Schweitz.[]
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Schweitz, Schwytz, einer von den Cantons in der Schweitz, welche sich am ersten in die Freyheit gesetzt haben. Er liegt zwischen den Cantons Uri, Glaris, Zürch und Lucern. Der Flächeninhalt des Cantons beträgt 21 QM., die Bevölkerung und mit Einschluß von Gersau etwas über 30,000 Seelen. Das Land ist mit vielen und zum Theil hohen Schneebergen umgeben und durchzogen, welche zwar minder rauh sind als in dem südlichern Uri, aber doch das Land mehr zur Viehzucht als zum Feldbaue bestimmen. Diese ist also die Hauptsache des Schwyzers, welcher große Heerden von vortrefflichem großen Rindvieh besizt, und aus dem Verkauf desselben, so wie aus den vielen Käsen, beträchtliche Summen in das Land zieht. Auch die Pferde- und Schafzucht ist nicht unbedeutend, und die Einwohner bey ihrer mäßigen Lebensart und Befreyung von allen Abgaben, zum Theil wohlhabend, zum Theil reich. Manufakturen hat der Canton nicht. Jedermann lebt von seinen Heerden oder seinem Gelde. Jeder eigentliche Landmann, wozu auch einige adeliche ansehnliche Familien gehören, hat mit dem andern gleiche Rechte, giebt seine Stimme bey der Versammlung des Volks, ernennt seine Obrigkeiten, und erhält von diesen, so wie von den Summen, welche für die Erlaubniß zu fremden Kriegsdienst in das Land flossen, Kopf für Kopf seine Spenden; wie dies in den meisten kleinen demokratischen Cantonen der Fall war. Kein Wunder, daß Einwohner, welche nichts bezahlten und selbst herrschten, mit den allgemeinen Umwandlungen der Schweiz im J. 1798 und mit der Einheit der helvetischen Republik nichts wollten zu schaffen haben. Durch Uebermacht wurden sie zur Einwilligung gezwungen, der Canton ganz aufgehoben u. zu Waldstätten geschlagen. Aber durch die neue Verfassung Helvetiens im J. 1803 wurde er nicht nur wieder hergestellt, sondern auch durch Beyfügung von Küßnacht, Gersau, des Gebiets von Einsiedeln, durch die Höfe, die March und Reichenburg, noch vergrößert. Die alte demokratische Verfassung, daß auf der versammelten Landesgemeine die höchste Gewalt beruht, bleibt unverändert; nur darf der Canton nicht als eigener Souverän mit andern Mächten unterhandeln. Die katholische Religion bleibt die herrschende. Die vollziehende Gewalt hat der Cantonsrath, welcher aus allen Bezirken zusammengesezt ist; aus 200 stimmfähigen Landleuten (von denen jeder über 20 J. alt seyn muß) wird ein Mitglied des Cantonsraths genommen. An der Spitze desselben steht der Landamman, Statthalter und Seckelmeister. Das Justizwesen besorgt das Cantonsgericht. Der Canton ist in die 6 Bezirke Gersau, Küßnacht, Einsiedeln, Wollerau, Pfeffiken und March getheilt. Jeder Bezirk hat wieder seinen Bezirksrath. Die herrschende Religion ist noch wie vor katholische. Das Contingent zur Eidgenossenarmee beträgt 301 Mann, und zur Geldsumme liefert Schwyz 3012 Franken. Der Hauptort heißt
Schweitz oder Schwitz, ein schöner Flekken, der zwar sehr zerstreut erbaut ist, aber schöne Gebäude und gegen 5000 Einwohner hat. Die Hauptkirche, das Rathhaus und die Kanzley zeichnen sich aus. Daselbst wird das grosse Bannier aufbewahrt, welches Pabst Julius II. 1512 den Schweitzern, nebst dem Titel der Beschützer des Glaubens gab.
Quellen.[]
- ↑ Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte zu Landshut. Landshut, bei Philipp Krüll, Universitätsbuchhändler. 1811.