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Das Königreich Sachsen. [1]


Staatskräfte.[]

I. Land.[]

1. Bestandtheile. Dieses Königreich besteht 1. aus dem eigentlichen Herzogthum Sachsen, mit den Stiftern Merseburg, Naumburg, Zeiz, dem Fürstenthum Querfurt, und einem Antheile an der Grafschaft Henneberg; doch mit Ausnahme des Amtes Gommern, der Grafschaft Barby, und des Antheiles an Mansfeld, Treffurt und Dorla; 2. aus der Landeshoheit über die Stollbergischen, Schönburgischen und Schwarzburgischen Besitzungen; 3. aus der Markgrafschaft Ober- und Niederlausiz, wozu noch der Cottbusische Kreis der Markgrafschaft Brandenburg geschlagen worden.

Ein Nebenland des Königs von Sachsen ist das Herzogthum Warschau, welches aber bei eigener Verfassung mit dem Königreiche in keiner andern Verbindung steht, als daß es den Beherrscher mit demselben gemein hat.


2. Größe. Eine völlig genaue Bestimmung des Flächeninhalts hat man noch nicht; doch hat die Angabe zu 732¼ Qm. die meiste Wahrscheinlichkeit *).


3. Gränzen. An der Westseite des Königreiches liegen das Königreich Westphalen und das Fürstenthum Eisenach, an der Nordseite Westphalen, Anhalt und Brandenburg; gegen Osten gränzt es an Schlesien, gegen Süden an Böhmen, Schwarzburg und an die fürstlich Reußischen und herzoglich sächsischen Länder.


4. Boden. Ebenen wechseln hier mit Bergen ab. Im Ganzen ist das Land ziemlich fruchtbar. In den Ebenen am östlichen Ufer der Elbe, um Wittenberg, Meißen, in der Ober- und Niederlausitz sind die vornehmsten Bestandtheile des Bodens theils Flußsand, theils Thon, oder Lehm. Am westlichen Ufer der Elbe besteht die Dammerde großen Theils aus Lehmlagern. Auch im Thüringischen Kreise ist der Boden abwechselnd mit Flußsand, Thon und Lehm bedeckt. In einigen Gegenden ist er mergelartig; der nördliche Theil der Lausitz hat viele Sümpfe und Wälder.

Die vornehmsten Gebirge sind: das voigtländische, das Erzgebirge, das Thüringer Waldgebirge, und die Lausitzischen Gebirge.


5. Gewässer. Der Hauptfluß ist der Elbe, welche schon schiffbar in Sachsen eintritt, mehrere Flüsse aufnimmt, und durch ihre Mündung in die Nordsee der sächsischen Industrie Gelegenheit zu einer lebhaften Schiffarth und Handelschaft giebt. Doch ist die Schiffarth an einigen Orten, z. B. unterhalb Torgau wegen vieler seichten Plätze und Sandbänke sehr beschwerlich; auch richtet dieser Fluß zuweilen durch Ueberschwemmungen großen Schaden an. Zu den vornehmsten Flüssen, die sich mit ihr vereinigen, gehöret die schiffbare Thüringische Saale. Minder bedeutende Flüsse sind die Unstrut, die schwarze, und die weiße Elster, die Mulde, Pleiße, Orla und Ilm. Die Niederlausitz benetzen der Queiß, die Neiße und die Spree.

Von Landseen hat Sachsen keinen beträchtlichen, wohl aber einige ziemlich große Teiche. In der Niederlausitz hingegen sind auch einige Landseen von Bedeutung: der große Pförthener See, der bei Neuen-Zelle, der Schwielochsee, der Leuthenersee xc.


6. Klima. Die mehr erhabene, als niedrige Lage des Königreichs, und die Abwechselung des Bodens mit Ebenen, Gebirgen und Flüssen verursachen, daß die Luft und Witterung daselbst im Ganzen gemäßigt und sowohl der Vegetation, als der Gesundheit der Menschen gedeihlich ist. Nur einige wenige sumpfige Gegenden machen hiervon eine Ausnahme.


7. Producte.

a. Aus dem Pflanzenreiche. Viel Getreide bringen vorzüglich der Thüringer, der Meißner und der Leipziger Kreis hervor. Thüringen weiset auch viel Waid, Safflor, Anis, Coriander und Camillen auf. Flachs, Hanf, Hopfen und Tabak sieht man in mehrern Gegenden. Obst hat man besonders in Leipziger und im Meißner Kreise. Hier und da grünt auch der Weinstock, und bringt mittelmäßige Früchte. Das vorzüglichste Holzland ist Thüringen, wo Buchen, Eichen, Ahorne, Rustern xc. mit Tannen, Fichten und Kiefern wechseln.


