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Sardinische Monarchie und das Haus Savoyen.

Der Anfangspunkt dieser Monarchie ist das Alpenland Savoyen. Dieses Bruchstück zertrümmerter Staaten (des alten Königreichs Burgund, der fränkis. Monarchie, des Königreichs Italien unter den Karolingern, und des Königreich Arelat) gewann seine Selbstständigkeit im Anfang des 11ten Jahrh. durch den Grafen Berthold, einen Abkömmling des Grafen von St. Maurice im Walliser Lande, den der letzte König von Arelat, Rudolf III. um das Jahre 1016 zum Grafen über Savoyen gesetzt hatte. Er ist wahrscheinlich der Stammvater der folgenden Grafen und nachherigen Herzoge von Savoyen. Sein Sohn, Graf Humbert I., erhielt vom Kaiser Konrad II., 1032, als Arelat an Deutschland gefallen war, die herrsch. Chablais. Seitdem erwuchs das Land nach und nach zu einer Monarchie. Die Grafen von Savoyen erweiterten nämlich ihr Gebiet und ihre politischen Vorrechte, theils durch Vermählungen, z. B. mit der Erbgräfin von Susa im J. 1050, welche einen Theil von Piemont (Susa, Aosta und Turin) dem Hause Savoyen zubrachte; theils durch ihr kluges Anschließen, im Kampfe der Guelsen und Gibellinen, an ihren Oberlehnsherrn, den König der Deutschen wodurch sie neue Titel (den reichsgräflichen IIII) und Fürstenlehne auch mit dem Reichsvicariate in der Lombardei eine gewisse Gewalt über die Reichsvasallen unter der Geistlichkeit und dem Adel erwarben; theils durch Kauf- und Tauschverträge; theils in der Folge durch eine nach Zeit und Umständen immer wechselnde, oft nachtheilige, noch öfter gewinnreiche Politik, die zwischen den sich bekriegenden Staaten, Frankreich, Oesterreich und Spanien hin und herschwankte, bis England, seit 100 Jahren, durch Allianz- und Subsidien-Verträge den Alpenhüter Italiens, mittelst Sardinien und Genua, unauflöslich an sein politisches System knüpfte.

In der Geschichte das Staates selbst sind 2 Zeiträume zu trennen.

I. Von der ersten Befestigung desselben im J. 1383 durch das Testament des Grafen Amadeus VI., welches die Untheilbarkeit der Länder und die Vererbung derselben nach Erstgeburtsrecht zu Grundgesetzen erhob, - bis zur Erwerbung des Königthums und dem Eintritt der sardinischen Monarchie in die europäische Staatenordnung nach dem utrechter Frieden im J. 1720.

In dieser Zeit erwarb das Haus Savoyen u. a. die Grafsch. Nizza 1388, und Graf Amadeus VIII. erhielt 1416 vom Kaiser Siegmund den herzoglichen Titel; dagegen verlor es, unter Karl III. in den Kriegen zwischen dem Kaiser Karl V. und dem Könige Franz I. von Frankreich, in der Mitte des 16ten Jahrh. das Walliser Land und Genf, welche sich unter den Schutz der Schweiz begaben; ferner das Waadtland, welches von Bern in Besitz genommen wurde.

Karls III. Sohn, der von den Franzosen aus seinen Staaten vertriebene Herzog Philibert Emanuel (st. 1580) zeichnete sich als Philipps II, von Spanien Feldherr, im Kriege gegen Frankreich so aus, daß er durch den Frieden zu Chateau Cambresis 1559 Savoyen und Piemont wieder erhielt.

Unterdessen hatte sich der Protestantismus in seinen Staaten ausgebreitet. Auf Zureden des Papstes wollte Herzog Philibert die Protestanten, unter denen sich seit alten Zeiten viele Waldenser (s. d. Art.) befanden, mit Gewalt bekehren; allein er wurde in den Gebirgen mehrmals von ihnen geschlagen (in einer Schlacht verlor er 7000 Mann) und mußte ihnen endlich die freie Religionsübung einräumen. Uebrigens ermunterte er den Gewerbfleiß seiner Unterthanen, die vorhin träge und unthätig waren; besonders legte er durch Anpflanzung von Maulbeerbäumen den Grund zu dem jetzigen großen Seidenbau. Auch ließ er mehrere Festungen anlegen, und baute die Citadelle von Turin. Durch Tausch brachte er 1576 das Fürstenth. Oneglia und durch Kauf die Grafschaft Tende an sein Haus.

