Staatskräfte.[]
I. Land.
- 1. Bestandtheile. Das Hauptland ist aus 3 Königreichen zusammengesetzt: aus Castilien, Aragonien und Navarra. Jedes dieser Königreiche begreift wieder verschiedene Landschaften, Fürstenthümer, und kleinere Königreiche. Auch sind dem Hauptlande die 12 canarischen Inseln in Africa einverleibt.
- An Nebenländern außerhalb Europa gehören zu Spanien in Africa: Ceuta mit noch 3 kleinen Plätzen auf dem festen Lande von Nordafrica; die 2 keinen Inseln Annodono und Fernando del Po; in Asien die philipinnischen, oder manilischen, und die ladronischen, oder marianischen Inseln, nebst Festung, Hafen und einigen Plätzen auf der Insel Magindanao. Anspruch machte bisher Spanien auch auf die Oberherrschaft über die carolinischen, oder Palaos-Inseln. Von America war unter der vorigen Regierung der größte und beste Theil dem spanischen Scepter unterworfen; in Nordamerica: das Vicekönigreich Mexico, oder Neuspanien, Neumexico und Florida; in Südamerica: Guatemala, Neu-Grenada, Venezuelas und Caraccas, das Vicekönigreich Peru, das Reich Chile, und das Vicekönigreich la Plata; in Westindien: die Insel Cuba, und Portorico nebst Margaretha und S. Salvador. Gegenwärtig streben einige dieser Länder nach der Unabhängigkeit.
- 2. Größe. Das feste Land allein begreift 8 - 9000 Quadratmeilen; das ganze Hauptland mit den sowohl im mittelländischen Meere liegenden, als den canarischen Inseln ungefähr 9480 Quadratmeilen.
- 3. Lage und Gränzen. Nur gegen Westen und Südwesten berührt Spanien unmittelbar ohne natürliche Gränze das Königreich Portugal, auf allen andern Seiten ist es durch Naturgränzen gedeckt: gegen Osten durch das mittelländische, gegen Süden durch das mittelländische und atlantische Meer, welches auch auf der Westseite einen Theil van Spanien begränzt, und gegen Norden theils durch eben dieses Meer, theils durch die pyrenäischen Gebirge. Ueberall sind die jenseits dieser natürlichen Gränzen wohnenden Völker Alliirte von Spanien, nur jenseits des mittelländischen Meeres hat das Königreich eine gefährliche Nachbarschaft: die africanischen Räuberstaaten.
- 4. Boden. Spanien ist zwar im Ganzen ein gebirgiges Land. Von den Pyrenäen, einem Gebirge, welches aus abwechselnden, auf Granit sitzenden Thon- und Kalkschichten besteht, laufen verschiedene andere Gebirge in mehrern Armen in das Reich aus. Die zwei vornehmsten sind diejenige Gebirgskette, welche in den nördlichen Provinzen bis an die Vorgebirge Finnisterre und Ortegal sich ausdehnt, und diejenige, welche sich in den südlichen Theilen bis an den Felsen von Gibraltar und an die portugiesische Küste hinzieht. Viele dieser Gebirge sind mit Waldungen besetzt; einige lassen an ihren Theilen nichts als kahles Gestein sehen; auf andern ruht beständig Schnee oder Eis. Aber zwischen diesen Gebirgen laufen anmuthige, ungemein fruchtbare Thäler fort. Besonders zeichnen sich die großen Ebenen des mittlern Theiles, und der Strich an den Küsten des mittelländischen Meeres durch fetten, theils thon- theils mergel- theils gypsartigen Boden, und durch den höchsten Grad von Fruchtbarkeit aus. Im Ganzen ist auch an steinigen Gründen, welche hier und da vorkommen, und solchen, wo der Sand vorherrschend ist, der Fleiß des Anbauers nicht umsonst verschwendet.
- 5. Gewässer. Wenn gleich Spanien keinen einzigen großen See, und mancher Strich Landes gar kein Wasser hat, so gehört das Königreich doch zu den wohl bewässerten Ländern; die Zahl der größern und kleinern Flüsse und Bäche steigt beinahe an die 250 hinan. Die vorzüglichsten sind der Tajo, der Minho, der Douro und die Guadiana, welche ihren Lauf aus Aragonien, Galicien, Soria und Neucastilien nach Portugal nehmen, und sich alsdann in das atlantische Meer ergießen; ferner der Quadalquivir, der im südlichen Gebirge von Segura entspringt, und sich außerhalb der Meerenge von Gibraltar mit dem atlantischen Meere vereinigt, und der aus den asturischen Grenzen in Altcastilien heranströmmende Ebro, der sich mit großer Heftigkeit in das mittelländische Meer stürzt. Aber selbst unter diesen ansehnlichen Flüssen sind nur wenige schiffbar. Selbst der größte unter ihnen: der Tajo, ist es nicht. Der Guadalquivir ist seiner seichten Stellen und Sandbänke wegen für große Schiffe nur bis Sevilla, und für kleinere bis Cordova schiffbar. Den Mangel an Schiffbarkeit ersetzen nur der große aragonische mit dem Kanale von Tausta, derjenige von Castilien, welcher die Verbindung der Pisuerga mit dem Douro unterhält, und der Kanal von Alcazar. Der von Madrit ist nur wenige Meilen lang, und im Sommer seinen Seichtigkeit wegen nicht sehr brauchbar.