b. Aus dem Thierreiche. Fast alle Kreise unterhalten, hauptsächlich wegen der Butter, die einen starken Artikel der Consumtion ausmacht, eine große Zahl Hornviehes. Die sächsischen Pferde werden, weil sie härters Futter gewohnt sind, beinahe höher geschätzt als die holsteinischen und mecklenburgischen. Viele Schaafe irren in mehrern Gegenden, besonders auf den Weiden des Wittenberger Kreises umher. Im Meißener Kreise hat man auch veredelte Racen. Die meisten Schweine, deren Zahl überhaupt wegen der häufigen Genußes von Schweinefleisch beträchtlich ist findet man in Thüringen, um Wittenberg, Meißen, und in der Niederlausiz. Die Wälder liefern eine Menge Wildprät; aber auch Raubthiere: Füchse, Luchse, Iltisse, zuweilen sogar Wölfe zeigen sich darin. Zahmes Geflügel kömmt im Königreich sparsam, aber wildes häufig vor. Die Flüsse und Seen liefern viele und gute Fische; in der Elbe und Mulde fängt man Störe und Lachse, in den Gebirgsflüssen Forellen. Auf dem Grunde einiger Bergbäche haben sie Perlenmuscheln angesiedelt. Viele Bienen erblickt man in der Lausiz.


c. Aus dem Mineralreiche. Sachsen gehört zu denjenigen Ländern, welche mit Producten aus dem Mineralreiche besonders gesegnet sind. Unter den Erdarten zeichnet sich die sächsische Walkererde, und vor allen die Porzellanerde aus. Neben vielen und guten Schiefern, Sand- Kalk- und Gipssteinen, Marmor und Alabaster brechen auch Serpentinsteine, welche eine beträchtliche und nützliche Industrie veranlassen, Achate im Leipziger, Topase und Amathyste im vogtländischen Kreise. Eisen, Magnetsteine, und Kupfer finden sich in mehrern Gegenden, Silber im Neustädter Kreise, alle Metalle aber, nur Platina und Quecksilber ausgenommen, häufig im Erzgebirgischen. Besonders ist darunter das Zinn zu bemerken.
Torf ist in mehrern Gegenden vorhanden; in Meißen, Thüringen und im Erzgebirge findet man auch Steinkohlen. Salpeter, Kochsalz, Alaun, Vitriol und Borax kommen an verschiedenen Orten vor.
Ferner ist das Königreich mit Mineralquellen wohl versehen. Sehr heilsam sind die Sauerbrunnen zu Biedra und bei Tharandt, das Wiesenbad bei Annaberg, das Wolkensteiner warme Bad, die Bäder zu Marienberg und Berggießhübel. Am meisten werden die Bäder zu Lauchstädt und zu Radeberg besucht.

II. Bewohner.[]

1. Nach ihrer Anzahl und ihren Bewohnungen. Nach einer Zählung von 1807 sollen die sächsischen Staaten damals nur 1'987,811 Einwohner enthalten haben. Gegenwärtig mag sich die Bevölkerung etwa auf 2'225,000 Seelen belaufen *), so, daß auf jede Quadratmeile im Durchschnitte 3053 Menschen mit einer Fraction fallen. Die Hauptstadt Dresden zählt 55,000 Einwohner. Die Zahl der Städte im ganzen Königreiche soll 264, der Flecken 33, der Dörfer 6336 betragen **).


2. Nach ihrer Abkunft und ihren Sitten. Teutsche und Wenden machen die Bestandtheile der sächsischen Nation aus. Letztere wohnen vornehmlich in der Lausitz und im Meißnischen. Beide zeichnen sich durch Mäßigkeit, Genügsamkeit und Arbeitsamkeit aus.


3. Nach ihrer Erziehung und litterarischen Bildung. Man ist hier sehr bemüht, der Jugend verschiedene, ihrem künftigen Stande und Berufe angemessene Kenntnisse beizubringen. In dieser Absicht besteht nicht nur eine hinlängliche Zahl guter Knaben- und Mädchen- Trivial- Real- und Industrie-Schulen in den Städten und auf dem Lande, sondern in Dresden, Weißenfels, Luckau in der Niederlausitz sind auch Schullehrer-Seminarien errichtet. Wißbegierde, Liebe zur Lectüre, und eine bessere Denkungsart sind daher unter allen Ständen verbreitet. An lateinischen Schulen, worin der Unterricht für den künftigen gelehrten Stand anfängt, ist gleichfalls kein Mangel. In den Fürstenschulen zu Grimma, Meißen und Pforta haben viele den ersten Unterricht in den Wissenschaften erhalten, die in der Folge als große Gelehrte berühmt wurden. Der Universitäten hat das Königreich zwei: die zu Leipzig, und die zu Wittenberg. Außerdem haben zu Leipzig noch die Jablonowskische Societät der Wissenschaften, das Collegium philobiblicum, die Linneische, die teutsche, und die philologische Gesellschaft den Zweck, einzelne Wissenschaften zu cultiviren.

Nicht nur die Universitäten, sondern auch die meisten übrigen lateinischen Schulen haben ihre Bibliotheken, ingleichen Sammlungen von Münzen, Landcharten, Mineralien, physischen und mathematischen Instrumenten, und Modellen. Besonders zeichnet sich die Universitätsbibliothek zu Leipzig durch einen großen Vorrath von Handschriften aus dem mittlern Zeitalter aus. Außer diesen giebt es noch verschiedene andere schätzbare Bibliotheken und Sammlungen, welche, wie jene, an bestimmten Stunden zum allgemeinen Gebrauche geöffnet sind: die Rathsbibliothek zu Leipzig, die gleichfalls viele schätzbare Manuscripte enthält, nebst einem Münzcabinet, und einer Sammlung physikalischer, und mathematischer Werkzeuge, die Rathsbibliothek, und die Gersdorf-Waichaische Bibliothek zu Bauzen in der Oberlausitz, die Kirchenbibliothek zu Luckau nebst der Bibliothek der Oberamtsregierung in der Niederlausitz, und die königliche Hofbibliothek zu Dresden, welche den Rang vor allen andern behauptet, indem sie beinahe 200,000 Bände größerer Werke, 2000 Manuscripte, und gegen 100,000 Stücke Dissertationen und kleinerer Schriften enthält. Dazu kömmt noch eine Sammlung von beinahe 20,000 Landcharten, ein kostbares Münzcabinet, und eine Sammlung von Alterthümern, eine Kunstkammer, ein Naturaliencabinet.