Im spanischen Erbfolgekriege vereinigte Herzog Victor Amadeus II. mit Piemont ein Stück von Mailand (Alessandria, Val di Sesia u. s. w.) als Reichslehn, und das Herzogth. Montferrat, das ursprünglich (im 12. Jahrh.) ein deutsches Markgrafthum gewesen war und schon 1631 durch Erbrecht an Piemont hätte fallen sollen. Hierzu gab ihm noch der utrechter Friede 1713 Sicilien mit dem Königstitel; doch mußte er 1720 für Sicilien Sardinien annehmen.

Die II. Periode, von 1720 bis jetzt, begreift drei denkwürdige Zeitabschnitte.

1) Die 43jährige Regierung des als Feldherrn und als Regenten gleich ausgezeichneten König Karl Emanuel III. (von 1730 -1773), welcher 1735 im wiener Frieden, als Frankreichs und Spaniens Bundesgenosse gegen OesterreichKaisertum Österreich|, ein zweites Stück von Mailand (Tortona und Novara) als Reichslehn, dann im österreich. Erbfolgekriege, durch den Vertrag zu Worms 1743, noch ein drittes Stück von Mailand (Anghiera, Vigevanasco u. s. w.) ebenfalls als Reichslehn, erwarb. Im J. 1762 war er Friedensvermittler zwischen Frankreich und England. Durch die kluge Verwaltung des Innern gelangten seine Länder zu einem großen Wohlstande, und das neue Gesetzbuch von 1770, das Corpus Carolinum, ist noch jetzt ein Denkmal seiner ruhmvollen Regierung. Auch in dem Zwiste mit der römischen Curie wußte Karl Emanuel die Rechte der Staatsgewalt nach dem Concordate vom J. 1726, bestätigt von Benedict XVI. im J. 1742, zu behaupten, indem er zu allen geistlichen Stellen ernannte, die Geistlichkeit besteuerte und die päpstlichen Bullen seiner königlichen Bestätigung unterwarf.
2) Die unglücklichen Regierungen des Sohnes, Victor Amadeus III. (st. 1796) und des Enkels des vorigen, Karl Emanuel IV. (dankte ab 1802). Jener wurde den 25. Juli 1792 in den Bund mit Oesterreich gegen Frankreich gezogen, und verlor dadurch im Sept. d. J. Savoyen und Nizza. Dieser verband sich zwar mit Frankreich d. 5. April. 1797 gegen Oesterreich, ward aber dessen ungeachtet 1798 von dem französ. Directorium, das die Stimmung des durch große Auflagen, Druck und Vorrechte des Feudaladels erbitterten Volks für sich benutzte, mit Krieg überzogen, und gezwungen (9. Dec. 1798) dem Besitz aller seiner Staaten auf dem festen Lande zu entsagen, welche in mehrere Departements (Montblanc, Savoyen, Seealpen, Nizza, seit 1793; das Uebrige begriffen die Departements Po, Doria, Sesia, Marengo und Stura), vertheilt, sämmtlich Frankreich einverleibt wurden. Er behielt bloß Sardinien, wohin er sich mit seiner Familie begeben mußte. Den 4ten Juni 1802 überließ er die Regierung seinem Bruder, dem jetzt regierenden König Victor Emanuel I., und lebte hierauf im Privatstande zu Rom (dem Asyl entthronter Könige und unglücklicher Fürstinnen), wo er 1817 ein Jesuit geworden ist.
Seit 1806 gehörte Piemont nebst Genua zu dem kais. franz. General-Gouverneur Fürsten Borghese (s. d. Art.), der zu Turin residirte.
3) Die Wiederherstellung und Vergrößerung der sardinischen Monarchie durch den wiener Congreß. Victor Emanuel I. regierte in Sardinien bis 1814, in welchem Jahre er den 20 Mai in seine Residenzstadt Turin zurückkehrte, da ihm die Siege der Verbündeten und der pariser Friede seine Staaten auf dem festen Lande zurückgegeben hatten. Nur halb Savoyen blieb noch bei Frankreich, wurde aber ebenfalls nebst der Souverainetät über Monaco, durch den pariser Vertrag vom 20. Nov. 1815, ihm zurückgegeben, wogegen er (den 23sten Oct. 1816) die Districte von Carouge und Chesne mit 12,700 Einw. an Genf abtrat. Außerdem fand es noch der wiener Congreß seinen Berechnungen der Machtverhältnisse gemäß, den König von Sardinien als Herrn der italienischen Alpenpässe zu verstärken. (Eigentlich wollte England durch die Seeverbindung mit dem turiner Hofe den genuesischen Stapel für seinen Handel gewinnen). Darum wurde die alte legitime Republik Genua nicht wieder hergestellt, sondern als Herzogthum d. 14. Dec. 1814 mit der sardinischen Monarchie vereinigt.

