf ihr Ehrenwort als Kriegsgefangene ergeben und versprechen, sich nach dem Orte zu begeben, der ihnen angezeigt werden wird.
Art. 5. Die Kriegeskasse und alle Fonds, welche Sr. preuß. Majestät zugehören, werden zur Disposition der franz. Armee übergeben. Man bezieht sich bei diesem Punkte auf das Wort des Herrn General Blücher.
Art. 6. Der General von Blücher wird durch seinen General-Quartiermeister den Etat aller Corps. u. Detaschements geben lassen, welche zu seinem Commando gehören.
Art. 7. Das Armeekorps Sr. Excellenz des Gen. v. Blücher wird heute Mittag mit den Kriegsehren in Gegenwart der französischen Armee mit seinen Waffen, Pulverwagen, fliegenden Fahnen und Standarten defiliren und die Waffen nachher niederlegen, wenn er den linken Flügel der franz. Armee vorbeidefilirt ist.

Doppelt ausgefertigt zu Ratkau, den 7. Nov. 1806.

Unterzeichnet:
Der General von Blücher.
Die Divisionsgeneräle Tilly und Rivaud.


Quellen.[]

  1. Königlich priviligirte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen. Zeitungs-Expedition auf der Jägerbrücke Nr.43. Im Verlage Vossischer Erben. 138sten Stück.
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