Nicht nur der allgemeine Hang zur Lectüre, sondern auch die Begierde, seine wissenschaftlichen Entdeckungen und Einsichten andern mitzutheilen, wird durch eine große Zahl von Buchdruckereien und Buchhandlungen befriedigt. Leipzig allein hat 20 Buchdruckereien mit 80 Pressen, worunter die Breitkopf-Härtelsche 29 Pressen mit Schriften- und 4 mit Notendruckerei beschäftigt, und mit Einschluß einiger Antiquare alles litterarischen Verkehrs von ganz Teutschland, und von einem großen Theile des übrigen Europa. Die Ostermesse wird gewöhnlich von 200 -- 350 fremden Buchhändlern aus Teutschland und andern Reichen besucht.

Bei so zahlreichen litterarischen Hülfsmitteln hat Sachsen eine große Zahl Gelehrter und Schriftsteller aus allen wissenschaftlichen Fächern; aber freilich auch eine sehr beträchtliche Zahl Halbgelehrter und Skribler.

Der Cultur und Fortpflanzung der schönen Künste sind die Akademie der Malerei, Bildhauer- Kupferstecher- und Baukunst zu Dresden, und die Zeichnungs- Malerei- und Architecturakademie zu Leipzig, wie auch die Bildergallerie und die Sammlung der Antiken, die der Kupferstiche und der Handzeichnungen zu Dresden, deren Vorrath auf 150,000 Stücke aus allen Schulen reicht, die Gemähldesammlung des Raths zu Leipzig, und mehrere Privat-Kunstsammlungen in Sachsen, und in der Lausitz gewidmet.


4. Nach ihrer Religion. Ehemals war die lutherische Religion die herrschende. Doch gab es auch Katholiken in Dresden und Leipzig. Von Reformirten waren in Sachsen 6 Gemeinden; Juden etwa 600. Jetzt genießen die Katholiken in allen Theilen des Reiches mit den Protestanten gleiche Rechte.


5. Nach ihrer Industrie.

a. Ackerbau. Sachsen bringt jährlich sehr viel Getreide von allen Gattungen hervor, und der Abgang in einigen minder fruchtbaren Gegenden, z. B. in dem erzgebirgischen und neustädtischen Kreise wird durch den Ueberfluß anderer Kreise ersetzt. Prämien, welche auf die Erweiterung des Ackerbaues ausgesetzt worden, haben seit 1773 gute Wirkung gethan. Viele Huthen und Triften sind aufgehoben, und mehrere hundert Aecker wüsten Landes urbar gemacht worden. Jährlich gewinnt man in Sachsen und in der Ober- und Niederlausiz an den gewöhnlichen 4 Getreidearten, dann an Buchweizen, Hirse, Erbsen, Linsen und Kartoffeln nach Abzug des Saamens mehr als 15 Millionen Dresdner Scheffel (1 Scheffel = 5338 franz. Cubikzoll).
Mit nicht geringerm Fleiße betreibt der sächsische Landmann den Bau guter Wiesen- und Futterkräuter: er bauet Kleearten, Esparcette, Lucerne, Ackerspark xc. Dadurch, und durch Abzugsgräben, durch Düngung und Wässerung befindet sich der Wiesenbau in einem blühenden Zustande.
In einigen Gegenden lohnet zugleich der Bau verschiedener Handelspflanzen die Mühe des Landmannes. Dahin gehören Anis, Fenchel, Kümmel, Rübsaamen, Leindotter, Camillen, Flachs, Hanf und Tabak. Der Gewinn an Tabak ist jedoch nicht immer gleich groß, wenn gleich die Aerndte zuweilen auf 8000 Zentner steigt. Auch der im Lande gebaute Flachs und Hanf ist so wenig hinreichend, daß man auch in guten Jahren von ersterm noch für mehr als 8000, und von letzterm für mehr als 20,000 Thaler vom Auslande holen muß. Der Bau verschiedener Färbekräuter, nämlich des Waids, Krapps, Safflors und der Scharte ist meist nur auf Thüringen und die Gegend von Meißen eingeschränkt. Das Land gewinnt dadurch jährlich etwas übe 7000 Thaler. Auch der Anbau verschiedener Medicinalpflanzen: der Melisse, der Pfeffermünze, des Ysops, Baldrians xc. ist von den Gegenständen der ländlichen Industrie, besonders in Thüringen, im Erzgerbirge, in der Gegend von Meißen, und um Leipzig nicht ausgeschlossen.


