Caper.[]
Caper,[1] Schiff, so zu Kriegszeiten von einer oder mehrern Privatpersonen ausgerüstet wird, um Schiffe von feindlichen Unterthanen, oder die den Feinden verbothne Waaren zuführen, wegnehmen. Es wird durch eine Bewilligung der Admiralität seines Landes dazu berechtiget; und diese von der Regierung herkommende Autorität macht den Unterschied zwischen dem Caper und Seeräuber.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor zu Altdorf. Neu bearbeitet von Konrad Mannert, Königl. Bairischen Hofrath und Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1805.