Pays de Vaud.[]
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Pays de Vaud, das Waadtland, die Waadt, eine schweizerische Landschaft, die südlich an den Genfersee, westlich an Frankreich, nördlich an Neufchatel und Freiburg und östlich an Freiburg und Bern gränzt, durch die schweizer Revolution ein eigner Canton wurde, und im J. 1798 auf 45 Quadratmeilen 129,000 Einwohner zählte, welche durch hinzufügung mehrerer Orte im Jahr 1807 bis auf 145,000 stiegen. Die Einkünfte betragen 700,000 Franken, und das Contingent 1482 Mann. Sie gehörte früher den Herzogen von Savoyen, wurde diesen 1536 vom Canton Bern entrissen, und als untergebnes Land behandelt. Da nun weder der zahlreiche Adel, noch sonst ein Einwohner zu Ehrenämtern kommen konnte, und die berner Landvögte mancher Bedrückungen beschuldigt wurden, so entstanden öftere Unruhen, die während der Revolution von Frankreich zum Vorwande des Angriffs gegen Bern im J. 1798, und bald gegen die ganze Schweiz genommen wurden. Das Land ist mit niedrigen Gebirgen durchzogen und im Ganzen reizend, gut bebaut und fruchtbar an Getraide, welches jedoch nicht hinreicht, an Tabak und an Schlachtvieh. Der Canton besitzt das einzige Salzwerk in der Schweiz; es liefert jährlich nur 20,000 Centner. Der Hauptreichthum des Landes ist der Obst- und Weinbau. Die geschätztesten Sorten sind der Rysswein und Wein de la Côte. Die Manufacturen von Uhren, Biiouterien, Seidenzeugen u. s. w. blühen, außer zu Lausanne, zu Vevay und in einigen andern Städten am See. Die Einwohner sind Reformirte, die Landessprache die französische. In Lausanne ist eine Universität. -- Durch die Anordnungen von 1803 beruht die gesetzgebende Macht in dem großen Rathe von 180 Mitgliedern, welcher seine Sitzungen jedesmal im Mai zu Lausanne hält. Neun Mitglieder desselben bilden die Regierung, welche für die Vollziehung der Gesetze sorgt, auch in der Zwischenzeit Verfügungen trifft, worüber sie aber dem großen Rath Rechenschaft ablegen muß. Die Justiz verwalten Friedensrichter, in zweiter Instanz die Justiztribunale jedes Distrikts und in höchster Instanz das Appellationsgericht zu Lausanne.
Quellen.[]
- ↑ Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.