b. Gartenbau. Küchengewächse aller Art werden sowohl in Sachsen, als in der Ober- und Niederlausiz desto häufiger bebaut, da das Gemüse zu den vornehmsten Nahrungsartikeln daselbst gehört. Dem Hopfenbau hat die ökonomische Gesellschaft zu Leipzig noch nicht so sehr aufhelfen können, daß dadurch die jährliche Einfuhre einer ziemlich großen Quantität fremden Hopfens entbehrlich gemacht worden wäre. Stärker wird der Obst- und Weinbau betrieben. Erstern haben die seit 1788 auf die Anpflanzung von Obstbäumen, und Anlegung von Baumschulen ausgesetzten Preise sehr emporgebracht. Im J. 1798 haben die jungen Eheleute allein mehr als 50,000 Stücke Bäume gepflanzt. Mit besonders großem Eifer widmet man sich diesem Geschäfte in Thüringen, im Vogtländischen Kreise, um Leipzig und Meißen; man pflanzt die besten französischen Obstgattungen, und zieht, besonders für Barstorfer Aepfel, viel Geld vom Auslande.
Der Weinbau wird stärker betrieben, als man in einem demselben ziemlich ungünstigen Lande erwarten sollte. Von Wein, Weinessig, und Baumfrüchten aller Art gewinnt das Land jährlich etwas über 25,000 Thaler. Zu Weinessig, und für die Küche ist der sächsische Landwein noch gut genug.


c. Die Forstcultur ist in Sachsen gleichfalls ein wichtiger Zweig der Land- und Staatswirthschaft. Außerdem, daß der Landbewohner durch Kohlen- und Kienrußbrennen, durch Pech- Wagenschmier- und Potaschensiedereien viel gewinnt, erwirbt sowohl er, als die Regierung sich durch den Verkauf des Bau- und Brennholzes ansehnliche Summen. Zum bequemern Vertriebe des Holzverkaufes besteht auf der Elbe, Saale, Mulde, Weißeritz, Elster und Pleiße ein wohleingerichtetes Floßwesen. Durch gute Forstordnungen, durch den Anbau der Blössen mit Waldbäumen, welcher durch Prämien belebt wird, und durch die Einführung des Gebrauches der Steinkohlen und des Torfes, ist man nach Kräften bemüht, dem Holzmangel, den man in einem so holzreichen Lande doch für möglich hält, vozubeugen.


d. Viehzucht. Die Verbesserung des Wiesenbaues hat natürlich auch die Viehzucht sehr in Aufnahme gebracht. Zum Besten der Pferdezucht bestehen in Sachsen nur drei landesherrliche Stuttereien, sondern es werden aus denselben Hengste in hinlänglicher Zahl auch in die Aemter vertheilt, damit es nirgends an guten Pferden mangle. Außerdem giebt es noch einige Privatgestütte. Durch die Einführung spanischer, türkische, tatarischer und polnischer Hengste hat die Pferdezucht sehr gewonnen. Die Rindviehzucht muß in einem Lande, wo so außerordentlich viele Butter verzehrt wird, ungemein beträchtlich seyn. Das einheimische ist durch Einführung vielen schweizerischen, ostfriesischen, holsteinischen, und ungarischen Hornviehes verbessert worden. Die Schaafzucht hat in Sachsen einen höhern Grad von Vollkommenheit, als je in einem andern teutschen Lande, erreicht. In Ansehung der Landschaafzucht geschah dieses durch sorgfältigere Auswahl des Zuchtviehes, und in der Niederlausiz durch Füttern des polnischen Steinsalzes; aber noch weit wichtiger ist die Zucht einer bessern Race mit sehr feiner Wolle, die man durch Einführung spanischer Widder und Schaafe, und Anstellung spanischer Schäfer erhalten, und durch Errichtung einer Schäferschule, wie auch durch ausgesetzte Prämien vervielfältigt hat. Man erblickt daher gegenwärtig fast in allen Gegenden des Königreichs die schönsten Heerden Schaafe, und im j. 1787 betrug ihre Zahl bereits 1'564,346 Stücke. In mehrern Kreisen ist auch die Schweinezucht so ansehnlich, daß sich die Zahl derselben in gedachten Jahre auf 702,785 belief. Hühner und Gänze werden nur im Meißenschen Kreise, und in der Lausiz in größerer Zahl gezogen; die dem Lande nicht angemessene Seidenzucht ist nicht bedeutend, die Bienenzucht hingegen durch die patriotische Betriebsamkeit mehrerer Bienengesellschaften, besonders in der Lausiz, und um Wittenberg und Dresden sehr in Aufnahme.


e. Die Jägerei und die Fischerei sind im Königreiche Sachsen nur die Nahrungszweige einzelner Menschen. Merkwürdig ist die Perlenfischerei in der Elster.


f. Bergbau. Dieser wichtige Zweig der Industrie verschafft mehr als 12,000 wirklichen Bergleuten ihre Nahrung, und bringt jährlich, mit Ausschluß der Salinen, des Torfs, der Steinkohlen, und verschiedener Erdarten, einen sogleich umlaufenden Werth von 2 1/2 Millionen Thaler hervor. Man baut vornehmlich auf Silber, Blei, Zinn, Kupfer und Eisen; gewinnt ferner Kobalt, Wismuth, Spießglas, Zink, Zinnober und Arsenik; daher mehrere Silber- Kupfer- Zinn- und Eisenhütten, Hammerwerke und Messingbrennereien stets in großer Thätigkeit sind; und außerdem daß man Torf, Steinkohlen, und verschiedene edle und unedle Steinarten aus der Erde holt, sind besonders viele Steinbrüche in Pirna, Marmorbrüche in Meißen, Alabasterbrüche in Thüringen, und Serpentinsteinbrüche um Zöblitz im Gange, wo auch sogleich eine beträchtliche Zahl Steindrechsler den Serpentin zu verschiedenen Gefäßen verarbeitet. Ueberhaupt ist der Bergbau in Sachsen zu einer großen Vollkommenheit gediehen, und wird vorzüglich durch die Bergakademie zu Freiberg darin erhalten.


