König.
Nächst dem kaiserlichen Titel, wird in Europa der königliche als der vornehmste geachtet. Den Königen gebührt, so wie den Kaisern, ausschließlich der Titel Majestät, auch sind noch verschiedene andere, größtentheils das Ceremoniel betreffende Vorrechte, an den Königstitel geknüpft, die in der Diplomatik unter dem Namen der königlichen Ehren (honneurs royaux, honeres regii) begriffen werden. Diese königlichen Ehren besaßen und besitzen jedoch auch zuweilen solche Staaten, deren Regenten den königlichen Titel nicht führen; so besaß sie die alte Republik Venedig und die der vereinigten Niederlande, so die Schweiz und die Großherzoge, wenigstens zum Theil.
Die Zahl und die Benennung der in Europa vorhandenen Königreiche, hat durch die, seit der französichen Revolution erfolgten Umwälzungen, mannichfaltige Veränderungen erlitten.
Vor der französischen Revolution gaben folgende Länder ihren Regenten den königlichen Titel: Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Neapel und Sicilien oder beider Sicilien, Sardinien, Preußen, Böhmen, Ungarn, Gallizien und Lodomirien, Polen, England, Irland, Schottland, Schweden, Dänemark und Norwegen.
Nach dem Ausbruche der französischen Revolution verschwand zuerst Frankreich, bald auch Polen aus der Reihe der Königreiche; dagegen aber wurden, seitdem Bonaparte an der Spitze von Frankreich stand, mehrere neue Königreiche geschaffen, von denen jedoch einige nur eine sehr ephemere Existenz erhielten. So entstand zuerst ein Königreich Hetrurien aus dem vormaligen Großherzogthume Toskana, so bald darauf ein neues Königreich Neapel, während in Sicilien die alte Familie die königliche Würde fortdauernd behauptete, so bildete sich ein Königreich Italien, ein Königreich Holland und mit dem Anfange des Jahres 1806 die Königreiche Bayern und Würtemberg, worauf im J. 1807 die Königreiche Sachsen und Westphalen folgten. Hetrurien und Holland wurden jedoch bald durch Frankreich selbst, Westphalen in unsern Tagen, durch die Befreiung Deutschlands von fränkischer Oberherrschaft vernichtet. Allein auch mit den königlichen Familien ereigneten sich manche Veränderungen. In Neapel ward ein Bruder, bald darauf ein Schwager Bonaparte's zum Könige ernannt, ein andrer Bruder in Holland, ein dritter in Westphalen und der anfängliche König von Neapel, bald darauf an die Stelle der, durch List und Gewalt dethronisirten Königlich-spanischen Familie, zum Könige von Spanien bestellt (nur erst die neuesten Ereignisse zwangen diesen Scheinkönig, auf Befehl seines Bruders die usurpite Krone niederzulegen); die königliche Familie von Portugal ward zum Entfernung nach Brasilien gezwungen.
Noch nie hatte Europa vorher eine ähnliche Wandelbarkeit der königlichen Würden und Geschlechter gesehen.
Nach dem großen Umschwunge der Ereignisse im J. 1814 sah man wieder neue Königreiche entstehen. Das Haus Oranien erhielt Holland und Belgien im erblichen Besitze, mit dem königlichen Titel. Der Kaiser von Rußland gründete ein neues Königreich in Polen; der Kaiser von Oesterreich vereinigte unter demselben Titel seine italienischen Staaten, und ertheilte ihn später auch seinen Provinzen im Norden des adriatischen Meers; der König von England aber nannte sich nun auch König von Hannover. Dagegen sah man eine der neu erstandenen königlichen Dynastieen, die einzige, die im Sturme sich noch erhalten hatte, auch vollends untergehen, indem der König Joachim von Neapel in einem unglücklichen Kriege (1815) Reich und Krone, und bald darauf auch das Leben verlor.
Es bestehen also in Europa noch folgende Königreiche; Portugal, Spanien, Frankreich, beide Sicilien, Sardinien, das lombardisch-venetianische Königreich, Illyrien, Ungarn, Böhmen, Gallicien und Lodomirien, die Niederlande, Preußen, Polen, England, Schottland, Irland, Schweden und Norwegen, Dänemark, Bayern, Würtemberg, Sachsen und Hannover.
Der königliche Titel ward bisher in Europa nur wirklich regierenden Königen, oder doch solchen, welche es gewesen waren, ertheilt, dagegen aber ward er, seitdem Bonaparte den Kaisertitel angenommen, auch zum Titel für einen Kronprinzen gemacht, welches noch nie der Fall gewesen war. Dieser neue König von Rom ist jedoch keineswegs mit dem römischen Könige zu verwechseln.
Römischer König - König von Rom.
Der Titel eines römischen Königs bezeichnete in dem vormaligen deutschen Staatsrechte, den noch bei Lebzeiten des römischen Kaisers von den Kurfürsten erwählten Nachfolger desselben, der jedoch als solcher durchaus keinen Antheil an der Reichsregierung hatte; den Titel eines Königs von Rom dagegen sollte, nach der Einverleibung Roms mit dem französischen Reiche, vermöge eines Senatusconsults vom 17. Febr. 1810, jedesmal der älteste Prinz des Kaisers von Frankreich führen. Mit dem Sturze der napoleonschen Herrschaft ist auch dieser Titel in dem europäischen Staatsrechte erloschen.
Quellen und Literatur.[]
- Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.