Von Bastille bis Waterloo. Wiki

Ioyeuse Entrée.[]

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Ioyeuse Entrée, hießen die wichtigen Privilegien der Stände von Brabant und Limburg, mit Einschluß von Antwerpen. Den Namen freudiger Einzug erhielten sie, weil die Herzoge bey der Huldigung vor dem feyerlichen Einzug in die Residenz sie beschwuren. Sie enthielten unter andern, daß der Unterthan keinen weitern Gehorsam schuldig sey, so lange der Herzog gegen eins der Privilegien handele Da die Niederlande jezt zu Frankreich gehören, so haben alle diese Privilegien aufgehört.


Wiederherstellung der Privilegien von Brabant.[]

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Den 25. November 1789.

In Brabant und Limburg beschwor, von alten Zeiten her, der neu antretende Regent nicht nur bloß überhaupt die Erhaltung der Privilegien und Rechte seiner Unterthanen, sondern es wurde ihm auch ein geschriebenes Document von neun und funfzig Artikeln, vorgelegt, und der Eid, womit er dieses beschwor, war sein froher Willkommen (la Joyeuse Entrée), den er seinen Unterthanen gab. Ein solcher Joyeuse Entrée beschwor im Jahre 1717 der Marquis de Prie, und im Jahre 1744 der Herzog Carl von Lothringen, im Nahmen der Maria Theresia. Eben dieselbe beschwor der Herzog Albert von Sachsen-Teschen, im Nahmen Josephs II. am 17. Julius 1781. Nachdem im Jahre die Stände von Brabant mehrere Anträge wegen einer Veränderung ihrer Verfassung hartnäckig und schlechterdings verworfen hatten, erklärte Joseph II. die bisherige Ordnung der Dinge in Brabant für entgegen seiner Ueberzeugung von dem, was zum Besten des Landes diene, und für völlig aufgehoben, und den Inhalt der Joyeuse Entrée für nichtig. Dieses Edict vom 18. Junius wurde jedoch am heutigen Tage von dem k. k. Minister, Grafen von Trautmannsdorf, widerrufen, die Privilegien wurden in ihrem ganzen Umfange hergestellt, und es wurde eine allgemeine Amnestie bewilligt.


Zeitungsnachrichten.[]

1793.[]

Brüssel, vom 19. Wintermonat.

-- Die lezthin angezeigte K. K. Depesche lautet folgender massen:

Wir Karl Ludwig Erz-Herzog von Oesterreich xc. xc. xc. General-Gouverneur der Niederlande xc. xc. xc. Hochwürdige, ehrwürdige Vater in Gott, edele, vielgeliebte. Auf den Uns abgestatteten Bericht von eurer Vorstellung unterm 31sten vorigen Monats, in welcher ihr bey Gelegenheit der bevorstehenden Huldigung Sr. Maj., des Kaysers und Königs, in hiesiger Provinz, als Herzog von Brabant, eine deutliche und genaue Erklärung verlanget, "daß der erste Artikel der Joyeuse Entree in allen Stücken ohne Ausnahme werde aufrecht erhalten und demselben nachgelegt werden, und ohne daß unter dem Vorwande des 55sten Artikels oder unter irgend einem andern, jemand, wer es auch seyn möge, anders als durch Recht und Urtheil, gemäß dem ersten Artikel, gehandelt werden dörfe." Wir erlassen gegenwärtiges an euch, um euch zu eröffnen, daß gesagte Artikel sammt und besonders zu klar sind, als daß sie einer Auslegung bedörften. Dem zufolge können Wir euch versichern, daß diese Artikel, so wie der ganze Inhalt der Joyeuse Entree, genau und aufrichtig werden gehalten werden.

Die Billigkeit und die Gerechtigkeit, welche alle Schritten Sr. Maj. lenken, müssen euch sichere Bürger dafür seyn. Sie haben euch noch jüngsthin die überzeugendsten Beweise davon gegeben, als Sie auf die Bewilligung der beyden ersten Stände zur Hebung einer Summe von 4. ein halbe Millionen erklärten, daß der Lauf des ersten von den drey Zahlungsterminen dieser Summe alsdann erst Statt haben soll, wenn die Verlezungen der Constitution, so unter den vorherigen Regierungen durch Aufhebung der Klöster und geistlichen Gemeinden sowohl als durch die Errichtung des Rathes von Limburg geschahen, völlig wieder hergestellt, oder bis wenigstens mit den Ständen deshalb genügliche Einrichtungen getroffen seyn werden.

Zu diesem hervorleuchtenden Beweise Ihrer unveränderlichen Anhänglichkeit an die Beobachtung der Joyeuse-Entree haben Se. Maj. geruhet, jene Ihres aufrichtige' Verlangens, so die Empfindunge' Ihres vätterliche' Herzens Ihnen einflößt, hinzu zu fügen, daß das Reich des Zutrauens, der Einigkeit und der Eintracht zwischen Ihren Unterthanen wider hergestellt, und alles, was das Andenken an die verdrießlichen Ereignisse, so wegen oder bey Gelegenheit der Unruhen von 1787. und 1790. vor sich gegangen sind, in die tiefeste Vergessenheit begraben werde.

Se. Maj. haben erkläret, daß mittels gesagter 4. ein halbe Millionen Ihre offene Foderungen und Ansprüche seit dem 1sten Jan. 1787. für erfüllt gehalten seyn sollen, und daß Sie es auf sich nehmen werden, ausser dieser Summ nach dem Ausspruche einer zu diesem Ende gemeinschaftlich ernannten Commißion alle diejenigen zu entschädigen, welche ungerechter weise irgend einen wesentlichen Schaden wegen oder bey Gelegenheit der nämlichen Unruhen erlitten haben.

Ueberdies haben Sie erklärt, daß der Betrag der öffentlichen Lasten, welche 1790. von den Ständen bewilligt worden sind, mittels gesagter Einwilligung zum Vortheile der Provinz bleiben werde, und daß die wegen oder bey Gelegenheit gesagter Unruhen gemachten Schulden oder Renten als Lasten der nämlichen Provinz genehmigt und angenohmen werden sollen. Diese Anordnungen werden in dem nämlichen Augenblicke ihre völlige und gänzliche Wirckung erhalten, sobald der 3te Stand der Einwilligung der beyden erstern Stände beygetretten seyn wird. Euch ist ebenfalls bekannt, daß Se. Maj., indem Sie die offenbare Liquidation zwischen den verschiedenen Provinzen in betreff der wegen oder bey Gelegenheit obgesagter Unruhen gemachten Schulden nicht ausser Augen lassen, erklären, daß diese Liquidation ungesäumt wieder vorgenohmen und beendigt werden soll.

Schließlich wiederholen und bestätigen Wir die euch gethane Erklärung, daß der Hager-Konvent vom 10ten Dec. 1790. und die darauf erfolgte publizirte Ratifikation keinen Eingriff, noch Nachtheil für die Joyeuse-Entree bringen sollen, welche in ihrer ganzen Lauterkeit und in ihrem ganzen Umfange, so wie Weyland Ihre Maj. die Kayserin Maria Theresia und ihre Durchlauchtigste Vorfahren dieselbe beschworen haben, verbleiben wird, xc. Gegeben zu Brüssel den 15ten Nov. 1793.

(Unterzeichnet) Karl Ludwig.


Quellen.[]

  1. Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1806.
  2. Denkwürdigkeiten aus der Geschichte der österreichischen Monarchie. Auf jedem Tag des Jahrs gesammelt. Von G. A. Griesinger. Wien. Bey J. V. Degen, Buchdrucker und Buchhändler. 1804.