g. Manufacturen und Fabriken. Sachsens Manufacturen in Seide, Baumwolle, und Schaafwolle hatten einst ungemein große Geschäfte gemacht, sind aber in unsern Zeiten hauptsächlich durch die Liebe zu ausländischen Waaren sehr in Verfall gerathen. Gegenwärtig beschäftigt die Seidenmanufactur nur noch 200 Stühle. Die Baumwollenmanufacturen im vogtländischen Kreise lieferten um das J. 1801 noch immer mehr als 200,000 Stücke Mousselin, diejenigen im ganzen Königreiche wenigstens eben so viele Stücke Cattun, Pique xc. gegen 50,000 Stücke Parchent, und gegen 100,000 Dutzend baumwollene Strümpfe. Aus den Tuchmanufacturen kamen jährlich über 80,000 Stücke, und wenn gleich ihre Beschäftigung nicht mehr so groß ist, wie ehedem, so hat doch diese Fabrication seit der Verbesserung der Schaafzucht durch größere Feinheit der Tücher gewonnen. Der Gegenstand der Wollenmanufacturen sind außer den Tüchern und Zeuge, gewirkte und gestrickte Strümpfe. Die Leinwandmanufactur ist die einzige, welche in den neuern Zeiten sich hob. Ihr Hauptsitz ist in der Oberlausiz, wo man jährlich für 3 - 4 Millionen Thaler Leinwand absetzt. Aber auch die übrigen Kreise verfertigen jährlich gegen 50,000 Stücke. Die Gegenstände dieser Industrie sind weiße, graue, buntgestreifte, Damastleinwand, Zwillich und Segeltuch. Eine große Lebhaftigkeit herrscht auch in den Leinenband- und Spitzenmanufacturen, welche zusammen ungefähr 135,000 Stücke liefern. Im J. 1797 nährten sich im Erzgebirge durch Spitzenklöppeln, und Verfertigung von Borten, Bändern xc. 900 Personen, ohne die dabei beschäftigten Kinder.
Außerdem hat Sachsen sehr gute Färbereien, Hut- und Tapetenmanufacturen, Papiermühlen, Tabaksfabriken, Stärkemanufacturen, ansehnliche Lederbereitungen, Wachsbleichen, Branntweinbrennereien, Seifensiedereien. Man bereitet in besondern Fabriken Cichorie zu Kaffee, verfertigt künstliche Stroharbeiten, musikalische Instrumente, lederne Handschuhe, Preßspäne xc.
Der Sitz derjenigen Fabriken, worin Producte des Mineralreiches verarbeitet werden, ist vorzüglich im Erzgebirge, im Vogtlande, und in Thüringen. Vitriol- und Schwefelhütten, Scheidewasserbrennereien, Arsenik- und Blaufarbenwerke, Drathziehereien und Nagelschmieden, Fabriken, worin Waaren von Eisenblech verfertigt werden, Gewehrfabriken, Glashütten und Spiegelfabriken, trifft man theils in diesen, theils in andern Kreisen an. Zu Dresden sind Gold- und Silberfabriken, und eine Steinschleiferei. Im Erzgebirge verfertigt man außer den meisten der oben genannten Artikel auch Geräthschaften aus Tombak, und drechselt aus Serpentinstein Dosen, Tintenfässer, Mörser, Schaalen xc. Besonders wichtig ist die Porzellanfabrik in Meißen, welche ungemein seines Porzellan liefert, und noch immer mehr als 700 Personen beschäftigt. Dazu kommen noch beträchtliche Salzwerke.


