Dekrete.[]
- [1808]
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Utrecht, den 19. Jan. Es sind zwey Dekrete in Rücksicht der Blokade feindlicher Häfen erschienen. Durch das erste vom 8. d. wird gesagt, daß alle Schiffe, welche sich von Engländern haben visitiren lassen, oder irgend eine Abgabe an England bezahlt haben, für Englisches Eigenthum angesehen, und als gute Prise verurtheilt werden soll.Das zweyte Dekret vom 18. d. betrifft hauptsächlich Schweden, und lautet folgendermassen: "Ludwig Napoleon xc. Unterrichtet, daß unser in Absicht der Blokade der Brittischen Inseln gegebenen Befehle nicht mit der nähmlichen Strenge gegen die Schwedischen Schiffe befolgt worden sind, und in Betracht, daß dieses Königreich sich mit Schweden eben so gut im Kriege befinde, als mit England, haben wir dekretirt folgendes: 1) Jedes in unsere Häfen einlaufende Schwedische Schiff soll augenblicklich angehalten, und die Schwedischen Waaren zugleich sequestrirt werden. 2) Alle Schwedische Unterthanen, welche vorher ein diplomatisches Amt, Konsulat oder Agentschaft in unserm Königreiche versehen haben, und sich noch in diesem Königreich befinden, sollen gehalten seyn, sich gleich nach geschehener Publikazion des Gegenwärtigen zu entfernen. 3) Jeder Unterthan des Königs von Schweden, welcher sich jetzt in unsern Häfen und andern Festungen des Königreichs befindet, soll augenblicklich arretirt, und als Kriegsgefangener behandelt werden. 4) Alle Maßregeln, die Blokade der Brittischen Inseln betreffend, sollen auch auf Schweden angewendet werden xc."
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Der König hat durch ein Dekret vom 11. May verordnet, daß alles, was den religiösen Kultus angeht, vom Ministerium des Innern gesondert, und einem besondern Minister übergeben werden soll. Der Kulturminister soll sich die genauesten Nachrichten über alle Religionssekten, welche im Königreich bestehen, verschaffen. Er soll darüber wachen, daß ihre Bekenner sich genau nach den Vorschriften der Konstituzion und der Gesetze richten; er übt eine allgemeine Aufsicht über alle Religionen und die Erhaltung der Kirchenzucht aus; er nimmt Kenntniß von den Differenzen, die sowohl zwischen den verschiedenen Sekten als zwischen den Bekennern einer und derselben Religion entstehen können; er schlägt dem König alle die Anordnungen vor, welche nöthig sind, um allen einen gleichen Schutz zu versichern; er wacht darüber, daß die Predigten und Vorträge der verschiedenen Geistlichen die Beförderung der Rechtschaffenheit und des gesellschaftlichen Wohls zum Zwecke haben, und er ist überhaupt mit allem, was die Religion in Beziehung mit den Staat bringt, beauftragt."Durch ein Dekret vom 15. May hat der König den bisherigen Minister des Innern, Hrn. Mollerus, zum Kultminister, und den Kommandeur von Leyden, van Westbarendrecht, bisherigen Präsidenten der zweyten Sekzion des Staatsraths, zum Minister des Innern ernannt. Unter andern Ernennungen bemerkt man auch die des Staatsraths Crommelin, zum Kanzler des königl. Hauses für den Ritter Cuviller Fleury, der Kabinetsrath geworden ist.
Zeitungsnachrichten.[]
- [1808]
Holland. [3]
Utrecht vom 4. Februar. Die seitherige Ungewißheit über die Reise des Königs und den Ort seiner künftigen Residenz ist endlich auf eine offizielle Weise gehoben worden. Die heutige Staatszeitung enthält darüber folgende Nachrichten: "Den 2. April wird der König seinen feyerlichen Einzug in die Hauptstadt Amsterdam halten. Der Rath dieser Stadt hat Sr. Majestät das Rathhaus (Stadhuis) als das allein dazu zweckmäßige Gebäude zum königlichen Pallast angebothen, und der König es angenommen. Se. Majestät wird die Stadt für diese Uebertragung entschädigen. Der sogenannte Prinzenhof ist einstweilen der städtischen Administrazion und ihren Büreaus angewiesen. Den 20. April wird in Amsterdam das Jahresfest der Errichtung des königl. Ordens der Union Statt haben. Es hätte eigentlich den 6. Februar gefeyert werden müssen, indessen ist selbiges, um es in der Hauptstadt mit desto größerm Glanze feyern zu können, auf den April hinausgesetzt." -- Anderweiten sichern Nachrichten zufolge will der König vom Tage seines Einzugs an Amsterdam zu seiner festen Residenz wählen. Bey Eröffnung der diesjährigen Session des gesetzgebenden Körpers ward noch gesagt, Se. Majestät würden vom künftigen Frieden an Amsterdam zur Residenz wählen, da die Kosten der dazu nöthigen Einrichtungen dem Staate jetzt zu schwer fallen würden; es scheint also, man habe sich über diese Bedenklichkeit weggesetzt, da der Frieden noch in so weitem Felde ist. Wann die Königin von Paris zurückkehren wird, ist noch unbestimmt. Man sagt, nach ihrer bald bevorstehenden Entbindung, und hofft, daß sie den feyerlichen Einzug in die Hauptstadt mit verherrlichen werde. Gestern wurde Hr. v. Felz als kaiserl. Oesterreichische Gesandter, und vorgestern Hr. v. Münchhausen als königl. westphälischer Gesandter dem Könige vorgestellt. -- Die Ausstellung unserer Industrieprodukte, die in diesem Jahr Statt haben, und auf welche ein nazionaler Markt folgen soll, wird noch hier in Utrecht seyn.
Frankreich. [4]
Am 21. Okt. haben der Landdrost des Holländischen Brabants, und der Unterpräfekt von Rüremonde im Nieder-Maasdepartement, als hiezu ernannte Kommissärs, einen Besitznahmsakt der Gemeinde Lommel mit ihrem Gebiete unterzeichnet, welche in dem 4. Artikel des Traktats von Fontainebleau im Jahre 1807 von Holland, gegen die Gemeinde Luyksgestel mit ihrem Gebiete, die an Holland fällt, an Frankreich abgetreten worden ist. D_rch diesen Tausch gewinnt das Maasdepartement und der Kanton Achel, zu welchem Lommel provisorisch geschlagen worden ist, eine ansehnliche Gemeinde von beyläufig 3000 Seelen, mit einer Oberfläche von 5 bis 6 Quadratmeilen.