- 6. Klima. Im Norden des Königreichs und in den Gebirgsgegenden streicht zwar, wie überall unter solchen Verhältnissen, eine etwas kältere Luft; aber vermöge der Lage Spaniens in dem südlichen Theile des gemäßigten Erdstrichs zwischen 36 und 44° nördlicher Breite sind Luft und Witterung auch hier weit mehr gemäßigt, als in den gebirgigen, oder nördlichen Strichen manches andern Landes. In dem mittlern und südlichen Theile kennt man kaum den Winter; Schnee und Eis sind eine Außerordentliche Erscheinung; selbst zu dieser Jahreszeit sind nicht selten die Wiesen mit angenehmen Grün überzogen, und es entfalten sich die Knofpen der Feldblumen. In den Sommermonaten erreicht die Hitze einen ungemein hohen Grad. Des Nachts hingegen ist die Luft kalt, und ihre Feuchtigkeit ersetzt den Mangel an Regen. alle diese Umstände begünstigen die Vegetation ungemein; aber nicht eben so sehr die Gesundheit der Einwohner. Die oft plötzliche Abwechselung zwischen Hitze und Kälte, besonders wann der schneidende Nordwestwind Gallego eintritt, erzeugt, wenn man sich vor ihren Folgen nicht hinlänglich bewahrt, nicht selten Fieber, Schlagflüsse, Koliken; so wie im Gegentheile der brennende Südwind Solano öfters Schwindel, Entzündungen u. s. w. hervorbringt.
II. Bewohner.
- 6. Nach ihrem Wohlstande, und ihren Beiträgen zur Erhaltung des Ganzen. In der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts schätzte man den ganzen Vorrath an baarem Gelde in Spanien auf 400 Millionen französischer Livres. Davon befindet sich bei weitem der größte Theil in den Händen der Geistlichkeit und des Adels. Zu denjenigen, die den Reichtum Spaniens unter sich theilen, können noch einzelne Kaufleute und Fabricanten gezählt werden. Etwas Wohlstand findet man bei der Gewerbetreibenden Classe der kleinern Kaufleute und der Handwerker in den größern Städten. Aber bittere Noth herrscht unter dem gemeinen Volke, vom Taglöhner bis zum niedrigen Handwerker in kleinen Städten, und selbst der Bauer ist, im Durchschnitte, arm. Die reiche Geistlichkeit verzehrte bisher, zum Nachtheile des Geldumlaufes, weit unter ihren Einkünften, und der hohe Adel zog alles Geld in die größern Städte, wo er lebte, ohne wieder einen Theil auf das platte Land zurückfließen zu lassen. Eigentlich war es nicht so sehr der Hang zum Müssiggange, als vielmehr dieser Umstand, und die politische Lage des spanischen Bauers, die ihn zu keinem Wohlstande kommen ließen. Was er erarbeitete, erwarb er größtentheils nur seinem Herrn. Von demjenigen, was er sich selbst verdiente, mußte er einen großen Theil an den Staat wieder hinüber geben; und manche Abgabe an denselben war um so drückender, da sie entweder bloß den Bürger und Bauer allein traf, wie z. B. die Familien- oder Vermögenssteuer (15 von 1000), oder auf solche Dinge gelegt war, welche die Vermehrung des nutzbaren Eigenthums, und die Erwerbung des Auskommens erschwerten, z. B. die Alcavala, oder Abgabe von allem, was verkauft, oder vertauscht wird, oder weil er genöthigt war, gewisse Lebensbedürfnisse, wofür eine bestimmte Summe an Auflage (Millionensteuer) eingehen sollte, von den königlichen Magazinen für willkührliche Preise zu kaufen.
- Was die Regierung bisher aus diesen und mehr andern Auflagen, aus den Zöllern, Zehenden und zahlreichen Monopolien zog, soll jährlich 70 Millionen Thaler betragen haben. Die Staatsausgabe überstieg gewöhnlich die Einnahme; daher die Staatsschuld schon im J. 1784 auf 96'494,184 Thaler gestiegen war. Im J. 1796 waren an Papiergeld 1490 Millionen Realen im Umlaufe.
- 7. Nach ihren Vertheidigungsmitteln. a. Die Landmacht betrug bisher in Friedenszeiten höchstens 70,000 Mann regulären Truppen, und über 30,000 Mann Landmiliz. Officiers wurden in einer Schule der Taktik, in der Cavallerieschule zu Ocanna, in der Artillerieschule zu Segovia, in der Fortificationsschule zu Carthagena, und in den Ingenieurs-Akademien zu Barcellona und Ceuta gebildet. Zu seiner Sicherheit hat das Königreich einige Festungen an den Pyrenäen und portugiesischen Gränzen. Die wichtigsten sind Zamora, Badajoz, S. Carlos, S. Sebastian und Olivenza. Diejenigen, die sich im Innern des Reiches befinden, sind größtentheils verfallen.