h. Handel. Ungeachtet der fühlbaren Abnahme der sächsischen Manufacturen ist doch der Handel des Königreichs noch immer activ. Der Mittelpunkt alles sächsischen Handels sind Leipzig und Naumburg, und die Hauptzweige desselben die Waaren der Leinen- Wollen- und Baumwollenmanufacturen, und die Bergwerksproducte. Die Ausfuhre der feinen Wollenwaaren nach Spanien, Holland, Westphalen, Polen, Rußland und nach der Türkei betrug noch um d. J. 1801 jährlich ungefähr 400,000 Thaler. Der Leinwandhandel nach Italien, Spanien, Holland und England belief sich, ehe er in dieses letztere Land gesperrt war, auf mehr, als 3½ Millionen, und der Handel mit rohem Garn, Wolle und Wollengarn ins Ausland beinahe auf 3 Tonnen Goldes (= 300,000 fl.) Der Handel mit Producten und Fabrikaten aus dem Mineralreiche bringt jährlich gegen 1½ Millionen in das Land. Dazu kömmt noch der ansehnliche Buch- Wechsel- und Transitohandel. Freilich gehen auch beträchtliche Summen für verschiedene Waaren ins Ausland.
Der bisher stets beobachtete Grundsatz, keiner Art von Waaren den Eingang auf den großen Meßplatz Leipzig zu verbieten, und sich in allem, was den auswärtigen Meßhandel betrifft, mit niedrigen Abgaben zu begnügen, giebt dem Handel des Königreichs mit dem Auslande das Uebergewicht.
Buch und Rechnung hält man hier nach Reichsthalern zu 24 guten Groschen. Wirklich geprägte Goldmünzen sind: Ducaten zu 2 Thlr. 20 Ggr. und Augustd'or a 5 Thlr. Silbermünzen: Speciesthaler zu 1 Thlr. 8 Ggr. dann ⅔, ⅓, 1/6 Thlr. xc. Scheidemünzen: 6 Pfenningstücke, Dreipfenningstücke, und Pfenninge.
Das Ellenmaaß ist die Leipziger Elle zu 2 Leipziger Baufuß, oder 250 3/5 franz. Linien. Der Leipziger Baufuß enthält 125 3/10 franz. Linien, die sächsische Quadratruthe 230 1/36 Leipz. Quadrat-Baufuß, und ein sächsischer Acker 300 Quadratruthen. Der Schragen Holz ist gleich 3 Quadratklastern. Das Getreidemaaß ist der Regel nach der Dresdner Scheffel zu 5338, oder nach andern zu 5406 franz. Cubikzoll. Von Weinmaaße hält 1 Fuder 2 2/5 Faß, 1 Faß 5 Eimer, 1 Eimer 63 Kannen, u. s. w. Doch unterscheidet man gewöhnlich zwischen Leipziger und Dresdener Eimern und Kannen, wovon jene größer sind.
Das gesetzmäßige Gewicht ist das Handels- oder Leipziger Gewicht. Der Centner ist = 5 Stein, oder 110 Pfund, das Pfund = 16 Unzen, oder 32 Loth. Ein Pfund Apothekergewicht hält 12 Unzen, 96 Drachmen xc.


6. Nach ihrem Wohlstande und ihren Abgaben. Der Betrieb der Landwirthschaft, verbunden mit einer frugalen Lebensart, sichert hier dem Landmanne nur seine Subsistenz. Eigentliche Wohlhabenheit fand sich nur bei denjenigen, welche einheimische und ausländische Producte veredelten, und bei dem Handelsstande, so lange Manufacturen, Fabriken und Handel blühten. Die Abnahme derselben, und die gegenwärtigen Zeitverhältnisse äußern bereits hier und da ihre nachtheiligen Wirkungen.

Sachsen war immer das Muster in Ansehung einer guten Staatswirthschaft. Durch kluge Finanzverwaltung, durch erhöhten Ertrag der Domainen und Regalien, durch Zunahme der Bevölkerung, der Industrie, des Handels und innern Wohlstandes, durch Lehnsanfälle und Verminderung der Staatsschulden brachte die Regierung die Staatseinkünfte, wovon ein großer Theil eigentlich von dem Publicum an directen und indirecten Steuern, an Grund- Gewerbs- Personensteuern, Miliz- Ritterpferds- Donativgeldern, Zöllen, Trank- Fleischsteuern, Mahlgroschen und Accisen xc. zusammengetragen wird, auf mehr als 9 Millionen Thaler hinauf, ohne daß eine eigentliche Vermehrung der Abgaben nöthig war, die man sorgfältig vermied. Die Staatsschuld von 41'028,424 Thalern (so hoh hatte sie im Jahre 1764 gestanden) war im Jahr 1807 bereits bis auf 15 Millionen getilgt *). Allein der Krieg desselben Jahres legte der Nation ungewöhnliche Lasten auf, und machte überdieß noch außerordentliche Beiträge des Landes nöthig.


7. Nach ihren Vertheidigungsmitteln. Obwohl der König nur 20,000 Mann als Bundescontingent zu stellen verbunden ist, so unterhält er doch gewöhnlich eine stärkere Truppenzahl. Im Jahre 1806 bestand die sächsische Armee aus 31,611 Mann, und 6033 Pferden.

Die Armee besteht zwar nur aus Eingebornen; dessen ungeachtet ist noch keine Conscription eingeführt; sondern die Truppen werden durch Werbung in den Regimentsdistricten zusammengebracht. Der militärischen Bildung junger Leute sind mehrere Institute gewidmet; die Ingenieurakademie zu Dresden, die Artillerieschule, die Ritterakademie, oder das Cadetencorps, und die Militärschule, alle diese in der Hauptstadt. Ueberdieß besteht noch zu Annaburg ein Soldatenknabeninstitut, dessen Zöglinge aber auch zu bürgerlichen Gewerben übergehen können. Aufmunterung und Belohnung finden verdiente Officiers in Beförderungen, und in dem Heinrichsorden, der ihnen verliehen wird, und Unterofficiers und Gemeine in Verdienstmedaillen, welche sie erhalten.

An festen Plätzen fehlt es gänzlich. Zur Hauptfestung ist Torgau bestimmt.

Staatsverfassung.[]

I. Innere Verhältnisse.[]

1. Grundgesetze, Regierungsform und Thronfolge. Das Testament des Herzogs Albert von 1499, der Prager Friede von 1635, und Verträge mit der Nation und Landtagsabschiede sind der Grundstein, worauf die politische Verfassung des Königreichs Sachsen ruht. Dasselbe ist eine durch Stände beschränkte, im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt erbliche Monarchie. Bis zur Volljährigkeit, die mit dem achtzehnten Jahre eintritt, verwaltet der nächste und älteste Agnat das Reich.