König Victor Emanuel hat die alte Verfassung, wo er nur möglich war, erneuert, die Jesuiten aufgenommen, den heiligen Bund unterzeichnet und die strenge Censur eingeführt. Im. J. 1818 erklärte er die unter der französischen Regierung gemachten Verkäufe der Domänen für unwiderruflich, und wies den Ausgewanderten, welche dadurch hre Güter verloren hatten, als Entschädigung eine Rente von 400,000 Lire an. Als Englands Bundesgenosse erlangte er durch dem brittischen Admiral, Lord Exmouth, einen dauerhaften und ehrenvollen Frieden mit den Barbaresken. (S. d. Art.)

Die sardinische Monarchie bildet gegenwärtig ein Ganzes von 1277 Q. M. mit 3,974,976 Einwohnern. Sie besteht

I. aus den Staaten des festen Landes, welche 1818, zur Behuf der innern Verwaltung in 8 Districte getheilt wurden: Savoyen, Turin, Coni, Alessandria, Novara, Aosta, Nizza und Genua. Diese begreifen: 1. das Herzogth. Savoyen; 2, das Herzogthum Piemont; 3, die Grafsch. Nizza mit dem Fürstenth. Monaco; 4, die Herzogth. Montferrat; und Mailand (sardinischen Antheils); 5, das Herzogth. Genua; und enthalten zusammen 847 Q. M. mit 3,454,000 Einw. in 2727 Gemeinen.
II. aus dem Königreich und der Insel Sardinien (s. d. A.).

Die Einkünfte der Monarchie betragen 16 Mill. Gld. Die Kronschulden schätzt man auf 20 Mill. Gld.

Die Landmacht, nebst der Landwehr, ist 70,000 M. stark; außerdem 40,000 M. Nationalmiliz auf der I. Sardinien. Die Seemacht besteht nur in einer Fregatte von 36 Kanonen, 4 Galeeren und einigen kleineren Kriegsschiffen. Doch werden in Genua neue ausgerüstet.

Der König vertheilt 3 Ritterorden: 1, O. der Verkündigung Mariens, dell Annunziata; 2, O. des h. Moriz und Lazarus; 3, den Milit. Ord. von Savoyen, gestiftet 1815. Außerdem gibt es noch ein Ehrenzeichen, das Kreuz der Treue.

Die Macht des Königs ist erblich und uneingeschränkt. An der Spitze der Verwaltung stehn drei Staatssecretäre. In Sardinien sind Landstände vorhanden; und in Genua ist zur Einführung neuer Abgaben die Zustimmumg der ständischen Collegien jedes Bezirk erforderlich.

Der zahlreiche Adel ist nicht steuerfrei.

Der Clerus (2 Erzbisch., 28 Bisch. und gegen 500 Klöster) ist nicht sehr reich. Die päpstliche Macht ist durch ein Concordat beschränkt.

Die höhere Bildung (auf 4 Universitäten, Turin, Genua, Cagliari, und Sassari, in mehrern Seminarien, Gesellschaften für Wissenschaften und Künste u. s. w.) ist noch sehr durch Lehr- und Preßzwang gehemmt.

Da das regierende königl. Haus Savoyen keine männlichen Erben hat, so wird die Linie Savoyen-Carignan folgen, deren Erbrecht auf die sardinische Monarchie der wiener Congreß anerkannt hat. Sie stammt von Thomas Franz, dem jüngern Sohne des Herz. von Savoyen, Karl Emanuel I., (st. 1630) ab. Thomas Franz, Prinz von Carignan (st. 1656), hatte 2 Söhne. Von dem ältern stammt die noch blühende Linie Carignan ab. Der jüngere stiftete die Nebenlinie Savoyen-Soissons, welche d. 21. Apr. 1736 mit dem großen Eugen von Savoyen (s. d. A.) ausstarb.

Der jetzige Herz. von Savoyen-Carignan, Karl Emanuel Albert, geb. 1798, vermählte sich den 30. Sept. 1817 mit Maria Theresia, der Tochter des Großherzogs Ferdinand von Toscana. Er besitzt bedeutende Güter in Frankreich und Sardinien.


Quellen und Literatur.[]

  • Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
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