- b. Die Seemacht schätzt man auf 50 Linienschiffe, 30 Fregatten und 100 kleinere Kriegsfahrzeuge, wozu 12,000 Mann Seetruppen, über 3000 Mann Artillerie, und 40,000 Matrosen gehören. Die Kriegshäfen sind Ferrol, Cadiz und Carthagena. Daselbst sind auch Schiffswerfte und die nöthigen Seearsenale; das wichtigste Seemagazin und Arsenal ist zu Cadiz. Den Seedienst lernt man in 9 Steuermannschulen, und in den Marine- und Seeartillerieschulen, wovon jeder Kreigshafen eine hat.
Staatsverfassung.[]
I. Innere Verhältnisse.
- 1. Grundgesetze. Die Staatsverfassung des Königreichs Spanien, die aber noch nicht nach allen ihren Theilen zur Vollziehung gebracht werden konnte, ist durch zwei Acten bestimmt: 1. Durch die Verträge des Königs Karl IV. und der spanischen Prinzen mit dem Kaiser der Franzosen vom J. 1808, worin ersterer seine Rechte auf Spanien an den Kaiser Napoleon abtritt, und letztere dem spanischen Throne entsagen; und 2. durch die neue Constitution des Königreichs vom 6. Jul. 1808.
- 2. Regierungsform und Thronfolge. Spanien ist eine in der männlichen, rechtmäßigen Nachkommenschaft erbliche Monarchie, doch so, daß, wenn gar kein Erbe von der männliche Linie mehr vorhanden ist, alsdann der älteste Sohn der ältesten Prinzessinn des letzten Königs, oder wenn er keine Prinzessinn hinterläßt, derjenige, den er selbst dazu bestimmt haben wird, succediren soll.
- 3. Verhältnisse und Rechte des Königs und seiner Familie. Sie sind größtentheils dieselben, welche auch in Frankreich, und in den übrigen Bundesstaaten bestehen.
- Die Civilliste des Königs beträgt 2 Millionen harter Piaster nebst einigen Domänen, welche wenigstens 1 Million harter Piaster einbringen sollen. Dem Erbprinzen sind als Appanage 200,000, den Infanten 100,000, den Infantinnen 50,000, und der Königinn als Wittwengehalt 400,000 harte Piaster ausgesetzt.
- Der Titel des Königs ist: Von Gottes Gnaden, König von Spanien und Indien.
- Der Hofstaat besteht theils aus 6 Großoffiziers der Krone, nämlich: einem Groß-Almosenier, einem Groß-Majordomus, einem Großkämmerer, einem Großstallmeister, einem Großjägermeister, und einem Groß-Ceremonienmeister; theils aus einigen Officiers der Krone, nämlich: aus Almoseniers, Ehrencaplänen, Kämmerern, einem Stallmeister, Ceremonienmeister xc.
- 4. Verhältnisse und Rechte der Staatsbürger. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich, und keinem gilt irgend ein Privilegium; doch giebt es noch Cortes, oder eine Nationalversammlung, die aus 3 Bänken, der Geistlichkeit, dem Adel, und dem Volke, im Ganzen aus 172 Mitgliedern, besteht. Unter dem Volke sind Deputirte von den Provinzen, von den vornehmsten Städten, von den Kaufleute, und von den Gelehrten und Künstlern begriffen.
- Was in andern Ländern als eine drückende Last betrachtet wird, ist hier ein Recht der Nation; daß nämlich keine Religionsfreiheit besteht, sondern in ganz Spanien keine andere Religion geduldet wird, als die römischkatholische.
II. Auswärtiges Verhältniß.
- Vermöge der Constitution besteht für immer eine Offensiv- und Defensivallianz zwischen Frankreich und Spanien. Dieses Königreich ist daher auch ein Glied in der Kette des großen Föderativsystems.
Staatsverwaltung.[]
- Die Centralverwaltung liegt 1. einem Staatsrathe von wenigstens 30, höchstens 60 Mitgliedern, 2. einem Senate, und 3. neun Ministern ob, denen die übrigen Stellen untergeordnet sind. Die Minister sind: 1. der Justizminister, 2. der Minister der geistlichen, 3. derjenige der auswärtigen Angelegenheiten, 4. der Minister des Innern, 5. der Finanzen, 6. der Kriegsminister, 7. der Minister der Marine, 8. derjenige für Indien, und 9. der Minister der allgemeinen Polizei. Auch hat das Königreich einen Staatssecretär mit dem Range eines Ministers. -- Außerdem ist noch die oben erwähnte Nationalversammlung angeordnet.
- Die Verwaltung der einzeln Theile ist noch nicht organisirt, da sich eine großer Theil des Königreichs noch immer im Zustande des Krieges und der Zerrüttung befindet.
Quellen.[]
- Handbuch der Statistik der europäischen Staaten, zum Gebrauche bei Vorlesungen und zur Selbstbelehrung von D. Joseph Milbiller. Landshut, 1811. Bei Philipp Krüll, Universitäts-Buchhändler.