2. Rechte und Verhältnisse des Königs. Der König ist zwar souverän; doch theilet er die Gesetzgebende Gewalt mit den Ständen. Diese bewilligen Steuern und Auflagen, berathschlagen und geben Vorschläge und ihr Gutachten ab über die Einführung neuer Gesetze und Prozeßordnungen, über Polizey- und Militärsachen, über Gegenstände, welche die Landesschulen, das Münzwesen, Manufacturen und Handel, Religions- und Schulwesen xc. betreffen.

Der Titel des Königs ist sehr einfach: Von Gottes Gnaden, König von Sachsen. Das Interimswappen enthält 5 schwarze Balken im goldenen Felde mit einem durch sie gezogenen Rautenkranze, und eine darüber gestellten königliche Krone.

Der königliche Hofstaat besteht aus dem Oberhofmarschalle, zu dessen Amte der Oberkuchenmeister, Oberschenk, und Hof- und Reisemarschall gehören, dem Oberkämmerer, unter welchem sämmtliche Kammerherrn und der Ceremonienmeister stehen, dem Hausmarschalle, dem Oberstallmeister, und dem Oberhofjägermeister, wozu noch der Directeur des Plaisirs gezählt werden kann.

Die Leibgarde besteht aus 1 Garde du Corps zu Pferd in 4 Escadronen, aus einem Cadetencorps zu 146 Mann, aus der Schweizer Leibgarde, aus einem Ingenieurcorps, aus einem Feldartilleriecorps, einem Hausartilleriecorps, und der Leibgrenadiergarde.

Die sächsischen Ritterorden sind: der Heinrichsorden für militärisches Verdienst, und zwar nur für sächsische Officiers, und seit 1807 der Orden der sächsischen Rautenkrone für regierende Personen, Prinzen und die ersten Staatsbeamten.


3. Rechte und Verhältnisse der Staatsbürger. Drei Stände unterscheiden sich hier durch bestimmte Rechte von einander: der Adel, der Bürger- und der Bauernstand. Ersterer theilt sich in den hohen, welcher selbst Ländereien mit untergeordneter Landeshoheit besitzt, und wozu nicht nur die Fürsten, und die Standesherrschaften in der Lausitz gehören, sondern auch die Prälaten und Rectoren der Universitäten gezählt werden, und in den niedern Adel, oder die Ritterschaft, wozu Grafen und Freiherrn gehören. Nur der Adel hat das Recht, Schild und Helm zu führen, er allein hat Anspruch auf die höhern Hofämter (nicht auf höhere Staatsämter), und auf Stellen bei den drei Hochstiften; das Zeugniß der Adelichen hat in Lehnsachen den Vorzug vor dem Zeugnisse bürgerlicher Personen. Ihre Grundstücke sind zwar nicht frei von Abgaben, sie selbst aber, wenn sie in Städten leben, sind frei von persönlichen Dienstleistungen. In so fern der Adel Rittergüter besitzt, ist es landtagsfähig, und frei von den Landzöllen, von Accisen und verschiedenen Steuern, von der Einquartierung, und, wenn sein Gut schriftsässig ist, auch von der Amtsgerichtsbarkeit.

Die Bürger in den Städten und auf dem Lande sind freigeborne Menschen, und lehensfähig. Die Bürger der schriftsässigen Städte erscheinen durch Deputirte auf den Landtagen.

Die Bauern sind entweder ursprünglich frei, oder frei gewordene Bauern, oder Leibeigene. Erstere besitzen ein Landeigenthum, und sind von Diensten und Frohnen frei, die zweiten sind es nicht, aber doch im Besitze eines Eigenthums. Die Leibeigenen, die man bloß in der Lausitz findet, müssen ungemessene Frohnen und Spanndienste leisten, Naturalzinsen liefern, und können mit dem Gut von ihrem Herrn veräußert werden. Doch ist die Leibeigenschaft an mehrern Orten, besonders in den landesfürstlichen Herrschaften, aufgehoben. Ueberhaupt dürfen die Bauern keine bürgerlichen Gewerbe treiben, und sind unfähig, sich Rittergüter zu erwerben.

Ein erst seit dem Beitritte zur Conföderation des Rheins gegründetes neues Verhältniß der Staatsbürger im Allgemeinen besteht darin, daß nicht mehr die Protestanten allein die herrschende Religionsparthei im Königreiche sind, sondern die Katholiken gleiche bürgerliche und politische Rechte mit ihnen genießen.

II. Auswärtiges Verhältniß.[]

1. Vermöge des Friedens zu Posen vom 11. Decemb. 1806 ist Sachsen von Frankreich als ein Königreich erkannt. Der König ist Mitglied der Conföderation des Rheins; er erkennt den Kaiser der Franzosen als Protector derselben, nimmt an jedem Continentalkriege, in welchen jener, oder irgend ein Mitglied des Bundes gerathen könnte, Theil, und stellt ein Contingent von 20,000. Nie darf er einer Macht, die nicht zur Conföderation gehört, den Durchzug durch seine Länder gestatten.


2. Vermöge des Friedens zu Tilsit erkennen Rußland und Preußen den König von Sachsen nicht nur als solchen, sondern auch als rechtmäßigen Besitzer der von Preußen abgetretenen polnischen Länder unter dem Namen des Herzogthums Warschau, welches jedoch in keiner Verbindung mit dem Königreiche Sachsen steht; Preußen ins Besondere erkennt ihn als rechtmäßigen Besitzer des ihm abgetretnen Cottbusser Kreises. Als Herzog von Warschau hat der König von Sachsen den freien Gebrauch einer Militärstrasse durch die preußischen Staaten; er genießt und gewährt zollfreie Schiffahrt auf der Netze und dem Bromberger Kanale von Driesen bis zur Weichsel, und hat die Verbindlichkeit, wie der König von Preußen und die Stadt Danzig, die Schiffahrt auf der Weichsel ungestört und unbeschwert zu lassen.


3. Der König von Sachsen ist endlich, gemeinschaftlich mit dem Könige von Preußen, Protector von Danzig.

Staatsverwaltung.[]

I. Centralverwaltung.[]

Der Charakter der sächsischen Regierung ist ein ruhiger, besonnener Gang, und leise Schonung. Man stürzt hier nicht gern ältere Formen um, wenn nicht ihre Schädlichkeit hinlänglich erprobt ist. Daher hat man auch die landschaftliche Verfassung, und die ältere Verwaltungsart größten Theils beibehalten. Die höchsten Landescollegien sind:


1) das geheime Cabinet, welches aus einem Departement der auswärtigen Angelegenheiten, einem Departement des Innern, und einem Militärdepartement besteht, wovon jedes einen Minister hat. 2) Das geheime Consilium, eigentlich das höchste Landescollegium, welches alle Justiz- Steuer- Militär- und innern Angelegenheiten leitet. Die 4 geheimen Räthe desselben sind zugleich Conferenzminister. Untergeordnet sind dieser Stelle das geheime Kriegsrathscollegium, die Landesregierung, das Appellationsgericht, das Obersteuercollegium, und der Kirchenrath. 3) das geheime Finanzcollegium, welches die Oberaufsicht über die Finanzen, Domainen, Regalien und Cassen hat. 4) Das geheime Kriegscollegium. 5) Die Landesregierung, zu deren Geschäftskreise alle Justiz- Polizei- und Lehnsachen, die Entwerfung und Bekanntmachung neuer Gesetze, die Vormundschafts- Hoheits- und Landesgränzenangelegenheiten gehören. Es ist zugleich der eigentliche sächsische Lehnhof, und die höchste Appellationsinstanz, in Sachen, die nicht vor den König selbst gelangen. 6) Das Appellationsgericht, welches entweder als höheres Forum in erster, oder nach angenommener Apellation in zweiter und dritter Instanz entscheidet. Selbst der König nimmt in Kammersachen Recht bei diesem Collegium. 7) Das Obersteuercollegium. 8) Der Kirchenrath, oder das Oberconsistorium.

II. Provinzialverwaltung.[]

Das Königreich Sachsen zerfällt in die vereinigten, und nicht vereinigten Länder; und die ersten theilen sich wieder in die unmittelbaren, d. i. eigentlich unter der königlichen Landesregierung stehenden, und in die mittelbaren Provinzen, wozu auch die Länder der sächsischen Dynasten gezählt werden. Alle diese unterscheiden sich in Ansehung der Verfassung, Rechte, Freiheiten und Verwaltungsart wesentlich von einander, und haben daher verschiedene Provinzialcollegien, Justizinstanzen, Regierungen, Oberämter, Kanzleien xc. Diese Ungleichheit gründet sich zum Theile auf die politische Verschiedenheit einzelner Individuen, der Gemeinden. Einige sind schriftsässig, besitzen auch wohl ihre eigene Gerichtsbarkeit, und erkennen daher nur die höhern Collegien und Justizstellen über sich; andere sind amtssässig, und den untern Landesbehörden, und Untergerichten unterworfen. Hierin kommen wenigstens Sachsen und die Ober- und Niederlausitz mit einander überein, daß sie in Kreise, Sachsen in 7, die Oberlausitz in 2, und die Niederlausitz in 5 Kreise, getheilt sind, und daß die Kreishauptleute daselbst vorzüglich die Polizei zu besorgen haben.


Litteratur.[]

Erdbeschreibung der Churfürstlich- und Herzoglich-Sächsischen Lande von M. Friedrich Gottlob Leonhardi. 3te Aufl. Leipz. 4 Bände 1802 - 1806 in 8. Von den Landen des Churfürstenthums Sachsen handeln die ersten drei Bände, und des vierten Bandes erste Abtheilung. -- Geschichte und Statistik des Königreichs Sachsen und des Herzogthums Warschau, für Selbstbelehrung und Jugendunterricht dargestellt von Karl Heinr. Ludw. Pölitz. 3 Theile. Leipz. 1809 und 1810 in 8. Vom Herzogthum Warschau kömmt noch nichts darin vor. -- Landcharten: Vom ganzen Königreiche, wie es jetzt ist, hat man noch zur Zeit keine.

Quellen.[]

  1. Handbuch der Statistik der europäischen Staaten, zum Gebrauche bei Vorlesungen und zur Selbstbelehrung von D. Joseph Milbiller. Landshut, 1811. Bei Philipp Krüll, Universitäts-Buchhändler.
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